Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Kinderbetreuung finden und bezahlen: So bekommst du einen Platz, der zu eurem Alltag passt

Wenn du allein für Job, Kind und Organisation zuständig bist, kann die Suche nach Betreuung schnell zur Dauerbelastung werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Betreuungsformen es gibt und wie du einen Platz findest.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Betreuungsformen: Kindertagespflege, Kita, Ganztagsschule
  • Kind hat Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz ab 1. Geburtstag

Deine nächsten Schritte

  • Wunschliste schreiben: Startdatum, Zeiten, Wege, Randzeiten.
  • beim Jugendamt klären, welche Einrichtungen es gibt
  • Suchstrategie: parallel anfragen, nach 7 Tagen nachfassen

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

Wir kämpfen für deine Rechte!

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

Das hängt vom Alter deines Kindes und euren Zeiten ab. Typisch sind

  • Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater), meist 1-3 Jahre
  • Kita (auch ganztags), 1-6 Jahre
  • Ganztagsschule oder OGS (offener Ganztag), Grundschulalter

Wo findest du einen Beteuungsplatz?

Gute Anlaufstellen sind das stadtweite Online-Portal (wenn es das gibt), die Fachstelle Kindertagesbetreuung im Jugendamt und die Schule (Hort/Ganztag). Frag gleich nach Randzeiten, Startdatum und Eingewöhnung.

Schritt-für-Schritt: So gehst du vor

1) Schreib eure Muss-Punkte auf: Zeiten, Weg, Start.

2) Frag parallel an: mehrere Kitas plus Kindertagespflege.

3) Nach 7 Tagen nachfassen. Das kannst du sagen, wenn du anrufst: „Ich brauche Betreuung ab __ wegen Arbeit/Terminen. Gibt es freie Plätze oder eine Warteliste mit realistischer Chance?“

4) Wenn du keinen Platz bekommst und dein Kind mindestens 1 Jahr alt ist: Rechtsanspruch beim Jugendamt geltend machen.

Wenn das Geld knapp ist

Wenn du Grundsicherung (SGB II) bekommst (Zuständigkeit: Jobcenter), hast du oft zusätzlich Anspruch auf kostenfreie Kindertagesbetreuung unabhängig vom Wohnort sowie auf Bildung und Teilhabe (z.B. Schulbedarf). Auch beim Kinderzuschlag (Familienkasse) kann das möglich sein: Kinderzuschlag kann bis zu 297 Euro pro Kind/Monat betragen und kann zusätzliche Hilfen mit auslösen.

Das ist je nach Ort unterschiedlich. Kindertagespflege kann bei Randzeiten oder kleinem Platzangebot manchmal schneller gehen. Am besten parallel anfragen.

Kurz und konkret: „Ich brauche Betreuung ab __ wegen Arbeit/Terminen. Gibt es freie Plätze oder eine Warteliste mit realistischer Chance? Welche Zeiten könnt ihr abdecken?“

Andere Ratgeberthemen

Download "Tipps und Infos für Alleinerziehende"