Unterhalt nach der Trennung mit Kind: So sicherst du dein Kind finanziell ab
Nach einer Trennung ist Unterhalt oft der Punkt, der am meisten Druck macht – weil die Kosten weiterlaufen und dein Kind finanzielle Sicherheit braucht. In diesem Artikel erfährst du, wer was zahlen muss, warum schriftliches Einfordern so wichtig ist und welche Hilfe es gibt, wenn kein Geld kommt.
Alles Wichtige auf einen Blick
- Kindesunterhalt ist Geld fürs Kind, gezahlt von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt.
- Die Höhe orientiert sich oft an der Düsseldorfer Tabelle und hängt ab vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes.
- Kommt (noch) kein Geld, kann Unterhaltsvorschuss (2026: 227/299/394 Euro) die Zeit überbrücken.
Unterhaltsangelegenheiten ordnen: Das schafft Übersicht
Wenn du nach der Trennung versuchst, mit Kind den Alltag zu stemmen, ist das oft emotional und organisatorisch zu viel auf einmal. Du kannst Schritt für Schritt Struktur reinbringen – Unterhalt ist ein wichtiger Baustein für Stabilität.
Kindesunterhalt: worum es geht (einfach erklärt)
Kindesunterhalt ist Geld für dein Kind, für Wohnen, Essen, Kleidung, Schulsachen... Zahlungspflichtig ist in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Die Höhe orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle (ändert sich jedes Jahr mit der Inflation).
Wer zahlt was? Betreuungsleistung und Geld werden getrennt betrachtet
Es wird unterschieden:
- Betreuungsunterhalt: leistet der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt durch seine Zeit
- Barunterhalt: leistet meist der andere Elternteil als regelmäßige Zahlung.
Das heißt nicht, dass Betreuung „weniger wert“ ist – im Gegenteil. Sie ist tägliche Arbeit. Geldunterhalt soll dafür sorgen, dass dein Kind finanziell abgesichert ist.
Warum du Unterhalt früh und schriftlich einfordern solltest
Unterhalt wird in der Praxis oft nur rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem er zum ersten Mal eingefordert wurde. Deshalb ist es so wichtig, dass du nicht nur „darüber sprichst“, sondern es schriftlich klar machst – am besten mit Zustellnachweis (damit du später belegen kannst, wann es zugegangen ist).
Das kannst du schreiben, wenn du Unterhalt einfordern willst:
- „Ich bitte dich, ab dem [Datum] Kindesunterhalt für [Name des Kindes] zu zahlen. Bitte überweise den Betrag jeweils bis zum [z.B. 3.] eines Monats auf folgendes Konto: …“
- „Bitte teile mir bis zum [Datum] dein aktuelles Einkommen mit, damit wir den Unterhalt korrekt berechnen können.“
- „Wenn wir uns nicht kurzfristig einigen, werde ich Unterstützung zur Klärung einholen.“
Wovon die Höhe abhängt: Einkommen und Alter des Kindes
Für die Höhe sind vor allem zwei Punkte wichtig:
- das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- das Alter des Kindes (Altersstufen)
Zur Orientierung wird oft die Düsseldorfer Tabelle genutzt. Der zu zahlende Betrag ist der sogenannte Zahlbetrag: Er beträgt 2026
- für Kinder 0-5 Jahre: 476 Ero
- für Kinder 6-11 Jahre: 558 Euro
- für Kinder 12-17 Jahre: 653 Euro
Wenn kein oder zu wenig Unterhalt kommt: Unterhaltsvorschuss als Überbrückung
Wenn kein Unterhalt kommt, unregelmäßig gezahlt wird oder der Unterhalt unter dem Vorschuss liegt, kann Unterhaltsvorschuss helfen. Das ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.
Höhen 2026:
- 0–5 Jahre: 227 Euro/Monat
- 6–11 Jahre: 299 Euro/Monat
- 12–17 Jahre: 394 Euro/Monat
Wichtig:
- (geringere) Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge werden angerechnet.
- Bei 12–17 Jahren gibt es Zusatzbedingungen (z.B. kein SGB II fürs Kind oder der Vorschuss verhindert Hilfebedürftigkeit oder du verdienst im SGB II mind. 600 Euro brutto dazu).
Unterhaltsvorschuss kann dir Zeit verschaffen – gerade, wenn Unterhalt noch nicht fließt oder erst geklärt werden muss.
Wie Beratung dich entlasten kann (und wie du Hilfe in NRW findest)
Wenn Unterhalt unklar ist, ausbleibt oder du dich mit Schreiben, Nachweisen und Fristen überfordert fühlst: Das musst du nicht allein sortieren. In der Beratung könnt ihr gemeinsam klären, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, welche Unterlagen du brauchst und wie du dich und dein Kind gut absicherst – ruhig, strukturiert und machbar. Über unseren Hilfe-Finder kannst du NRW-weit passende Beratungsstellen finden, ohne langes Suchen.
In der Praxis ist oft entscheidend, ab wann du Unterhalt das erste Mal eingefordert hast. Deshalb ist es sinnvoll, früh schriftlich aktiv zu werden – am besten mit Zustellnachweis.
Die Höhe hängt vor allem vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes ab. Zur Orientierung wird häufig die Düsseldorfer Tabelle genutzt. Das Kindergeld (seit 1.1.2025: 255 Euro pro Kind) wird dabei berücksichtigt.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil zum Leben bleiben soll. Er bleibt unverändert: angemessen 1.750 Euro, notwendig 1.450 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.200 Euro (nicht erwerbstätig).
Wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird (oder zu wenig), kann Unterhaltsvorschuss helfen. 2025 sind das 227 Euro (0–5), 299 Euro (6–11) oder 394 Euro (12–17) pro Monat – mit Zusatzbedingungen bei 12–17 Jahren.
Am besten schriftlich, klar und mit Datum – und so, dass du den Zugang nachweisen kannst (Zustellnachweis). Du kannst eine feste Zahlungsfrist nennen und um Einkommensauskunft bitten, damit der Betrag korrekt bestimmt werden kann.