Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Reisen mit Kind bei gemeinsamem Sorgerecht

Du willst mit deinem Kind verreisen – und hast gemeinsames Sorgerecht. Dann ist nicht „alles kompliziert“, aber ein paar Dinge sind wichtig, damit du entspannt planen kannst. In diesem Artikel erfährst du, wann du Zustimmung brauchst, welche Unterlagen helfen und was du tun kannst, wenn sich ein Elternteil quer stellt.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht müsst ihr bei wichtigen Fragen zusammen entscheiden (BGB § 1627, § 1687 Abs. 1)
  • Eine normale Ferienreise ist oft „Alltag“
  • trotzdem lohnt sich frühe Info an den anderen Elternteil
  • Nimm Ausweis des Kindes mit; schriftliche Einverständniserklärung ist sehr hilfreich
  • Wenn es Streit gibt: ruhig bleiben, schriftlich klären, Unterstützung holen (Beratung/Jugendamt/Mediation)

Deine nächsten Schritte

  • Plane früh und schick dem anderen Elternteil kurz alle Reisedaten (Ziel, Zeitraum, Kontakt).
  • Bitte um eine kurze schriftliche Zustimmung und nimm sie zusammen mit den Dokumenten mit.
  • Wenn es blockiert: Hol dir Unterstützung durch Beratung oder das Jugendamt.

Wann du die Zustimmung brauchst – und wann meist nicht

Bei gemeinsamem Sorgerecht müsst ihr bei wichtigen Fragen zusammen entscheiden (BGB § 1627, § 1687 Abs. 1). Eine normale Urlaubsreise in den Ferien gilt oft als Alltag. Dann kannst du in der Regel allein entscheiden – solange die Reise üblich ist und nichts „Außergewöhnliches“ passiert.

Praktische Unterlagen, die dir unterwegs helfen

Auch wenn es nicht immer Pflicht ist: Nimm mit

  • Reisepass/Personalausweis des Kindes
  • ggf. Geburtsurkunde (Kopie)
  • schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit Reiseziel und Zeitraum. Beim ADAC kannst du dir kostenlos eine Vorlage für eine Einverständniserklärung herunterladen zum download

So fragst du nach Zustimmung – ruhig und klar

Schreib kurz und konkret: Ziel, Daten, Unterkunft, Erreichbarkeit.

Das kannst du sagen, wenn du Klarheit willst: „Ich schicke dir die Reisedaten. Kannst du mir kurz schriftlich bestätigen, dass das für dich passt? Dann gibt’s unterwegs keine Probleme.“

Wenn der andere Elternteil blockiert

Bleib bei Fakten und beim Kind: Sicherheit, Betreuung, Rückreise. Wenn es festfährt, können Beratungsstellen oder das Jugendamt helfen, eine Lösung zu finden. Bei akuten Risiken: hol dir frühzeitig Unterstützung.

Den Reisepass beantragen bei gemeinsamen Sorgerecht

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach der Trennung darf nur der Elternteil den Pass beantragen, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht nötig, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister. Auch im Wechselmodell kann es nur einen Hauptwohnsitz des Kindes geben. 

Nur bei Zweifeln bezüglich des Einverständnisses zum gewöhnlichen Aufenthalt ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen.

Nur bei gemeinsamer Sorge und Zusammenleben müssen grundsätzlich beide Elternteile den Pass beantragen. Beantragt nur ein Elternteil den Pass, muss das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt werden. (6.1.3.1. PassVwV)

Wie Beratung dir helfen kann

Beratung sortiert mit dir, was im Alltag allein geht, wie du Absprachen schriftlich machst und welche Schritte bei Konflikten realistisch sind. Über den Hilfe-Finder findest du NRW-weit passende Beratungsstellen – ohne langes Suchen, auch wenn gerade alles zu viel ist.

Oft ja. Eine übliche Urlaubsreise wird häufig als Alltagsentscheidung eingeordnet. Bei besonderen Reisen (z. B. sehr lange Dauer, weit entfernt, unsichere Lage) kann Zustimmung wichtiger sein. Wenn du unsicher bist, hol dir früh Beratung.

Nicht immer – aber sie ist sehr hilfreich. Eine kurze schriftliche Einverständniserklärung kann Rückfragen an der Grenze, bei Behörden oder in Notfällen deutlich erleichtern.

Mindestens den Ausweis/Reisepass des Kindes. Praktisch sind außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und eine schriftliche Zustimmung mit Reisedaten und Kontaktdaten.

Frag nach den Gründen und biete Informationen zur Sicherheit an (Unterkunft, Rückreise, Erreichbarkeit). Wenn ihr nicht weiterkommt, helfen Beratung oder das Jugendamt, um eine tragfähige Lösung zu finden.

Hol dir schnell Unterstützung, melde dich beim Jugendamt oder hole dir rechtliche Hilfe, damit Schutz und Rückkehr geklärt werden können.

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