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sicherung

Wo bleibt die Kindergrundsicherung?

Wo bleibt die Kindergrundsicherung?

Protestaktion zur Kindergrundsicherung: Erinnere mit uns Christian Lindner an sein Versprechen im Koalitionsvertrag, Kinder mit der Kindergrundsicherung aus der Armut zu holen. Bist du so wütend wie wir? Mit einem Klick kannst du deine Erinnerung ans Finanzministerium schicken.

Unsere Mail an Christian Lindner

Betreff: Erinnerung an die Kindergrundsicherung

Sehr geehrter Herr Minister Lindner,

in Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie als Teil der Ampel-Regierung die Einführung der Kindergrundsicherung beschlossen. Sie schreiben „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“

Seit 2021 warten wir als Familie auf die Kindergrundsicherung. Es darf für keine Familie Verschlechterungen geben, besonders nicht für Alleinerziehende! Es macht mich wütend, dass ein so wichtiges Projekt jetzt vielleicht doch nicht kommt.

Ich erinnere Sie an Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Die Kindergrundsicherung darf nicht gekippt werden!

Mit freundlichen Grüßen

Du willst Lindner an sein Versprechen erinnern?

#Lindnererinnern – wie funktioniert das? Klick auf den Button und es öffnet sich automatisch dein Mailprogramm mit dem vorformulierten Text und der richtigen Mailadresse. Du kannst die Mail selbstverständlich ändern oder ergänzen, dann abschicken und fertig!

Mach mit bei unserer Aktion #Lindnererinnern und zeige: Die Kindergrundsicherung darf nicht gekippt werden!

Hintergründe zur Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel 2021 angekündigt. Seit vergangenen Herbst gibt es einen Gesetzesentwurf. Und passiert ist bis jetzt… NIX! Christian Lindner, Finanzminister und FDP-Chef, forderte im April erneute Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf, dem er längst im Kabinett zugestimmt hatte. Das ganze Projekt droht zu kippen.

„Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“ (S. 78)

In Deutschland sind 4,5 Mio. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 24 Jahre armutsgefährdet. Armutsgefährdet bedeutet, dass eine Person mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Der Median ist nicht der Durchschnitt, sondern der Wert genau in der Mitte, wenn man Werte aufsteigend in eine Reihe stellt. Mit der Kindergrundsicherung soll die Kinder- und Jugendarmut verringert werden.

Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Teilbeträgen bestehen. Der Kindergarantiebetrag soll das Kindergeld ersetzen und allen Kindern zustehen, die jetzt einen Anspruch auf Kindergeld haben. Dazu kommt in Familien mit wenig Einkommen der Kinderzusatzbetrag. Dieser richtet sich nach dem Alter des Kindes und schmilzt mit steigendem Einkommen der Eltern ab. Bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, die Regelsätze für Kinder aus dem SGB II und XII sowie Teile von Bildungs- und Teilhabepaket werden in der Kindergrundsicherung zusammengeführt.

Ja. Kritisiert wurde in den letzten Wochen in den Medien vor allem der bürokratische Aufwand, den die Einführung mit sich bringen soll. Sozialverbände kritisieren, dass die geplanten Regelungen noch nicht ausreichen, um alle Kinder aus der Armut zu holen. So sind Kinder im Asylverfahren bislang ausgeklammert und Kinder von Alleinerziehenden unter Umständen schlechter gestellt als jetzt.

Ein höheres Kindergeld wird mit anderen Sozial- und Unterhaltsleistungen verrechnet. Kinder, die im Bürgergeldbezug sind, erhalten für jeden Euro mehr Kindergeld einen Euro weniger Bürgergeld. Dasselbe gilt für Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen. Eltern, die für ihr getrennt lebendes Kind Unterhalt zahlen, können den Unterhaltsbetrag bei einer Kindergelderhöhung kürzen.

Der Kinderfreibetrag wird automatisch von Finanzamt ermittelt. Er greift erst ab einem gemeinsamen Einkommen der Eltern von ca. 80.000 Euro, bei Alleinerziehenden ab ca. 40.000 Euro – in diesen Familien gibt es keine armutsgefährdeten Kinder.