Ehegattensplitting reformieren: Familien entlasten nicht die Ehe
Das Ehegattensplitting entlastet verheiratete Paare vor allem dann stark, wenn ihre Einkommen sehr ungleich verteilt sind. Diese Logik knüpft an den Ehestatus und an ein historisch gewachsenes Einverdiener*innenmodell an – nicht an Kinder, Sorgeverantwortung oder finanzielle Belastungen im Alltag. Aus unserer Sicht steht das im Widerspruch zu einer modernen Familien- und Steuerpolitik, wie wir sie in unserem Grundsatzprogramm beschreiben: gleichwertige Anerkennung aller Familienformen, armutsfeste Existenzsicherung und die Stärkung eigenständiger Erwerbs- und Lebensperspektiven – insbesondere von Müttern. Deshalb setzen wir uns für eine Reform ein, die Entlastung verlässlich dort ankommen lässt, wo Verantwortung für Kinder getragen wird – auch in Trennung, Wechselmodellen und Alleinerziehen.
Alles Wichtige auf einen Blick
- Das Ehegattensplitting belohnt vor allem große Einkommensunterschiede innerhalb der Ehe nicht Kinder oder Sorgearbeit.
- Für Alleinerziehende ist das Instrument strukturell nicht zugänglich.
- Das Splitting kann Rollenwirkungen verstärken, weil der Zweitverdienst (häufig von Müttern) als „weniger lohnend“ erlebt wird.
- Wir fordern eine schrittweise Reform hin zu individualisierter Besteuerung und eine generell kindorientierte Familienförderung.
Historische Einordnung: Warum das Ehegattensplitting entstanden ist
Das Ehegattensplitting ist historisch aus einem Leitbild heraus gewachsen, das die Ehe als wirtschaftliche Einheit betrachtet. In der Praxis war dies lange eng verbunden mit dem Einverdiener*innenmodell: Eine Person erzielt den überwiegenden Teil des Erwerbseinkommens, die andere übernimmt einen großen Teil der unbezahlten Sorgearbeit.
Aus unserer Sicht zeigt sich hier ein Grundproblem, das wir auch in unserem Grundsatzprogramm benennen: Familienrealitäten sind vielfältig. Alleinerziehende organisieren Sorge, Erwerb und Alltagslogistik allein; Trennungen, Patchwork-Konstellationen und wechselnde Betreuungsarrangements gehören zum gesellschaftlichen Alltag. Eine Steuerlogik, die primär an der Institution Ehe anknüpft, bildet diese Vielfalt nicht angemessen ab.
Wie das Ehegattensplitting funktioniert: verständlich erklärt
Beim Ehegattensplitting werden die zu versteuernden Einkommen beider Ehepartner*innen zusammengerechnet, anschließend halbiert und so behandelt, als hätte jede Person die Hälfte verdient. Auf dieses „halbe Einkommen“ wird die Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif berechnet (progressiv bedeutet: Mit steigendem Einkommen steigt der Steuersatz). Am Ende wird die Steuer wieder verdoppelt.
Der Effekt: Je größer die Einkommensunterschiede innerhalb des Ehepaares sind, desto größer ist in der Regel der steuerliche Vorteil. Verdienen beide ähnlich, ist der Vorteil gering oder entfällt.
Vereinfacht gesacht:
• Ohne Splitting würde das hohe Einkommen voll nach dem höheren Steuersatz belastet.
• Mit Splitting wird das gemeinsame Einkommen rechnerisch „in die Mitte gezogen“.
• Ergebnis: Die Steuerlast sinkt vor allem bei stark ungleichen Einkommen.
Entscheidend ist aus unserer Sicht: Diese Entlastung hängt nicht an Kindern, nicht an Betreuungsumfang und nicht an der Frage, ob ein Haushalt mit einem oder zwei Erwachsenen Alltagskosten und Risiken trägt.
Ausgangslage und Problembeschreibung aus unserer Sicht
Wir setzen uns für armutsfeste Existenzsicherung, verlässliche Infrastruktur und die Gleichbehandlung aller Familienformen ein. Vor diesem Hintergrund bewerten wir das Ehegattensplitting kritisch.
Für Alleinerziehende ist die Ausgangslage strukturell anders als für Paarhaushalte: Es gibt keine zweite erwachsene Person, die Einkommen, Sorgearbeit, Krankheitstage oder Krisen mit auffangen kann. Gleichzeitig treffen Alleinerziehende häufig auf hohe Fixkosten (Wohnraum, Mobilität, Betreuung), eine besonders enge Taktung im Alltag und ein erhöhtes Armutsrisiko.
In dieser Lebensrealität ist Stabilität zentral. Gerade in Trennungsphasen entsteht häufig ein Bündel an Herausforderungen: Neuorganisation von Betreuung, Umgang, Unterhalt, Wohnraum und Erwerbsarbeit. Aus unserer Sicht braucht es in diesen Situationen verlässliche, zielgenaue Entlastung und gut zugängliche Infrastruktur – nicht eine steuerliche Förderung, die an die Zusammenveranlagung in der Ehe gebunden ist.
Hinzu kommt die Verteilungslogik des Splittings: Große Vorteile entstehen typischerweise dort, wo ein hohes Einkommen vorhanden ist und ein zweites Einkommen deutlich geringer ausfällt. Damit fließen erhebliche Entlastungen an Haushalte, die ihre Risiken und Aufgaben bereits auf zwei Erwachsene verteilen können, während Alleinerziehende keine vergleichbare Möglichkeit haben, innerhalb eines Haushalts auszugleichen.
1) Kinder und Sorgearbeit müssen im Zentrum stehen
Wir fordern eine Weiterentwicklung weg von einer statusbezogenen Eheförderung hin zu einer kind- und sorgeorientierten Entlastung. Aus Sicht unserer Positionen ist entscheidend, dass staatliche Förderung dort ansetzt, wo Verantwortung für Kinder tatsächlich getragen wird – unabhängig von Ehestatus, Zusammenleben oder Trennung.
Die Logik des Ehegattensplittings verfehlt diese Zielgenauigkeit: Ein Paar ohne Kinder kann profitieren, ein alleinerziehender Elternteil mit hoher Sorgeverantwortung dagegen nicht. Das ist aus unserer Sicht familienpolitisch nicht konsequent.
2) Eigenständige Existenzsicherung stärken – insbesondere von Müttern
Ein zentrales Anliegen unseres Grundsatzprogramms ist die Stärkung eigenständiger Existenzsicherung. Dazu gehört, dass Erwerbsarbeit, Qualifizierung und beruflicher Wiedereinstieg nicht durch Fehlanreize entwertet werden.
Das Ehegattensplitting kann in der Praxis Rollenwirkungen entfalten: Wenn der Zweitverdienst aufgrund der Gesamtlogik als „weniger lohnend“ wahrgenommen wird, kann dies Erwerbsentscheidungen beeinflussen. Häufig betrifft das Mütter, die Sorgearbeit übernehmen. Alleinerziehende haben diese Option nicht; sie sind auf eigenes Einkommen angewiesen und tragen gleichzeitig die gesamte Sorgeverantwortung.
Aus unserer Sicht sollte Steuerpolitik dazu beitragen, dass eigenständige Erwerbsperspektiven unterstützt werden – auch als Schutz vor finanziellen Risiken im Fall von Trennung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
3) Trennungs- und armutsfest denken
Familienpolitische Instrumente müssen auch dann tragen, wenn Beziehungen enden. Gerade nach Trennungen zeigt sich, wie wichtig eine tragfähige Absicherung ist: Ein Einkommen fällt weg, Betreuungsarrangements müssen neu aufgebaut werden, Kosten steigen oft kurzfristig.
Eine Entlastung, die an Ehe und gemeinsame Veranlagung gebunden ist, ist in solchen Situationen nicht stabilisierend. Sie endet faktisch mit der Trennung, während finanzielle Belastungen häufig steigen. Aus unserer Sicht braucht es Instrumente, die auch in Übergängen und Krisen verlässlich wirken.
Kritik am Ehegattensplitting: Was wir problematisch finden
• Status statt Bedarf: Entlastung knüpft an den Ehestatus, nicht an Kinder oder tatsächliche finanzielle Belastung.
• Verteilungseffekt: Besonders große Vorteile entstehen bei stark ungleichen Einkommen; damit profitieren Haushalte mit hoher Leistungsfähigkeit überproportional.
• Rollenwirkung: Das Instrument kann traditionelle Arbeitsteilung begünstigen und eigenständige Erwerbssicherung (häufig von Frauen) schwächen.
• Fehlende Stabilität in Umbrüchen: Bei Trennung entfällt die Förderung, obwohl dann oft besondere Unterstützung nötig ist.
Alternativen und Reformpfade: Wie Entlastung gerechter wirken kann
Wir setzen uns für eine Individualbesteuerung von Ehepartner*innen ein mit der Möglichkeit, den zweiten Grundfreibetrag zu übertragen. Das erkennt Vielfalt an und stärkt eine eigenständige Existenzsicherung.
- Individualbesteuerung: Jede erwachsene Person wird unabhängig besteuert.
- Begrenzte Übertragbarkeit des Grundfreibetrags: stellt sicher, dass bei ungleichen Verdiensten oder zeiten von Nichterwerbstätigkeit der 2. Freibetrag nicht verlorengeht.
Langfristig fordern wir eine Kind- und sorgeorientierte Förderung von Familien mit einer Kindergrundsicherung. Diese knüpft konsequent an der Betreuung von Kinern an und erreicht alle Familienformen.
Infrastruktur und Leistungen statt Steuervorteile: Verlässliche Kinderbetreuung, Ganztag, gute Unterstützungssysteme und armutsvermeidende Leistungen wirken oft direkter als Steuervorteile, die bei kleinen Einkommen kaum ankommen.
Das Ehegattensplitting ist eine Form der gemeinsamen Einkommensteuerberechnung für Ehepaare, bei der die Einkommen rechnerisch geteilt werden, sodass bei ungleichen Einkommen meist weniger Steuer anfällt.
Besonders groß ist der Vorteil typischerweise bei Paaren mit stark ungleichen Einkommen, weil das hohe Einkommen rechnerisch in einen niedrigeren Tarifbereich verschoben wird.
Weil die Entlastung nicht an Kinderzahl, Betreuungsumfang oder Sorgeverantwortung anknüpft, sondern an den Ehestatus und die Einkommensverteilung zwischen zwei Erwachsenen.
Nein. Unsere Kritik richtet sich gegen die Systemlogik eines Instruments, das Entlastung statusbezogen verteilt und damit aus unserer Sicht Familien mit Kindern und Alleinerziehende nicht zielgenau erreicht.
Wir setzen uns für eine Reform hin zur Individualbesteuerung ein, bei der der zweite Grundfreibetrag auf eine*n Ehepartner*in übertragen werden kann. Außerdem setzen wir uns für die Familienförderung in Form der Kindergrundsicherung ein.