Bildung und Teilhabe wirksam machen: BuT muss einfacher zugänglich werden
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kindern aus Familien mit kleinen Einkommen soziale Teilhabe und faire Bildungschancen sichern. In der Praxis erleben wir jedoch immer wieder: Familien stoßen auf komplizierte Antragswege, uneinheitliche kommunale Umsetzung und oder haben Informationslücken. Das führt dazu, dass Mittel nicht bei den Kindern ankommen, für die sie gedacht sind. Das ist das nicht hinnehmbar: Existenzsicherung, Chancengleichheit und ein diskriminierungsfreier Zugang zu Leistungen müssen unabhängig vom Wohnort verlässlich gewährleistet sein.
Alles Wichtige auf einen Blick
- BuT-Leistungen sollen Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern in Familien mit kleinen Einkommen absichern.
- Antrags- und Nachweislogiken bremsen die Wirkung.
- Es gibt große Unterschiede zwischen Kommunen: Zugänge, Zuständigkeiten und Verfahren sind uneinheitlich, das senkt Abrufe.
- Unsere Position: BuT muss stärker automatisiert, digital und zugleich analog barrierearm erreichbar sein und mehr Kinder erreichen.
- Langfristig sollen die Sozialleistungs-Sätze als Geldleistungen für die Familien ausgestaltet sein, und auf Sachleistungen verzichtet werden.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Familien mit kleinem Einkommen konkret bei mehreren Teilleistungen: Dazu gehören der persönliche Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Hefte, Stifte), die Übernahme von Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Zuschüsse zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Kindertagespflege, Übernahme von Fahrtkosten (Schüler-Ticket) sowie Leistungen für Lernförderung (Nachhilfe), wenn sie erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Außerdem werden Kosten für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert, etwa für Vereinsbeiträge, Sportangebote, Musikunterricht oder vergleichbare Freizeitaktivitäten.
Zugangsvoraussetzung ist in der Regel, dass das Kind bzw. die Familie eine der entsprechenden Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag; teils auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Die Leistungen sind grundsätzlich für Kinder und Jugendliche vorgesehen (je nach Leistung bis zur Volljährigkeit, bei einzelnen Leistungen auch darüber hinaus, z. B. bei Schulbesuch).
Problem: Leistungen kommen nicht immer in den Familien an
Da das BuT für sechs verschiedene Leistungen und fünf verschiedene Zugangsvoraussetzugen möglich ist, sind die Antragswege entsprechend unübersichtlich. Die Abrufquoten sind ebenso sehr unterschiedlich. Während zum Beispiel der Schulbedarf für Kinder im Bürgergeld und in der Sozialhilfe automatisch und pauschal ausgezahlt wird, hat diese Leistung sehr hohe Abrufquoten. Für Kinder mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ein extra Antrag notwendig - entsprechend geringer sind die Abrufquoten.
Die Ruhr-Universität Bochum hat im Ruhrgebiet eine Vollerhebung zur kommunalen Umsetzung und Nutzung von BuT-Leistungen durchgeführt, die diese Unterschiede sichtbar macht und damit eine wichtige Grundlage liefert, um Prozesse zu vereinheitlichen und Zugänge zu verbessern. (Download unten)
Auch wir erleben in unserer Arbeit und in Rückmeldungen aus der Community, dass BuT zu häufig an der Umsetzung scheitert. Viele Alleinerziehende berichten, dass Anträge als zu kompliziert empfunden werden, Zuständigkeiten unklar sind oder Nachweise schwer beizubringen sind, gerade wenn Zeit, Energie und Geld ohnehin knapp sind.
Immer wieder berichten uns Alleinerziehende, dass sie auf eine Antragstellung bewusst verzichten, weil ihnen die Kraft dafür fehlt.
Hinzu kommt: Kommunen haben bei der Ausgestaltung von Verfahren große Spielräume. Das führt zu sehr unterschiedlichen Abrufzahlen und dazu, dass der Zugang leider faktisch vom Wohnort abhängt. Diese Ungleichheit widerspricht dem Anspruch sozialer Rechte. Wir vertreten die Position, dass BuT dann wirksam ist, wenn es als Teil der Existenzsicherung praktisch erreichbar ist.
Müssen die Familien sich "einfach mehr selber kümmern"?
Ein häufiges Gegenargument lautet, die Leistungen stünden zur Verfügung, und die Verantwortung liege bei den Familien, sie zu beantragen. Diese Sichtweise greift aus unserer Perspektive zu kurz. Wenn ein System regelmäßig dazu führt, dass berechtigte Kinder Leistungen nicht erhalten, ist das ein Hinweis auf strukturelle Mängel.
Die Kommunen haben Spielräume bei der Gestaltung der Anträge und Nachweise. So sind im Bürgergeld, in der Sozialhilfe und beim Asylbewerberleistungsgesetz gar keine zusätzlichen BuT-Anträge mehr nötig (außer bei der Lernförderung), trotzdem werden sie vielerorts noch gefordert. Im Wohngeld und beim Kinderzuschlag sind Anträge zwar erforderlich, aber es gibt keine Pflicht für eine spezielle Form. Denkbar wären also auch telefonische Anträge oder konkludente Anträge durch Einreichen von Zahlungsnachweisen.
Auch wird bisweilen eingewandt, Vereinfachung erhöhe das Risiko von Fehlzahlungen. Aus unserer Sicht muss die Balance anders gesetzt werden: Der derzeitige Zustand produziert faktisch Nicht-Inanspruchnahme durch Abschreckung. Wenn Mittel bereitstehen, aber nicht ankommen, ist das sozialpolitisch ebenso problematisch wie Missbrauch. Ziel muss sein, Verfahren so zu gestalten, dass berechtigte Kinder erreicht werden, und Prüfungen dort zu bündeln, wo sie sinnvoll sind.
Schlussfolgerung und politische Forderungen
Damit BuT seinen Zweck erfüllt, muss der Zugang so gestaltet sein, dass berechtigte Familien ihn im Alltag tatsächlich nutzen können.
Hilfreich wären:
- Automatisierung statt Zusatzantrag, wo immer möglich: Wenn ein Haushalt Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach SGB II erhält, müssen die BuT-Leistungen so weiterentwickelt werden, dass sie ohne separate Antragsschritte fließen.
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Einfachheit: Bis dahin müssen Anträge und Nachweise reduziert werden. Wo Daten in der Verwaltung bereits vorliegen, sollten sie nicht erneut verlangt werden, zum Beispiel für Folgebewilligungen
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Bundesweit einheitliche Mindeststandards für Verfahren und Zugänge: Kommunale Unterschiede in Zuständigkeit, Formularen und Nachweisanforderungen müssen reduziert werden, damit die Inanspruchnahme nicht vom Wohnort abhängt.
- Niedrigschwellige Zugänge über Bildungsorte: Schulen, Kitas und Ganztag sollen als verlässliche Schnittstellen für Information und Unterstützung gestärkt werden, ohne dass Eltern stigmatisiert werden.
- Transparente Kommunikation und aktive Information: Anspruchsberechtigte müssen verständlich und rechtzeitig informiert werden