Datum: 10.06.2026 10:00 Uhr
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Die Inanspruchnahme von Rechtswegen ist für Alleinerziehende häufig mit finanziellen Unsicherheiten verbunden. Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) oder Prozesskostenhilfe (PKH) kann entscheidend helfen, rechtliche Ansprüche trotz begrenzter finanzielle Mittel durchzusetzen. In der Online-Schulung erklärt unsere Expertin, wann und wie PKH oder VKH beantragt werden können, welche Unterlagen erforderlich sind und wie typische Stolperfallen vermieden werden.
Drei Fragen, die in der Schulung beantwortet werden:
- Unter welchen Voraussetzungen haben Alleinerziehende Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
- Welche Antragswege und Fristen müssen Fachkräfte kennen, um Ratsuchende effektiv zu unterstützen?
- Welche typischen Fallstricke und Besonderheiten treten bei der Beantragung von PKH/VKH in familienrechtlichen Verfahren auf?
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Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77