Landesfachstelle

4-2026 Newsletter Landesfachstelle Alleinerziehende

Theater, Stress, endlose Diskussionen ... Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht berichten von erheblichen Problemen bei der Beantragung eines Passes für ihr Kind. Denn die aktuelle Rechtsgrundlage scheint in vielen Ämtern und Bürgerbüros nicht bekannt zu sein. Sie können helfen, die Situation in Ihrer Kommune zu verbessern. 

Alleinerziehende dürfen Pass fürs Kind alleine beantragen

Der VAMV NRW hat zahlreiche Nachrichten erhalten, in denen Alleinerziehende berichten, wieviel Ärger sie hatten, als sie einen Pass für ihr Kind beantragen wollten. Das dürfen sie, auch mit gemeinsamen Sorgerecht. Eine Vollmacht, Unterschrift oder gar persönliches Erscheinen des anderen sorgeberechtigten Elternteils sind nicht notwendig.

Damit Sie Alleinerziehende in der Beratung sicher unterstützen können, haben wir für Sie die Rechtsgrundlage unter dem Link zum Ausdrucken oder Weiterleiten zusammengestellt. Leiten Sie diese Informationen gerne auch die zuständigen Ämter und Büros in Ihrer Kommune weiter, damit das Leben für Alleinerziehende ein wenig leichter wird. 

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Ute Zimmermann
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