Trennung mit Jugendlichen (ab 11 Jahre)
Jugendliche wirken oft „stark“ – und sind trotzdem mitten drin, wenn ihr euch trennt. Du bekommst hier Orientierung, wie du Konflikte vermeidest, Gespräche auf Augenhöhe führst und finanzielle Ansprüche im Blick behältst.
Alles Wichtige auf einen Blick
- Jugendliche leiden oft still: Rückzug, Wut oder „zu viel Verantwortung“ sind häufige Signale
- Gespräche auf Augenhöhe helfen: klar, kurz, ohne Loyalitätsdruck
- Stabilität zählt: feste Abläufe, klare Regeln, verlässliche Absprachen
- Finanzen prüfen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld/SGB II, ggf. Unterhaltsvorschuss
Wenn dein Kind „okay“ sagt, aber nicht okay ist
In der Pubertät zeigen viele Jugendliche Stress anders: Rückzug, Wut oder sie übernehmen zu viel Verantwortung.
Typische Reaktionen ab 11 – und was du tun kannst
Gerade bei Teenagern in der Pubertät können sich Reaktionen auf Belastungen deutlich verändern. Diese typischen Verhaltensweisen sind häufig – und so kannst du darauf reagieren:
- Rückzug: kurze, regelmäßige Check-ins statt Verhör
- Wut: klare Regeln, ruhiger Ton, danach Gespräch anbieten
- „Ich kümmere mich“: entlaste dein Kind: „Das ist nicht deine Aufgabe.“
Gespräch auf Augenhöhe: Sätze, die helfen
Geben Sie Ihrem Kind Freiraum, akzeptieren Sie seine Gefühle und machen Sie keinen Druck – so entsteht ein Gespräch auf Augenhöhe. Sie können Sätze nutzen wie:
- „Du darfst beide lieb haben.“
- „Du musst dich nicht entscheiden.“
- „Was brauchst du diese Woche: Ruhe, Plan oder Gespräch?“
Stabilität im Alltag: drei Anker
Stabilität im Alltag gibt Kindern und Jugendlichen Halt – besonders in herausfordernden Zeiten. Drei einfache Anker helfen, Orientierung und Sicherheit zu schaffen:
- feste Zeiten (Schule, Essen, Schlaf)
- verlässliche Absprachen zu Medien/Feiern
- ein sicherer Ort zum Reden (du, Vertrauensperson, Beratung)
Wenn Geld knapp wird: prüfe deine Ansprüche
Nach einer Trennung fehlt oft Einkommen. Prüfe, was dir zusteht:
- Kindergeld: Kindergeld beträgt seit dem 01.01.2026 259 Euro pro Kind. Es wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist.
- Kinderzuschlag (KiZ): Kinderzuschlag gibt es für Kinder unter 25 Jahre, die bei dir leben und Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist u. a., dass du durch Einkommen + KiZ (und evtl. Wohngeld) den Bezug von Bürgergeld vermeiden kannst und das Kind nicht verheiratet/verpartnert ist. Maximal sind es 297 Euro pro Kind/Monat. Grundlage ist dein Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate.
- Wohngeld: Wohngeld hilft, wenn deine Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen hoch sind.
- Bürgergeld (SGB II): Wenn es anders nicht reicht, ist Bürgergeld da – auch aufstockend, z. B. bei Teilzeit. Regelbedarf 2026: 563 Euro für Alleinerziehende; Kinder: 357 Euro (0–5), 390 Euro (6–13), 471 Euro (14–17) plus 25 Euro Kindersofortzuschlag. Dazu kommen Miete (Kosten der Unterkunft) und oft der Mehrbedarf für Alleinerziehende, gestaffelt nach Anzahl und Alter der Kinder, z. B. 202,68 Euro für 1 Kind unter 7 oder 2 Kinder unter 16 Jahren.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende im SGB II: je nach Kinderzahl/Alter (z.B. 1 Kind: 12% = 67,56 Euro; Sonderregel: 1 Kind unter 7 Jahren: 36% = 202,68 Euro).
- Unterhaltsvorschuss: Wenn kein Unterhalt kommt (oder zu wenig), kann Unterhaltsvorschuss einspringen. 2026 sind das: 227 Euro (0–5), 299 Euro (6–11), 394 Euro (12–17) pro Monat. Für Kinder von 12–17 gilt der Anspruch nur, wenn fürs Kind keine SGB II-Leistungen bezogen werden, mit dem Vorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden wird oder du im SGB II mindestens 600 Euro brutto verdienst. Wichtig: Unterhaltszahlungen werden angerechnet.
- Unterhalt: Dein Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist. Die Zahlbeträge richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld wird dabei anteilig berücksichtigt (bei Minderjährigen hälftig).
- Bildung und Teilhabe (BuT): Wenn du KiZ, Wohngeld oder SGB II bekommst, können Zusatzleistungen helfen. Im Bildungs- und Teilhabepaket liegt der Schulbedarf 2025 bei 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr. Es können Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und Mittagessen übernommen werden. Außerdem kann kostenfreie Kindertagesbetreuung unabhängig vom Wohnort beantragt werden.
Wie Beratung dich jetzt entlasten kann
Beratung hilft dir, die Lage zu sortieren: Gespräche mit deinem Kind, Absprachen mit dem anderen Elternteil, und ein Plan für Anträge und Fristen. Über den Hilfe-Finder findest du NRW-weit passende Stellen – ohne langes Suchen.
Viele Jugendliche schützen sich. Rückzug, Sprüche oder Gleichgültigkeit können ein Zeichen von Stress sein. Bleib dran: kurze, verlässliche Angebote wirken oft besser als lange Gespräche.
Du kannst klar sein, ohne den anderen Elternteil abzuwerten: „Es ist ein Thema zwischen Erwachsenen. Du musst das nicht lösen. Wir kümmern uns – und du darfst beide Eltern lieben.“
Häufig relevant sind Kinderzuschlag (max. 297 Euro/Kind/Monat), Wohngeld (seit 01/2023 ausgeweitet) und SGB II/Bürgergeld inklusive Mehrbedarf für Alleinerziehende. Wenn kein oder zu wenig Unterhalt kommt, kann Unterhaltsvorschuss helfen (12–17 Jahre: 394 Euro/Monat, mit Bedingungen).
Für Jugendliche ohne Ausbildungsvergütung gilt: Einkommen aus Ferienjobs dürfen sie komplett behalten. Ab 2025 gibt es bei Nebenjobs während der Schulzeit, Ausbildungsvergütung oder Freiwilligendienst zusätzlich einen Freibetrag von 556 Euro/Monat.
Wenn sich Einkommen, Miete oder Familienlage geändert haben. Wohngeld wurde ab 01/2023 deutlich verbessert (u.a. Heizkosten- und Klimakomponente). Ein neuer Antrag kann sich lohnen, auch wenn es früher eine Ablehnung gab.