Regierung lässt Alleinerziehende im Stich

Der Bundestag hat ein höheres Kindergeld von 250 Euro ab 2023 beschlossen. aber auch die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik bleibt für Kinder von Alleinerziehenden ein Nullsummenspiel. Denn Kindergeld wird im SGB II und beim Unterhaltsvorschuss voll angerechnet. Wir haben dagegen protestiert und einen Protestbrief aufgesetzt. Viele tausend Alleinerziehende haben diesen Protestbrief geteilt und an die Familienministerin Lisa Paus geschickt.

Die Antwort auf den Protestbrief, die aus dem Bundesfamilienministerium kam, sorgte bei vielen erneut für Unmut. Das Service-Team des Bundesfamilienministeriums schreibt in seiner Antwort: "Sie beklagen, dass Alleinerziehende von der angekündigten Kindergelderhöhung nichts haben, da der Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Eltern gekürzt würde. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass diese Sorge unbegründet ist. Neben dem Kindergeld werden demnächst zeitgleich auch Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss spürbar steigen. Dafür ist eine Anhebung des Mindestunterhalts in der Mindestunterhaltsverordnung nötig. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine solche Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vor."

Tatsächlich wird das sächliche Existenzminimum ab 1.1.2023 um 47 Euro erhöht auf insgesamt 502 Euro. "Das ändert aber nichts daran, dass Alleinerziehende bei der Kindergelderhöhung leer ausgehen", kritisiert unser Vorstand Nicola Stroop. Unser Bundesverband fordert zum einen, das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und zum anderen, die zügige Umsetzung einer Steuergutschrift. Diese würde auch Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützen, wenn sie gut ausgestaltet wird.

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