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Im
Juni 1976 wurde der VAMV Landesverband NRW (VAMV) gegründet – 10
Jahre nachdem Luise Schöffel den Verband lediger Mütter auf der
Bundesebene gründete. Damals nannten wir uns noch Verband
alleinstehender Mütter und Väter. Das sich verändernde
Selbstbewusstsein der Alleinerziehenden fand seinen Ausdruck in der
Änderung unseres Verbandsnamens. Seit 1995 nennen wir uns Verband
alleinerziehender Mütter und Väter. Aber nicht nur der Name, sondern
auch unsere Mitgliederstruktur hat sich im Laufe der Jahre
verändert: Zunächst waren ausschließlich allein sorgeberechtigte
Eltern aktiv. Heute sind im Verband viele gemeinsam
Sorgeberechtigte, einige Umgangsberechtigte sowie mittlerweile
erwachsene Kinder von Alleinerziehenden sowie vielfältige
Institutionen organisiert.
Was hat der VAMV NRW
in den vergangenen 30 Jahren bewegt und wofür setzt er sich (noch)
heute ein:
Von der Teil-
Halb- oder Rumpffamilie zur gesellschaftlich anerkannten
Einelternfamilie
Die Einelternfamilie
wird immer weniger als ergänzungswürdig betrachtet sondern als
anerkannte eigenständige Lebensform gelebt. In den
familienpolitischen Grundaussagen aller Parteien ist mittlerweile
nachlesen: Familie ist da, wo Kinder sind! Wir fordern Konsequenzen
ein und sind der Meinung, dass zukünftig nicht die Ehe sondern alle
Lebensformen mit Kindern staatlichen Schutz erhalten und in
besonderem Maße gefördert werden.
Vom Schuldprinzip
zum Zerrüttungsprinzip
Die
gesellschaftliche Situation im Jahr 1976 war noch geprägt von dem
alten Familienrecht aus den Jahren 1896 und 1938. Verließ eine Frau
ihren Mann, so war sie die Schuldige und hatte z.B. keinen Anspruch
auf Unterhalt. Heute haben die 84 % der Frauen und die 16 % der
allein erziehenden Männer einen gesetzlichen Anspruch auf
Unterhaltszahlungen von ihren Expartnern und auch der
Versorgungsausgleich ist geregelt. Allerdings fließt der
Ehegattenunterhalt nur spärlich, da in der Regel nur Mangel
verwaltet wird und nach Abzug des Kindesunterhalts kaum noch Geld
für die Verwirklichung der Unterhaltsansprüche übrig bleibt.
Der VAMV fordert
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass jede Frau und jeder Mann die
Möglichkeit hat, die eigene Existenz durch Erwerbsarbeit zu sichern.
Die Erwerbsarbeit ist so zu gestalten, dass jeder Mensch auch
Versorgungs- und Betreuungsleistungen erbringen kann und ihm die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Von der
'Zwangspflegschaft' zur freiwilligen Beistandschaft
Mit der Einführung
der freiwilligen Beistandschaft (1998) wurde die Abhängigkeit der
Alleinerziehenden von staatlicher Bevormundung und Kontrolle
zurückgenommen und ein Unterstützungs- und Hilfsangebot formuliert.
Der eingebaute Pferdefuß: Dieses Dienstleistungsangebot durften
nicht die Eltern in Anspruch nehmen, die sich das Sorgerecht teilen.
Der VAMV hat vier
Jahre für eine Nachbesserung gekämpft, denn uns war klar: Auch wenn
die gemeinsame Sorge zur Regel wird, an der Zahlungsmoral wird es
nur wenig ändern. Der § 1713 Abs. 1 BGB wurde ergänzt. Heute können
auch die betreuenden Eltern mit gemeinsamer Sorge beim Jugendamt
eine Beistandschaft einrichten lassen, um den Kindesunterhalt
geltend zu machen.
Von der
Unterhaltslast zum Unterhaltsvorschuss
Was 1976 noch auf
das Konto Utopie gebucht wurde, wurde 1980 Realität. Heute erhalten
unsere Kinder immerhin 6 Jahre Leistungen aus der
Unterhaltsvorschusskasse. Der VAMV ist der Meinung, dass die
Rückgriffquote von ca. 22 % viel zu niedrig ist. Noch immer werden
in unserem Land Unterhaltsschulden als Kavaliersdelikt angesehen.
Der VAMV fordert den
Anspruch des Unterhaltsvorschusses bis auf das 18. Lebensjahr des
Kindes auszudehnen. Um einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel
einzuleiten und die Zahlungsmoral zu erhöhen, hat der VAMV ein
Kampagnenkonzept "Ich zahle gern!" in der Schublade. Was uns noch
fehlt ist der Sponsor.
Von der Ausnahme
zum Regelfall - Die gemeinsame Sorge nach Trennung und Scheidung
Die Reform des
Kindschaftsrechts hat die gesellschaftliche Realität in den letzten
7 Jahren auf den Kopf gestellt. Heute ist für geschiedene Eltern das
alleinige Sorgerecht eher die Ausnahme und die Beibehaltung der
gemeinsamen Sorge die Regel. 80 % der Eltern die sich scheiden
lassen behalten die gemeinsame Sorge. Trotzdem sieht die Realität in
vielen Familien so aus, dass
Þ
weiterhin ein hohes Streitniveau besteht
Þ
bis zu einem Viertel der betreuenden Eltern nicht mit
der gemeinsamen Sorge zufrieden sind
Þ
es signifikant hohe Umgangsprobleme gibt
Dies ist in der
Begleitforschung zum neuen Kindschaftsrecht von Prof. Proksch
belegt.
Der VAMV wird
weiterhin deutlich machen, dass die Beibehaltung der gemeinsamen
elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung nur sinnvoll ist, wenn
eine tragfähige Elternvereinbarung vorliegt. Um Eltern bei der
Aushandlung zu unterstützen haben wir eine Sorgevereinbarung
entwickelt, die u.a. den Aufenthalt des Kindes, die Kontakte zum
wohnortfernen Elternteil sowie den Umgang in Konfliktsituationen
zwischen den Eltern regelt.
Vom Recht der
Eltern zum Recht der Kinder
Mit der Reform des
Kindschaftsrechts - sichtbar insbesondere im Bereich des
Umgangsrechts - wurde ein Wechsel von der Objekt - zur
Subjektstellung des Kindes vollzogen. Der nicht mit den Kindern
zusammenlebende Elternteil hat nicht nur das Recht sondern
gleichzeitig die Pflicht zum Umgang erhalten. Dass den Kindern in
letzter Minute ein eigenständiges Recht auf Umgang zugesichert
wurde, war u.a. Verdienst des VAMV.
Die Praxis zeigt
jedoch, dass den Kindern nach wie vor nur unzureichend zu ihrem
Recht auf Umgang verholfen wird. Der VAMV NRW hat sich in den
vergangenen zwei Jahren auf den Weg gemacht, um den besonderen
Unterstützungsbedarf der Kinder zu dokumentieren und wird im Februar
2006 eine Dokumentation seiner Projektarbeit über die „Vergessenen
Kinder“ der Kindschaftsrechtsreform veröffentlichen.
Der VAMV fordert
aber auch, dass die Argumente der Kinder angehört und ernstgenommen
werden, wenn sie keinen oder nur einen eingeschränkten Kontakt zum
Besuchselternteil wünschen.
Vom Mutterschutz
über Erziehungsurlaub zur Elternzeit
Durch die Einführung
des Erziehungsurlaubs bzw. der heutigen Elternzeit haben sich die
Rahmenbedingungen zum Wiedereinstieg in den Beruf positiv verändert.
Die Möglichkeit, auch in der Elternzeit bis zu 30 Std. wöchentlich
erwerbstätig sein zu können, sorgt dafür, dass das erworbene know
how nicht verloren geht.
Seit Einführung des
Erziehungsgeldes haben viele Alleinerziehende die Chance genutzt,
die ersten drei Jahre bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben. Doch in
der Falle stecken sie weiterhin: Bleiben sie ganz zu Hause und
erhalten neben dem Erziehungsgeld ALG II, hat dies erhebliche
Konsequenzen für ihre persönliche Lebenssituation. Sie werden unter
Umständen gezwungen, ihr bisheriges soziales Umfeld zu verlassen,
Möbel abzugeben, ihr Auto zu verkaufen sowie Versicherungen zu
kündigen.
Darum begrüßt der
VAMV den Beschluss der Bundesregierung zum Elterngeld und hat im
Dezember 2005 Eckpunkte zur Realisierung aufgestellt, die bei der
gesetzlichen Ausgestaltung des Elterngeldes berücksichtigt werden
müssen. Die Eckpunkte sind auf unserer Homepage eingestellt.
Ungelöst ist das
Problem der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Nach wie
vor stehen nur für 3 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze
zur Verfügung. Hier ist zwingend notwendiger Handlungsbedarf. Zu
einer der zentralen Forderungen des VAMV gehört daher der Ausbau des
Angebots an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und
Kindestagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren.
Vom Angebot zum
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
Vor Einführung des
Rechtsanspruches hatten Alleinerziehende das 'Privileg', vorrangig
einen der wenigen freien Kindergartenplätze für ihr Kind zu
erhalten. Die Kinder bekamen jedoch nicht aufgrund der möglichen
Erwerbstätigkeit ihrer Eltern den Platz, sondern der Blick auf die
vermeintlich fehlenden Erziehungskompetenzen begründete oftmals die
Entscheidung.
Der gesetzlich
verankerte Rechtsanspruch hatte zur Folge, dass in NRW für fast alle
Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren Plätze in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen. Dies hat die
Chancengleichheit und eine kindgerechte Förderung und Bildung der
3-6jährigen verbessert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
wurde jedoch durch den Halbtagesplatz nur unwesentlich erleichtert.
Die Erwartung des Arbeitsmarktes an räumlicher und zeitlicher
Flexibilität und verlängerter Arbeitszeiten im
Dienstleistungsbereich treffen immer noch nicht auf ein adäquates
Angebot in den Kindertageseinrichtungen und der familiären
Tagespflege. Hier gibt es noch sehr viel zu tun:
Der VAMV fordert den
Ausbau bedarfsgerechter, vielfältiger, qualitativ guter und
kostenfreier Ganztagsangebote zur Betreuung und Förderung für Kinder
aller Altersstufen.
Offene Ganztagsschulen – ein Schritt in die richtige Richtung
Wir unterstützen die
Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen, fordern jedoch, dass nach
einer Übergangszeit (spätestens im Jahr 2015) alle Offenen
Ganztagsschulen in gebundene, echte Ganztagsschulen umgewandelt
werden.
Wir sind der
Meinung, dass die Schulen endlich in die Lage versetzt werden
müssen, die Verantwortung für die Förderung aller Kinder zu
übernehmen und ein Haus des Lebens und Lernens entsteht. Eltern
übernehmen immer noch den größten Teil der Bildungsförderung ihrer
Kinder. Sie tun dies nach persönlichen und wirtschaftlichen
Möglichkeiten und stoßen vielfach an unüberwindbare Grenzen.
Gemeinsam mit
anderen Verbänden setzen wir uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen
entwickelt werden, die es den Kommunen, den Trägern der Jugendhilfe
und den Eltern gemeinsam und gleichberechtigt ermöglicht, eine
bedarfsgerechte und qualitativ gute Ganztagsbetreuung für
Schulkinder umzusetzen.
gestern und heute
- Die Armut ist weiblich - und nicht selten allein erziehend!
Der Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung stellte jüngst deutliche Unterschiede in der
Einkommensentwicklung von Ehepaaren und Alleinerziehenden heraus.
Festgestellt wurde, dass sich die relative Einkommenssituation von
Alleinerziehenden in den 90er Jahren verschlechtert hat.
Und dies, obwohl 66
% der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren einer
Erwerbsarbeit nachgehen. Armut in Einelternfamilien entsteht u.a.
durch fehlenden Unterhalt, durch Teilzeitarbeit aufgrund fehlender
Kinderbetreuungsplätze, geringerer Entlohnung der
Frauenerwerbsarbeit und nicht zuletzt dadurch, dass nach wie vor
kein wirklicher Familienlastenausgleich stattfindet.
Noch immer wird in unserem Land die Ehe und nicht die Familie gefördert.
Wir freuen uns, dass die Stimmen - das Ehegattensplitting
abzuschaffen - immer lauter werden und fordern die Einführung der
Individualbesteuerung und die Zusammenfassung aller
familienbezogenen Leistungen. Jedes Kind sollte dem Staat gleich
viel wert sein. Der VAMV
fordert seit vielen Jahren ein existenzsicherndes Kindergeld und
plädiert für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 450 Euro, weil
die Familienförderung im Steuerrecht völlig unzureichend ist.
In den Jahren 2001
und 2003 hat der VAMV sich mit der Kampagne „Ich bin kein Single!“
vehement und erfolgreich gegen die Abschaffung der Steuerklasse II
gewehrt. 160.000 Alleinerziehende wurden mobilisiert und schickten
Postkarten, die mit dem Slogan versehen waren, an den
Bundesfinanzminister nach Berlin. Im Februar 2002 reichten 97
Alleinerziehende eine Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Leider lehnte das Gericht
im April 2003 die Annahme der Beschwerde aus formalen Gründen ab und
verwies uns auf den Instanzenweg. Zurzeit unterstützen wir eine
Musterklage, damit das Bundesverfassungsgericht Stellung bezieht.
Wir empfehlen allen Alleinerziehenden, Einspruch gegen ihre
Steuerbescheide 2002 und Folgejahre zu erheben.
Projekte im VAMV
Von BAF über
B.u.T. zu peb bis zum Thema allein erziehende MigrantInnen
Seit 1989 führt der
VAMV kontinuierlich Modellprojekte durch mit dem Ziel, die Bedarfe
der jeweiligen Zielgruppen sichtbar zu machen, die Themen zu
politisieren und gleichzeitig praktisch aufzuzeigen, wie sich das
Leben der Einelternfamilie verändert, wenn bedarfsgerechte Angebote
vorhanden sind.
Þ
So zeigte das Modell BAF (Berufsrückkehr
alleinerziehender Frauen) auf, dass Maßnahmen zum Wiedereinstieg in
den Beruf auch in Teilzeit möglich sind und dass sich kreative
Kinderbetreuungsmodelle - auch außerhalb der klassischen
Kindertageseinrichtungen - umsetzen lassen. Die Ergebnisse des
Modells werden heute in vielen Berufsförderungsmaßnahmen
berücksichtigt.
Þ
Das Modell B.u.T. (Betrieblich unterstützte
Tagespflege) hat einerseits die Diskussion um die Beteiligung der
Wirtschaft an den Kosten der Kinderbetreuung ein gutes Stück nach
vorne gebracht. Zum anderen wird seit einigen Jahren nicht nur über
Qualität in Kindertageseinrichtungen gesprochen, sondern auch
Qualitätskriterien in Tagespflege werden zunehmend diskutiert.
Þ
Auch unser aktuelles Modell peb (patinnenmodell
für einelternfamilien mit behinderten Kindern) macht wieder einmal
deutlich wo es brennt. Entscheidende Unterstützungsleistungen
benötigen Eltern mit behinderten Kindern in der
Diagnoseeröffnungsphase. peb erarbeitete in einem interdisziplinären
Arbeitskreis einen Leitfaden, der viele wichtige Fragen von Eltern
zu diesem Zeitpunkt beantwortet. Der Leitfaden "Diagnose - ein Wort
und was nun?" wird in wenigen Wochen veröffentlicht.
Aber in diesem Projekt kristallisiert sich das ungelöste Problem der
Kinderbetreuung heraus. Hier sind es nicht nur die Probleme
berufstätiger Mütter mit kleinen Kindern. Besonders
schwierig wird es für die Eltern mit Kindern über 12 Jahren Beruf
und Familie zu vereinbaren.
Der VAMV fordert einen Ausbau entsprechender Angebote, z.B. durch
die familiäre Tagespflege. Darüber hinaus müssen politische Lösungen
gefunden werden, die es erwerbstätigen Müttern und Vätern mit
behinderten Kindern ermöglichen, die behinderungsbedingten
Betreuungskosten für ältere Kinder erstattet zu bekommen.
Darüber hinaus fordern wir, dass die Kommunen in NRW den
Orientierungsbedarf der Eltern nach der Diagnoseeröffnung
befriedigen und einen transparenten Zugang in das Hilfs- und
Unterstützungssystem schaffen.
Þ
Die Ideen gehen uns nicht aus: Im Jahr 2002 schrieben
wir eine Expertise zum Thema allein erziehende MigrantInnen
in der Familienselbsthilfe. Das Hauptanliegen unserer
Recherchearbeit war, Gründe für die Unterrepräsentanz dieser Gruppe
aufzudecken. Wir wollten Erfahrungen von allein erziehenden
MigrantInnen sammeln, systematisieren und in den größeren
Zusammenhang einer pluralisierten, modernen Gesellschaft zu stellen.
An dem Projekt haben sich ausschließlich Frauen beteiligt.
Þ
Von April 2003 bis April 2005 führten wir ein
Praxisprojekt „Alleinerziehende Migrantinnen in der
Familienselbsthilfe“ in Bochum in der Hustadt durch, das mit der
Veröffentlichung von „Frauenporträts“ und einer gleichnamigen
Wanderausstellung endete. Die Wanderausstellung kann gegen
Portokosten gemietet werden.
Zum Schluss ein
kleiner Blick in die Zukunft – der VAMV NRW im Jahre 2026:
Þ
Der VAMV lädt zu seinem 50jährigen Bestehen ein. Die
Buntheit der Familienformen spiegelt sich im Alltag des Verbandes
wider. Nicht die SorgeRECHTSform steht im Vordergrund, sondern das
Wohl unserer Kinder. Alle Eltern, die die Interessen der Kinder ins
Zentrum ihrer Bestrebungen stellen, tauschen sich im VAMV aus und
geben sich in der Selbsthilfe Halt und Kraft.
Þ
Der Artikel 6 des Grundgesetzes lautet nun: "Wer in
häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder pflegebedürftige
Personen betreut, ist durch die staatliche Ordnung zu schützen und
in besonderem Maße zu fördern"
Þ
Die Einführung eines gerechte
Familienleistungsausgleichs führt dazu, dass in Deutschland wieder
mehr Kinder geboren werden. Männer und Frauen teilen sich die
Aufgaben in der Familien- und Erwerbsarbeit und nehmen
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil.
Þ
Die Kampagne "Ich zahle gern" hat ihre Wirkung gezeigt
- alle Kinder erhalten von zahlungsfähigen Vätern und Müttern einen
angemessenen Unterhalt.
Þ
Vielfältige Kinderbetreuungsangebote zum Null-Tarif
sind selbstverständlich geworden.
Þ
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch ein
stadtteilorientiertes Unterstützungsangebote fürs Familienmanagement
leicht gemacht.
Þ
Die Ortsverbände erhalten für ihre
Familienselbsthilfeaktivitäten kommunale Förderungen. In der
Verwaltung bestehen Mitwirkungsstrukturen, sodass bürgerschaftliches
Engagement institutionell verankert ist.
Wir werden uns dafür
einsetzen, dass wir dieser Vision ein wenig näher kommen und
wünschen uns, dass wir dies als mitgliedstarker Verband in
Kooperation mit zahlreichen Partnerorganisationen erreichen werden.
Mischen Sie sich
ein und werden Sie Mitglied im VAMV.
Essen, den 2. Januar
2006
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