Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Wir fordern: Trennung darf für Alleinerziehene kein Armutsrisiko sein!

Eine Trennung verändert das Leben von Familien tiefgreifend – emotional, organisatorisch und oft auch finanziell. Für Mütter birgt sie bis heute ein besonders hohes Armutsrisiko, weil traditionelle Arbeitsteilung, unzureichende Unterhaltsleistungen und hohe Wohnkosten nachwirken. Als wir setzen wir uns dafür ein, dass Existenzsicherung und Teilhabe von Kindern und Alleinerziehenden nicht vom Beziehungsstatus abhängen. Dafür braucht es verlässliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, armutsfeste Leistungen, fair gestaltete Regeln im SGB II sowie einen besseren Schutz vor Wohnungsverlust und Schutz bei Gewalt.

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Seit 1976 setzen wir uns in NRW als Interessenvertretung für Alleinerziehende und ihre Kinder ein. Unser Ziel: Alleinerziehende sollen als Familie genauso anerkannt werden wie alle anderen Familien.

Dafür leisten wir Aufklärungsarbeit, organisieren Veranstaltungen & Mitmach-Aktionen und unterstützen Fachkräfte in ihren Projekten für Alleinerziehende. 

Unsere Landesfachstelle Alleinerziehende schult rund 2.000 Beratungs-Fachkräfte im Jahr rund um die Themen Rechte und Finazen für Alleinerziehende.

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Alles Wichtige auf einen Blick

  • Trennung führt häufig zu Einkommensbrüchen; besonders Mütter sind strukturell benachteiligt.
  • Wohnen ist ein Schlüsselrisiko: steigende Mieten treffen Einelternfamilien mit nur einem Einkommen besonders.
  • SGB II/Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld müssen so wirken, dass Kinder abgesichert sind
  • ohne Konflikte über Umgang und Existenzsicherung.
  • Wir fordern u.a. einen Umgangsmehrbedarf, eine Priorisierung von Einelternfamilien bei Wohnraum sowie kostenfreie, ergebnisoffene Beratungsangebote.

Ausgangslage und Problembeschreibung

Eine Trennung birgt für Mütter noch heute ein großes finanzielles Risiko; dagegen sind Väter meist stärker gefordert, die Beziehung zu ihren Kindern zu erhalten. In vielen Fällen hängt dies mit der weiterhin verbreiteten traditionellen Arbeitsteilung in Paarfamilien zusammen: Nach der Geburt von Kindern bleiben viele Väter vollzeitbeschäftigt, während Mütter auf Teilzeit reduzieren. Ganz überwiegend sind Alleinerziehende weiterhin Frauen. Diese Muster sind nicht nur privat „gewählt“, sondern werden durch strukturelle Rahmenbedingungen verstärkt. Das Hauptverdiener-Zuverdienerin-Modell wird im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht begünstigt. So verstetigt sich die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt; der Wunsch nach gleichberechtigter Elternschaft wird erschwert.

Für Alleinerziehende bedeutet Trennung häufig: ein Einkommen statt zwei, gleichzeitig hoher Organisationsaufwand für Betreuung, Erwerbsarbeit und Haushalt. Besonders deutlich wird das am Wohnungsmarkt. Nach einer Trennung ist ein Wohnungswechsel oft die Regel, und viele Eltern möchten ihren Kindern neben der Trennung keinen Schul- oder Kitawechsel zumuten. Doch mit nur einem Einkommen wird Wohnungssuche zur existenziellen Herausforderung. Steigende Mietpreise führen dazu, dass Einelternfamilien nicht selten in prekäre Wohngebiete verdrängt werden.

Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (SGB II) sind wichtige Stützen. Gleichzeitig zeigen sich im Alltag Hürden: komplexe Zuständigkeiten, Anrechnungsregeln, zeitliche Lücken und Konfliktpotenziale – etwa wenn im SGB II Sozialleistungen nach „Umgangstagen“ aufgeteilt werden.

 

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

Wir kämpfen für deine Rechte!

Begründung unserer Position

Unser Grundsatzprogramm und unsere sozialpolitischen Positionen zielen darauf, Stabilität für Kinder sicherzustellen und Alleinerziehende so zu unterstützen, dass Selbstwirksamkeit möglich bleibt: durch existenzsichernde Leistungen, verlässliche Infrastruktur und faire Rahmenbedingungen.

Umgang, SGB II und Konfliktvermeidung: Kinder brauchen beides – Beziehung und Existenzsicherung

Kindern getrennter Eltern muss es möglich sein, Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen und ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung zu haben. Das Aufteilen des Sozialgeldes nach „Umgangstagen“ schürt Interessenskonflikte zwischen den Eltern über Umgang und Existenzsicherung. Mehr Umgang führt nicht zu Einsparungen am Lebensmittelpunkt der Kinder bei Fixkosten, notwendigen Anschaffungen etc. Was nicht gespart wird, darf bei Alleinerziehenden auch nicht gekürzt werden.

Zugleich braucht auch der Elternteil, der Umgang ausübt, zusätzliche Mittel, um das Kind während der Umgangstage entsprechend zu versorgen. Deshalb fordern wir einen Umgangsmehrbedarf im SGB II: Je mehr Umgang ein Elternteil hat, desto höher muss die Pauschale ausfallen. Das dient dem Kindeswohl und reduziert Konflikte, weil finanzielle Fragen nicht gegen Beziehungsfragen ausgespielt werden.

Wohnen nach Trennung: Stabilität für Kinder braucht bezahlbaren Wohnraum

Wohnen ist nach einer Trennung oft der größte Kostentreiber. Alleinerziehende sind mit nur einem Einkommen per se benachteiligt; das führt zu Ausschluss am Wohnungsmarkt und zu Verdrängung. Deshalb fordern wir, bei der Vergabe von Wohnungen Einelternfamilien zu priorisieren. Das ist keine „Bevorzugung“, sondern ein Ausgleich struktureller Nachteile und ein Beitrag zur Stabilität von Kindern (Kita, Schule, Freundschaften).

Gegenargument: „Leistungen sind vorhanden – es muss nur beantragt werden“

Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB II sind zentral. Gleichzeitig sind die Verfahren komplex, Fristen eng (z.B. Kinderzuschlag rückwirkend nur 6 Monate) und Lebenslagen in Trennungsphasen hochbelastet. Existenzsicherung muss so gestaltet sein, dass sie in Krisen tatsächlich greift: nachvollziehbar, erreichbar, ohne widersprüchliche Anreize und ohne verdeckte Leistungslücken.

Gegenargument: „Mehr Umgang spart Kosten am Lebensmittelpunkt“

Diese Annahme verkennt Fixkosten und Alltagsrealität. Miete, Strom, Grundausstattung, Kleidung, Lernmaterialien und vieles mehr bleiben am Lebensmittelpunkt bestehen. Kürzungen entlang von Umgangstagen erzeugen Konflikte und können Umgang indirekt erschweren. Wir halten deshalb an der Position fest: Keine Kürzungen, wo real nichts eingespart werden kann – stattdessen ein Umgangsmehrbedarf.

Gegenargument: „Steuerliche Entlastung reicht“

Die Steuerklasse II mit dem Entlastungsbetrag (2025: 4.260 Euro/Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind) ist wichtig. Sie hilft jedoch vor allem, wenn überhaupt ausreichend steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist. Wer wenig verdient oder in Übergangsphasen Leistungen braucht, benötigt zusätzlich gut zugängliche Transfers und stabile Infrastruktur. Wir fordern eine Steuerentlastung in Höhe eines zweiten Grundfreibetrags - als Abzugsbetrag von der Steuerschuld und als Gutschrift, falls das Einkommen zu klein ist, um voll zu wirken.

Schlussfolgerung und politische Forderungen

Trennung darf kein Armutsrisiko sein, weil sonst Kinder die Folgen struktureller Ungleichheit tragen. Unsere Position aus Grundsatzprogramm und Stellungnahmen ist: Kinder brauchen Sicherheit, verlässliche Ressourcen und konfliktarme Rahmenbedingungen; Alleinerziehende brauchen Schutz, Stabilität und faire Chancen auf existenzsichernde Erwerbsarbeit.

Daraus leiten wir folgende Forderungen ab:

  • Umgangsmehrbedarf im SGB II einführen: zusätzliche Pauschalen für den umgangsberechtigten Elternteil; keine Kürzungen am Lebensmittelpunkt der Kinder nach Umgangstagen.
  • Wohnraum sichern: Einelternfamilien bei der Vergabe von Wohnungen priorisieren, damit Kinder in Kita und Schule stabil bleiben können und Verdrängung verhindert wird.
  • Leistungen armutsfest und zugänglich gestalten: Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB II so aufeinander abstimmen, dass Übergänge nach Trennung keine Lücken erzeugen.
  • Beratung ausbauen: gut erreichbar, professionell, ergebnisoffen und kostenlos; mit Wunsch- und Wahlrecht zwischen Formaten (Einzelberatung, gemeinsame Beratung, Mediation, Trennungsgruppen für Kinder).
  • Schutz vor Gewalt konsequent sicherstellen: Gesetzgebung und soziale Rahmenbedingungen müssen gewaltfreien Umgang gewährleisten; bei Gewalt müssen Maßnahmen zur Abwendung ergriffen werden, und in Konflikten sind die Befindlichkeiten Betroffener besonders zu berücksichtigen.

So wird Trennung nicht zum Armutsrisiko, sondern zu einer Lebensveränderung, die gesellschaftlich abgefedert wird – im Sinne von Kindern und der Stabilität ihrer Familienformen.

 

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