Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

zurück

15.02.2024

Neues Kindschaftsrecht darf nicht zum Recht des Stärkeren werden

Berlin, 15.02.2024 Die Eckpunkte für die Reform des Kindschaftsrecht liegen vor. Unser Bundesverband hat eine Stellungnahme dazu erarbeitet. Tenor ist: Das Kindschaftsrecht soll an verschiedenen Stellen die außergerichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern in Umgangs- und Sorgerechtsfragen erweitern. Eltern sollen mehr selber vereinbaren können. Das ist ein positiver Ansatz, weil das Kindschaftsrecht damit flexibler wird – allerdings nur, wenn die Eltern wirklich auf Augenhöhe miteinander umgehen.

Der VAMV befürchtet, dass sich bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern das Recht des Stärkeren durchsetzt. Das muss unbedingt verhindert werden, dafür werden wir uns als politische Interessenvertretung einsetzen!

Weiter ist im Eckpunktepapie geplant, eine Anordnung des Wechselmodells durch das Familiengericht im Gesetz zu regeln. Eine Beratung zum Wechselmodell soll gesetzlich verankert werden. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, unsere Bundesvorsitzende: „Das Wechselmodell als Leitmodell ins Zentrum der Trennungsberatung zu stellen, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Umgang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur einer von vielen. Maßgeblich sind vielmehr positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil – unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement.“

Ein weiterer Punkt in dem Eckpunktepapier wird von uns kritisiert: Ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater soll künftig bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erhalten können. Unsere Bundesvorsitzende sagt dazu: „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheiratete Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine einseitige Sorgeerklärung ist hier nicht der richtige Weg. Eltern sollten die bewusste Entscheidung für die gemeinsame Sorge vielmehr gemeinsam treffen, damit sie diese auch im Sinne des Kindes zusammen ausüben können.

Positiv an dem Eckpunktepapier ist, dass das Thema Gewaltschutz in Umgangs- und Sorgeverfahren zukünftig einen höheren Stellenwert haben soll – auch wenn einige geplante Regelungen nach unserer Auffassung noch nicht weit genug gehen.

 

Dateien