Trennung mit kleinen Kindern: So gibst du deinem Kind Halt
Eine Trennung mit kleinen Kindern fühlt sich oft an wie Dauerstress: tausend Fragen, wenig Kraft, viel Verantwortung. In diesem Artikel erfährst du, wie Kinder je nach Alter reagieren, was ihnen jetzt hilft – und welche finanziellen Ansprüche dir Stabilität geben können.
Alles Wichtige auf einen Blick
- Kinder reagieren je nach Alter unterschiedlich: Nähe (0-3), Schuldgefühle (4-6), Loyalitätskonflikte und Wut (6-10)
- Rituale und Verlässlichkeit geben Sicherheit: fester Wochenplan, ruhige Übergänge, klare Sätze
- Gespräche: kurz, ehrlich, ohne Details und ohne Vorwürfe: „Du bist nicht schuld“
- Finanzielle Stabilität prüfen: Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld inkl. Mehrbedarf, ggf. Unterhaltsvorschuss
Deine nächsten Schritte
- Schreibe euren neuen Wochenrhythmus auf (Kita/Schule, Schlafen, Übergaben) und hänge ihn sichtbar auf.
- Prüfe gezielt Ansprüche: Kinderzuschlag/Wohngeld oder Bürgergeld inkl. Mehrbedarf; bei fehlendem Unterhalt Unterhaltsvorschuss.
- Hole dir Entlastung: Kita/Schule kurz informieren und über den Hilfe-Finder NRW eine passende Beratungsstelle suchen.
Inhaltsverzeichnis
- Erstmal durchatmen: Du musst das nicht „perfekt“ machen
- Trennung mit Kleinkind (0–3): Nähe, Rhythmus, kurze Erklärungen
- Trennung im Vorschulalter (4–6): Schuldgefühle und Fantasie ernst nehmen
- Trennung im Grundschulalter (ca. 6–10): mehr Verstehen, trotzdem überfordert
- Gespräche führen: einfach, ehrlich, kindgerecht
- Wenn Geld knapp wird: Ansprüche prüfen (ohne Scham)
- Steuer und Unterhalt: kleine Entlastungen, die du mitnehmen kannst
- Wenn du Unterstützung brauchst: Beratung kann dich entlasten
Erstmal durchatmen: Du musst das nicht „perfekt“ machen
Trennung mit Kind ist emotional und organisatorisch viel auf einmal. Für dein Kind zählt jetzt vor allem: Du bleibst verlässlich, auch wenn sich vieles ändert.
Trennung mit Kleinkind (0–3): Nähe, Rhythmus, kurze Erklärungen
Kleinkinder verstehen die Gründe nicht, spüren aber Stress. Typisch sind Klammern, Schlafprobleme, Weinen, Wut. Hilft:
- Feste Zeiten für Essen, Schlafen, Kita
- Übergänge ruhig gestalten (Jacke an, kurz kuscheln, los)
- Sätze wie: „Mama/Papa ist nicht hier. Du bist sicher. Ich bin da.“
Trennung im Vorschulalter (4–6): Schuldgefühle und Fantasie ernst nehmen
Viele Kinder denken: „Ich bin schuld.“ Oder sie hoffen, dass es „wieder gut“ wird. Typisch sind Rückschritte (Einnässen), Bauchweh, starke Anhänglichkeit. Das kannst du sagen, wenn dein Kind fragt:
- „Du bist nicht schuld. Erwachsene entscheiden das.“
- „Du darfst beide lieb haben.“ (gegen Loyalitätskonflikte)
Trennung im Grundschulalter (ca. 6–10): mehr Verstehen, trotzdem überfordert
Kinder merken mehr, können aber Gefühle schwer sortieren. Typisch: Wut, Traurigkeit, Leistungsabfall, „Partei ergreifen“. Was hilft:
- Klare Infos ohne Details: „Wir wohnen getrennt. Du bleibst ein Kind, nicht unser Vermittler.“
- Rituale: fester Wochenplan, gleiche Abholzeiten
- Schule einbeziehen: Klassenleitung kurz informieren, was gerade los ist
Gespräche führen: einfach, ehrlich, kindgerecht
Wichtig ist nicht „die perfekte Erklärung“, sondern mehr Sicherheit. Ein paar Regeln helfen dabei:
- Keine Vorwürfe vor dem Kind
- Ein Thema pro Gespräch
- Gefühle benennen: „Ich sehe, du bist traurig.“
Wenn Geld knapp wird: prüfe deine Ansprüche
Nach einer Trennung fehlt oft Einkommen. Prüfe, was dir zusteht:
- Kindergeld: Kindergeld beträgt seit dem 01.01.2026 259 Euro pro Kind. Es wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist.
- Kinderzuschlag (KiZ): Kinderzuschlag gibt es für Kinder unter 25 Jahre, die bei dir leben und Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist u. a., dass du durch Einkommen + KiZ (und evtl. Wohngeld) den Bezug von Bürgergeld vermeiden kannst und das Kind nicht verheiratet/verpartnert ist. Maximal sind es 297 Euro pro Kind/Monat. Grundlage ist dein Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate.
- Wohngeld: Wohngeld hilft, wenn deine Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen hoch sind.
- Bürgergeld (SGB II): Wenn es anders nicht reicht, ist Bürgergeld da – auch aufstockend, z. B. bei Teilzeit. Regelbedarf 2026: 563 Euro für Alleinerziehende; Kinder: 357 Euro (0–5), 390 Euro (6–13), 471 Euro (14–17) plus 25 Euro Kindersofortzuschlag. Dazu kommen Miete (Kosten der Unterkunft) und oft der Mehrbedarf für Alleinerziehende, gestaffelt nach Anzahl und Alter der Kinder, z. B. 202,68 Euro für 1 Kind unter 7 oder 2 Kinder unter 16 Jahren.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende im SGB II: je nach Kinderzahl/Alter (z.B. 1 Kind: 12% = 67,56 Euro; Sonderregel: 1 Kind unter 7 Jahren: 36% = 202,68 Euro).
- Unterhaltsvorschuss: Wenn kein Unterhalt kommt (oder zu wenig), kann Unterhaltsvorschuss einspringen. 2026 sind das: 227 Euro (0–5), 299 Euro (6–11), 394 Euro (12–17) pro Monat. Für Kinder von 12–17 gilt der Anspruch nur, wenn fürs Kind keine SGB II-Leistungen bezogen werden, mit dem Vorschuss Hilfebedürftigkeit vermieden wird oder du im SGB II mindestens 600 Euro brutto verdienst. Wichtig: Unterhaltszahlungen werden angerechnet.
- Unterhalt: Dein Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist. Die Zahlbeträge richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld wird dabei anteilig berücksichtigt (bei Minderjährigen hälftig).
- Bildung und Teilhabe (BuT): Wenn du KiZ, Wohngeld oder SGB II bekommst, können Zusatzleistungen helfen. Im Bildungs- und Teilhabepaket liegt der Schulbedarf 2025 bei 130 Euro im ersten und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr. Es können Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und Mittagessen übernommen werden. Außerdem kann kostenfreie Kindertagesbetreuung unabhängig vom Wohnort beantragt werden.
Entlastung für Alleinerziehende über die Steuer: Steuerklasse II
- Steuerklasse II: Wenn du mit mindestens einem Kind ohne weitere erwachsene Person im Haushalt lebst und Kindergeld bekommst, kann Steuerklasse II wichtig sein. Der Entlastungsbetrag liegt bei 4.260 Euro/Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Er wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und ergibt ein höheres Nettoeinkommen als in Steuerklasse I.
Wenn du Unterstützung brauchst: Beratung kann dich entlasten
Manchmal hilft es, einmal alles zu sortieren: Umgang, Kita/Schule, Geld, Anträge, nächste Schritte. Über den Hilfe-Finder für NRW kannst du NRW-weit passende Beratungsstellen finden – ohne langes Suchen.
Häufig sind Schlafprobleme, Klammern, Wut, Bauchweh oder Rückschritte (z.B. wieder „wie kleiner“ sein). Das ist oft eine normale Reaktion auf Stress. Wenn es sehr lange anhält oder stark wird, hol dir Unterstützung bei Kita, Schule oder Beratung.
Sag klar und ruhig: „Du bist nicht schuld. Erwachsene treffen diese Entscheidung.“ Wiederhole das, wenn es wiederkommt. Kinder brauchen diese Entlastung oft mehrfach.
Je nach Situation kommen Kinderzuschlag (bis 297 Euro pro Kind/Monat), Wohngeld (seit 2023 oft höher) oder Bürgergeld (SGB II) in Frage. Bei fehlendem Unterhalt kann Unterhaltsvorschuss helfen (z.B. 227 Euro für 0–5 Jahre).
Ja. Im SGB II gilt seit Januar 2023 eine Karenzzeit von 12 Monaten: Die Angemessenheit der Wohnung wird erst danach geprüft, und Vermögen bis 40.000 Euro (plus 15.000 Euro je weitere Person) ist in dieser Zeit geschützt.
Beratung kann mit dir sortieren, was jetzt am dringendsten ist: Anträge, Unterlagen, Ablauf bei Trennung, Entlastung im Alltag und Unterstützung für dein Kind. Du musst das nicht alleine zusammenhalten.