Zur Umsetzung der Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss über eine Einkommensgrenze für Alleinerziehende erklärt Myriam Gros, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):
„Das Familienministerium hat nach viel Kritik und Protesten angekündigt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-Jährige doch nicht zu streichen. Das ist eine gute Nachricht für Alleinerziehende, die ohne den Unterhalt für ihre großen Kinder über die Runden kommen müssen. Allerdings will die Bundesregierung den Rotstift nun bei Kindern aller Altersgruppen ansetzen: Diskutiert wird eine allgemeine Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Wir lehnen beide Kürzungsvorschläge ab: Sie belasten Alleinerziehende zusätzlich, schaffen neue bürokratische Hürden und schwächen ausgerechnet die staatlichen Möglichkeiten, säumige Unterhaltspflichtige in die Verantwortung zu nehmen.
Der Unterhaltsvorschuss ersetzt ausbleibenden Kindesunterhalt. Oberhalb einer Einkommensgrenze müssten Alleinerziehende, die keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhalten, künftig neben der Betreuung ihrer Kinder auch den Unterhalt selbst erwirtschaften. Das ist ungerecht und widerspricht der unterhaltsrechtlichen Verantwortung des anderen Elternteils. Eine Einkommensgrenze würde zudem das Vorhaben der Politik konterkarieren, Unterhaltsansprüche konsequenter durchzusetzen. Denn mit dem Unterhaltsvorschuss entfiele für die betroffenen Kinder auch der staatliche Rückgriff auf die Unterhaltspflichtigen, während die Unterhaltsvorschussstellen zusätzlich das Einkommen von Alleinerziehenden prüfen müssten. Die Bundesregierung muss Unterhaltsschuldner konsequent in die Pflicht nehmen, statt bei Alleinerziehenden und ihren Kindern zu kürzen.“
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