Datum: 18.01.2027 10:00 Uhr
Basiswissen Kindesunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Die gesetzlichen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ergänzt durch die „Düsseldorfer Tabelle“, den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte und Rechtsprechung. Nach einer Trennung ist für viele Alleinerziehende der Kindesunterhalt eine wichtige Einkommensquelle, so dass sie mit vielen Fragen dazu in die Beratung kommen:
- Wie berechnet sich der Unterhalt für das Kind?
- Wie sehr beeinflusst der Umgang des unterhaltspflichtigen Elternteils die Höhe des Kindesunterhalts?
- Welche Hilfe kann ich von den Jugendämtern erfahren?
Juristin Petra Birnstengel ist unsere Expertin dieser Schulung. Sie ist Referentin zum Kinder- und Jugendhilferecht beim Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V..
Nach dem Input besteht die Möglichkeit, Fragen aus der Beratungspraxis zu stellen. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.
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Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Janine vom Stein
vom-stein(at)vamv-nrw.de
0201 82 774-97