Datum: 01.03.2027 10:00 Uhr
Vertiefung Kindesunterhalt: Berücksichtigung von Mehr- und Sonderbedarfen
Welche Mehr- und Sonderbedarfe müssen Trennungseltern tragen und welche nicht?
Neben dem Anspruch auf Zahlung des Elementarunterhalts können Ansprüche des Kindes auf Kostentragung für Zusatzbedarfe wie Kindergartenbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Zahnspange etc. entstehen. Diese Kosten sind grundsätzlich von beiden Eltern zu tragen. Ob Zusatzbedarfe überhaupt vom fernen Elternteil mitzutragen sind und ggf. in welcher Höhe, dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung, über die wir in dieser Schulung ein Überblick geben.
- Welche Kosten fallen unter Mehr- oder Sonderbedarf?
- Wie sind diese Kosten auf die Eltern aufzuteilen?
- Was ist bei der Geltendmachung der Kostenbeteiligung zu beachten?
<u5:p></u5:p>
Juristin Petra Birnstengel ist unsere Expertin dieser Schulung. Sie ist Referentin zum Kinder- und Jugendhilferecht beim Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V..
Diese Schulung baut auf der Schulung Basiswissen Kindesunterhalt auf.
Nach dem Input besteht die Möglichkeit, Fragen aus der Beratungspraxis zu stellen. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.
Veranstalter:in
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
Anmeldeschluss
Kosten
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Janine vom Stein
vom-stein (at) vamv-nrw.de
0201 - 82774-97