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Der VAMV in NRW - von Gestern bis heute

Im Juni 1976 wurde der VAMV Landesverband NRW (VAMV) gegründet – 10 Jahre nachdem Luise Schöffel den Verband lediger Mütter auf der Bundesebene gründete.  Damals nannten wir uns noch Verband alleinstehender Mütter und Väter.  Das sich verändernde Selbstbewusstsein der Alleinerziehenden fand seinen Ausdruck in der Änderung unseres Verbandsnamens. Seit 1995 nennen wir uns Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Aber nicht nur der Name, sondern auch unsere Mitgliederstruktur hat sich im Laufe der Jahre verändert: Zunächst waren ausschließlich allein sorgeberechtigte Eltern aktiv. Heute sind im Verband viele gemeinsam Sorgeberechtigte, einige Umgangsberechtigte sowie mittlerweile erwachsene Kinder von Alleinerziehenden sowie vielfältige Institutionen organisiert.

Was hat der VAMV NRW in den vergangenen 30 Jahren bewegt und wofür setzt er sich (noch) heute ein:

Von der Teil- Halb- oder Rumpffamilie zur gesellschaftlich anerkannten Einelternfamilie

Die Einelternfamilie wird immer weniger als ergänzungswürdig betrachtet sondern als anerkannte eigenständige Lebensform gelebt. In den familienpolitischen Grundaussagen aller Parteien ist mittlerweile nachlesen: Familie ist da, wo Kinder sind! Wir fordern Konsequenzen ein und sind der Meinung, dass zukünftig nicht die Ehe sondern alle Lebensformen mit Kindern staatlichen Schutz erhalten und in besonderem Maße gefördert werden.

Vom Schuldprinzip zum Zerrüttungsprinzip

Die gesellschaftliche Situation im Jahr 1976 war noch geprägt von dem alten Familienrecht aus den Jahren 1896 und 1938. Verließ eine Frau ihren Mann, so war sie die Schuldige und hatte z.B. keinen Anspruch auf Unterhalt. Heute haben die 84 % der Frauen und die 16 % der allein erziehenden Männer einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltszahlungen von ihren Expartnern und auch der Versorgungsausgleich ist geregelt. Allerdings fließt der Ehegattenunterhalt nur spärlich, da in der Regel nur Mangel verwaltet wird und nach Abzug des Kindesunterhalts kaum noch Geld für die Verwirklichung der Unterhaltsansprüche übrig bleibt.

Der VAMV fordert Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass jede Frau und jeder Mann die Möglichkeit hat, die eigene Existenz durch Erwerbsarbeit zu sichern. Die Erwerbsarbeit ist so zu gestalten, dass jeder Mensch auch Versorgungs- und Betreuungsleistungen erbringen kann und ihm die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Von der 'Zwangspflegschaft' zur freiwilligen Beistandschaft

Mit der Einführung der freiwilligen Beistandschaft (1998) wurde die Abhängigkeit der Alleinerziehenden von staatlicher Bevormundung und Kontrolle zurückgenommen und ein Unterstützungs- und Hilfsangebot formuliert. Der eingebaute Pferdefuß: Dieses Dienstleistungsangebot durften nicht die Eltern in Anspruch nehmen, die sich das Sorgerecht teilen.

Der VAMV hat vier Jahre für eine Nachbesserung gekämpft, denn uns war klar: Auch wenn die gemeinsame Sorge zur Regel wird, an der Zahlungsmoral wird es nur wenig ändern. Der § 1713 Abs. 1 BGB wurde ergänzt. Heute können auch die betreuenden Eltern mit gemeinsamer Sorge beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen, um den Kindesunterhalt geltend zu machen.

Von der Unterhaltslast zum Unterhaltsvorschuss

Was 1976 noch auf das Konto Utopie gebucht wurde, wurde 1980 Realität. Heute erhalten unsere Kinder immerhin 6 Jahre Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Der VAMV ist der Meinung, dass die Rückgriffquote von ca. 22 % viel zu niedrig ist. Noch immer werden in unserem Land Unterhaltsschulden als Kavaliersdelikt angesehen.

Der VAMV fordert den Anspruch des Unterhaltsvorschusses bis auf das 18. Lebensjahr des Kindes auszudehnen. Um einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel einzuleiten und die Zahlungsmoral zu erhöhen, hat der VAMV ein Kampagnenkonzept "Ich zahle gern!" in der Schublade. Was uns noch fehlt ist der Sponsor.

Von der Ausnahme zum Regelfall - Die gemeinsame Sorge nach Trennung und Scheidung

Die Reform des Kindschaftsrechts hat die gesellschaftliche Realität in den letzten 7 Jahren auf den Kopf gestellt. Heute ist für geschiedene Eltern das alleinige Sorgerecht eher die Ausnahme und die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge die Regel. 80 % der Eltern die sich scheiden lassen behalten die gemeinsame Sorge. Trotzdem sieht die Realität in vielen Familien so aus, dass

Þ     weiterhin ein hohes Streitniveau besteht

Þ     bis zu einem Viertel der betreuenden Eltern nicht mit der gemeinsamen Sorge zufrieden sind

Þ     es signifikant hohe Umgangsprobleme gibt

Dies ist in der Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht von Prof. Proksch belegt.

Der VAMV wird weiterhin deutlich machen, dass die Beibehaltung der gemeinsamen elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung nur sinnvoll ist, wenn eine tragfähige Elternvereinbarung vorliegt. Um Eltern bei der Aushandlung zu unterstützen haben wir eine Sorgevereinbarung entwickelt, die u.a. den Aufenthalt des Kindes, die Kontakte zum wohnortfernen Elternteil sowie den Umgang in Konfliktsituationen zwischen den Eltern regelt.

Vom Recht der Eltern zum Recht der Kinder

Mit der Reform des Kindschaftsrechts - sichtbar insbesondere im Bereich des Umgangsrechts - wurde ein Wechsel von der Objekt - zur Subjektstellung des Kindes vollzogen. Der nicht mit den Kindern zusammenlebende Elternteil hat nicht nur das Recht sondern gleichzeitig die Pflicht zum Umgang erhalten. Dass den Kindern in letzter Minute ein eigenständiges Recht auf Umgang zugesichert wurde, war u.a. Verdienst des VAMV.

Die Praxis zeigt jedoch, dass den Kindern nach wie vor nur unzureichend zu ihrem Recht auf Umgang verholfen wird. Der VAMV NRW hat sich in den vergangenen zwei Jahren auf den Weg gemacht, um den besonderen Unterstützungsbedarf der Kinder zu dokumentieren und wird im Februar 2006 eine Dokumentation seiner Projektarbeit über die „Vergessenen Kinder“ der Kindschaftsrechtsreform veröffentlichen.

Der VAMV fordert aber auch, dass die Argumente der Kinder angehört und ernstgenommen werden, wenn sie keinen oder nur einen eingeschränkten Kontakt zum Besuchselternteil wünschen.

Vom Mutterschutz über Erziehungsurlaub zur Elternzeit

Durch die Einführung des Erziehungsurlaubs bzw. der heutigen Elternzeit haben sich die Rahmenbedingungen zum Wiedereinstieg in den Beruf positiv verändert. Die Möglichkeit, auch in der Elternzeit bis zu 30 Std. wöchentlich erwerbstätig sein zu können, sorgt dafür, dass das erworbene know how nicht verloren geht.

Seit Einführung des Erziehungsgeldes haben viele Alleinerziehende die Chance genutzt, die ersten drei Jahre bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Doch in der Falle stecken sie weiterhin: Bleiben sie ganz zu Hause und erhalten neben dem Erziehungsgeld ALG II, hat dies erhebliche Konsequenzen für ihre persönliche Lebenssituation. Sie werden unter Umständen gezwungen, ihr bisheriges soziales Umfeld zu verlassen, Möbel abzugeben, ihr Auto zu verkaufen sowie Versicherungen zu kündigen.

Darum begrüßt der VAMV den Beschluss der Bundesregierung zum Elterngeld und hat im Dezember 2005 Eckpunkte zur Realisierung aufgestellt, die bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Elterngeldes berücksichtigt werden müssen. Die Eckpunkte sind auf unserer Homepage eingestellt.

Ungelöst ist das Problem der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Nach wie vor stehen nur für 3 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung. Hier ist zwingend notwendiger Handlungsbedarf. Zu einer der zentralen Forderungen des VAMV gehört daher der Ausbau des Angebots an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindestagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren.

Vom Angebot zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Vor Einführung des Rechtsanspruches hatten Alleinerziehende das 'Privileg', vorrangig einen der wenigen freien Kindergartenplätze für ihr Kind zu erhalten. Die Kinder bekamen jedoch nicht aufgrund der möglichen Erwerbstätigkeit ihrer Eltern den Platz, sondern der Blick auf die vermeintlich fehlenden Erziehungskompetenzen begründete oftmals die Entscheidung.

Der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch hatte zur Folge, dass in NRW für fast alle Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Dies hat die Chancengleichheit und eine kindgerechte Förderung und Bildung der 3-6jährigen verbessert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde jedoch durch den Halbtagesplatz nur unwesentlich erleichtert. Die Erwartung des Arbeitsmarktes an räumlicher und zeitlicher Flexibilität und verlängerter Arbeitszeiten im Dienstleistungsbereich treffen immer noch nicht auf ein adäquates Angebot in den Kindertageseinrichtungen und der familiären Tagespflege. Hier gibt es noch sehr viel zu tun:

Der VAMV fordert den Ausbau bedarfsgerechter, vielfältiger, qualitativ guter und kostenfreier Ganztagsangebote zur Betreuung und Förderung für Kinder aller Altersstufen.

Offene Ganztagsschulen – ein Schritt in die richtige Richtung

Wir unterstützen die Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen, fordern jedoch, dass nach einer Übergangszeit (spätestens im Jahr 2015) alle Offenen Ganztagsschulen in gebundene, echte Ganztagsschulen umgewandelt werden.

Wir sind der Meinung, dass die Schulen endlich in die Lage versetzt werden müssen, die Verantwortung für die Förderung aller Kinder zu übernehmen und ein Haus des Lebens und Lernens entsteht. Eltern übernehmen immer noch den größten Teil der Bildungsförderung ihrer Kinder. Sie tun dies nach persönlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und stoßen vielfach an unüberwindbare Grenzen.

Gemeinsam mit anderen Verbänden setzen wir uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen entwickelt werden, die es den Kommunen, den Trägern der Jugendhilfe und den Eltern gemeinsam und gleichberechtigt ermöglicht, eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Ganztagsbetreuung für Schulkinder umzusetzen.

gestern und heute - Die Armut ist weiblich - und nicht selten allein erziehend!

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung stellte jüngst deutliche Unterschiede in der Einkommensentwicklung von Ehepaaren und Alleinerziehenden heraus. Festgestellt wurde, dass sich die relative Einkommenssituation von Alleinerziehenden in den 90er Jahren verschlechtert hat.

Und dies, obwohl 66 % der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren einer Erwerbsarbeit nachgehen. Armut in Einelternfamilien entsteht u.a. durch fehlenden Unterhalt, durch Teilzeitarbeit aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze, geringerer Entlohnung der Frauenerwerbsarbeit und nicht zuletzt dadurch, dass nach wie vor kein wirklicher Familienlastenausgleich stattfindet.

Noch immer wird in unserem Land die Ehe und nicht die Familie gefördert. Wir freuen uns, dass die Stimmen - das Ehegattensplitting abzuschaffen - immer lauter werden und fordern die Einführung der Individualbesteuerung und die Zusammenfassung aller familienbezogenen Leistungen. Jedes Kind sollte dem Staat gleich viel wert sein. Der VAMV fordert seit vielen Jahren ein existenzsicherndes Kindergeld und plädiert für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 450 Euro, weil die Familienförderung im Steuerrecht völlig unzureichend ist.

In den Jahren 2001 und 2003 hat der VAMV sich mit der Kampagne „Ich bin kein Single!“ vehement und erfolgreich gegen die Abschaffung der Steuerklasse II gewehrt. 160.000 Alleinerziehende wurden mobilisiert und schickten Postkarten, die mit dem Slogan versehen waren, an den Bundesfinanzminister nach Berlin.  Im Februar 2002 reichten 97 Alleinerziehende eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Leider lehnte das Gericht im April 2003 die Annahme der Beschwerde aus formalen Gründen ab und verwies uns auf den Instanzenweg. Zurzeit unterstützen wir eine Musterklage, damit das Bundesverfassungsgericht Stellung bezieht. Wir empfehlen allen Alleinerziehenden, Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2002 und Folgejahre zu erheben.

Projekte im VAMV

Von BAF über B.u.T. zu peb bis zum Thema allein erziehende MigrantInnen

Seit 1989 führt der VAMV kontinuierlich Modellprojekte durch mit dem Ziel, die Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen sichtbar zu machen, die Themen zu politisieren und gleichzeitig praktisch aufzuzeigen, wie sich das Leben der Einelternfamilie verändert, wenn bedarfsgerechte Angebote vorhanden sind.

Þ     So zeigte das Modell BAF (Berufsrückkehr alleinerziehender Frauen) auf, dass Maßnahmen zum Wiedereinstieg in den Beruf auch in Teilzeit möglich sind und dass sich kreative Kinderbetreuungsmodelle - auch außerhalb der klassischen Kindertageseinrichtungen - umsetzen lassen. Die Ergebnisse des Modells werden heute in vielen Berufsförderungsmaßnahmen berücksichtigt.

Þ     Das Modell B.u.T. (Betrieblich unterstützte Tagespflege) hat einerseits die Diskussion um die Beteiligung der Wirtschaft an den Kosten der Kinderbetreuung ein gutes Stück nach vorne gebracht. Zum anderen wird seit einigen Jahren nicht nur über Qualität in Kindertageseinrichtungen gesprochen, sondern auch Qualitätskriterien in Tagespflege werden zunehmend diskutiert.

Þ     Auch unser aktuelles Modell peb (patinnenmodell für einelternfamilien mit behinderten Kindern) macht wieder einmal deutlich wo es brennt. Entscheidende Unterstützungsleistungen benötigen Eltern mit behinderten Kindern in der Diagnoseeröffnungsphase. peb erarbeitete in einem interdisziplinären Arbeitskreis einen Leitfaden, der viele wichtige Fragen von Eltern zu diesem Zeitpunkt beantwortet. Der Leitfaden "Diagnose - ein Wort und was nun?" wird in wenigen Wochen veröffentlicht.
Aber in diesem Projekt kristallisiert sich das ungelöste Problem der Kinderbetreuung heraus. Hier sind es nicht nur die Probleme berufstätiger Mütter mit kleinen Kindern. Besonders schwierig wird es für die Eltern mit Kindern über 12 Jahren Beruf und Familie zu vereinbaren.
Der VAMV fordert einen Ausbau entsprechender Angebote, z.B. durch die familiäre Tagespflege. Darüber hinaus müssen politische Lösungen gefunden werden, die es erwerbstätigen Müttern und Vätern mit behinderten Kindern ermöglichen, die behinderungsbedingten Betreuungskosten für ältere Kinder erstattet zu bekommen.
Darüber hinaus fordern wir, dass die Kommunen in NRW den Orientierungsbedarf der Eltern nach der Diagnoseeröffnung befriedigen und einen transparenten Zugang in das Hilfs- und Unterstützungssystem schaffen.

Þ     Die Ideen gehen uns nicht aus: Im Jahr 2002 schrieben wir eine Expertise zum Thema allein erziehende MigrantInnen in der Familienselbsthilfe. Das Hauptanliegen unserer Recherchearbeit war, Gründe für die Unterrepräsentanz dieser Gruppe aufzudecken. Wir wollten Erfahrungen von allein erziehenden MigrantInnen sammeln, systematisieren und in den größeren Zusammenhang einer pluralisierten, modernen Gesellschaft zu stellen. An dem Projekt haben sich ausschließlich Frauen beteiligt.

Þ     Von April 2003 bis April 2005 führten wir ein Praxisprojekt „Alleinerziehende Migrantinnen in der Familienselbsthilfe“ in Bochum in der Hustadt durch, das mit der Veröffentlichung von „Frauenporträts“ und einer gleichnamigen Wanderausstellung endete. Die Wanderausstellung kann gegen Portokosten gemietet werden.

Zum Schluss ein kleiner Blick in die Zukunft – der VAMV NRW im Jahre 2026:

Þ     Der VAMV lädt zu seinem 50jährigen Bestehen ein. Die Buntheit der Familienformen spiegelt sich im Alltag des Verbandes wider. Nicht die SorgeRECHTSform steht im Vordergrund, sondern das Wohl unserer Kinder. Alle Eltern, die die Interessen der Kinder ins Zentrum ihrer Bestrebungen stellen, tauschen sich im VAMV aus und geben sich in der Selbsthilfe Halt und Kraft.

Þ     Der Artikel 6 des Grundgesetzes lautet nun: "Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder pflegebedürftige Personen betreut, ist durch die staatliche Ordnung zu schützen und in besonderem Maße zu fördern"

Þ     Die Einführung eines gerechte Familienleistungsausgleichs führt dazu, dass in Deutschland wieder mehr Kinder geboren werden. Männer und Frauen teilen sich die Aufgaben in der Familien- und Erwerbsarbeit und nehmen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil.

Þ     Die Kampagne "Ich zahle gern" hat ihre Wirkung gezeigt - alle Kinder erhalten von zahlungsfähigen Vätern und Müttern einen angemessenen Unterhalt.

Þ     Vielfältige Kinderbetreuungsangebote zum Null-Tarif sind selbstverständlich geworden.

Þ     Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch ein stadtteilorientiertes Unterstützungsangebote fürs Familienmanagement leicht gemacht.

Þ     Die Ortsverbände erhalten für ihre Familienselbsthilfeaktivitäten kommunale Förderungen. In der Verwaltung bestehen Mitwirkungsstrukturen, sodass bürgerschaftliches Engagement institutionell verankert ist.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass wir dieser Vision ein wenig näher kommen und wünschen uns, dass wir dies als mitgliedstarker Verband in Kooperation mit zahlreichen Partnerorganisationen erreichen werden.

Mischen Sie sich ein und werden Sie Mitglied im VAMV.

Essen, den 2. Januar 2006