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08.09.2023

Kindergrundsicherung – wo sind die Verbesserungen?

Berlin/Essen 08.09.2023 Der Referentenentwurf der geplanten Kindergrundsicherung liegt vor. Nach Prüfung des Entwurfs macht der VAMV deutlich, dass nicht erkennbar ist,  wo die Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen, damit die eigentlich guten Ziele der Kindergrundsicherung auch erreicht werden.

Die Kritikpunkte des VAMV zu dem Referentenentwurf der Kindergrundsicherung in Kürze
Kinder mit Eltern im Bürgergeld

Die Leistung für die Eltern sollen gekürzt werden, wenn die Kinder mit Unterhalt/Unterhaltsvorschuss/ Waisenrente und Kindergrundsicherung über den eigenen Bedarf kommen.

Wir fordern eine Klarstellung im SGB II, damit die Kinder tatsächlich von der geringeren Anrechnung als heute von Unterhalt/Unterhalts-vorschuss/Waisenrente profitieren können.

Kinder, die heute Kinderzuschlag und viel Unterhalt kriegen

Liegt die Unterhaltszahlung über 500 Euro, sollen bis zu 75 Prozent davon angerechnet werden. Heute sind es maximal 45 Prozent.

Wir fordern, die willkürliche Staffelung beim Unterhalt zu streichen und immer nur 45 Prozent auf die Kindergrundsicherung anzurechnen.

Kinder, die heute Kinderzuschlag kriegen und Umgang mit dem anderen Elternteil haben

Für jeden Umgangstag soll der Zusatzbetrag beim hauptbetreuenden Elternteil gekürzt werden. Das gibt es im Kinderzuschlag nicht.

Wir fordern, einen Umgangsmehrbedarf für den Umgangselternteil einzuführen, statt das Geld am Lebensmittelpunkt wegzunehmen.

Kinder mit Unterhaltsvorschuss, deren Eltern mit Bürgergeld aufstocken

Bei weniger als 600 Euro Einkommen, soll bei Schulkindern der Unterhaltsvorschuss wegfallen.

Wir fordern, den Unterhaltsvorschuss unabhängig vom Elterneinkommen zu zahlen. Ein Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil muss möglich bleiben. Sonst profitieren nicht die Kinder, sondern die säumigen Eltern von der Kindergrundsicherung.

Wie muss eine echte Kindergrundsicherung sein?
  • Wir brauchen eine realistische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Die erwartbare Leistungshöhe ermöglicht keine Teilhabe für alle.
  • Wir brauchen eine automatische Auszahlung auch des Zusatzbetrages an berechtigte Familien.
  • Wir brauchen ein Ende der Besserstellung der Besserverdienenden durch den Kinderfreibetrag. Der Garantiebetrag für alle muss in derselben Höhe wie der Kinderfreibetrag sein.
Kindergrundsicherung – wo sind die Verbesserungen?
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