Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Auskunft über Einkommen und Vermögen des anderen Elternteils: So bekommst du die Infos für den Unterhalt

Wenn Unterhalt unklar ist, fehlt oft ein entscheidendes Puzzleteil: Was verdient der andere Elternteil wirklich, und was ist an Vermögen da? In diesem Artikel erfährst du, wann du Auskunft verlangen kannst, wie du das praktisch machst und was du als Nachweis sichern solltest.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Du kannst Auskunft zu Einkommen und Vermögen verlangen, damit Kindesunterhalt berechnet werden kann.
  • Der Anspruch gilt ab dem Monat deiner Aufforderung.
  • Meist geht Auskunft alle zwei Jahre, früher bei klarer Einkommensänderung.
  • Schick die Aufforderung mit Nachweis (z.B. Einwurfeinschreiben) und sichere Kopien.

Deine nächsten Schritte

  • Schreibe eine kurze Auskunftsaufforderung mit Frist (z.B. 14 Tage).
  • Sende sie mit Nachweis (z.B. Einwurfeinschreiben) und bewahre alles auf.
  • Bis Unterhalt fließt: Unterhaltsvorschuss beantragen.

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Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

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Wann du Auskunft verlangen kannst

Für Kindesunterhalt gibt es einen Auskunftsanspruch: Du kannst Infos zu Einkommen und Vermögen verlangen, damit der Unterhalt berechnet werden kann. Wichtig: Der Anspruch besteht ab dem Monat deiner Aufforderung. Darum lohnt sich ein Nachweis.

Wie oft darfst du Auskunft verlangen

In der Regel alle zwei Jahre. Früher geht es, wenn sich das Einkommen offensichtlich verändert hat (z.B. Jobwechsel, Beförderung etc.).

So forderst du Auskunft an (praktisch)

Schreibe kurz und klar. Setze eine Frist (z.B. 14 Tage). Sende es zur Sicherheit mit Nachweis, z.B. Einwurfeinschreiben.

Das kannst du schreiben:

  • „Bitte gib mir Auskunft über dein Einkommen und Vermögen zur Berechnung des Kindesunterhalts.“
  • „Bitte sende Kopien geeigneter Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheid) zur Berechnung des Kindesunterhalts zu.“

Was du dokumentieren solltest

Heb auf: Kopie deines Schreibens, Versandnachweis, Reaktionen. Das gibt dir Sicherheit, falls du später Unterstützung brauchst.

Wenn keine Auskunft kommt

Dann kannst du dir Hilfe holen, um den nächsten Schritt zu klären – z.B. beim Jugendamt (Beistandschaft/Unterhaltsfragen) oder bei einer Rechtsberatung. Das Familiengericht kann gemäß § 235 Familienverfahrensgesetz (FamFG) eine Aufkunft gerichtlich anordnen. 

Ab der Trennung. Einen Unterhaltsanspruch hast du ab dem Monat, in dem du die Auskunft verlangst. Darum ist ein Versand-Nachweis (z.B. Einwurfeinschreiben) sinnvoll.

In der Regel alle zwei Jahre. Früher, wenn sich das Einkommen offensichtlich geändert hat.

Typisch sind Unterlagen zum Einkommen (z.B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheid) und Hinweise zu Vermögen. Formuliere es als „geeignete Nachweise“, damit es nicht an einzelnen Dokumenten hängt.

Dann kann das Jugendamt (Unterhaltsfragen/Beistandschaft) helfen, die nächsten Schritte zu klären. Ein Anwalt bzw. eine Anwältin können dich dabei unterstützen, dein Recht auf Auskunft gerichtlich durchzusetzen.

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