Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Die verschiedenen Betreuungsmodelle nach einer Trennung 

Nach einer Trennung drehen sich viele Fragen um Alltag, Umgang und Stabilität fürs Kind. In diesem Artikel erfährst du, welche Betreuungsmodelle es gibt, was sie im Alltag bedeuten und wie du Schritt für Schritt eine passende Regelung findest.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Residenzmodell: ein fester Lebensmittelpunkt, Umgang geregelt
  • Wechselmodell: Betreuung annähernd gleich, braucht gute Absprachen
  • Nestmodell: Kind bleibt in der Wohnung, Eltern wechseln, oft nur befristet
  • Entscheidend sind Alltag, Wege, Konfliktniveau und die Bedürfnisse deines Kindes

Deine nächsten Schritte

  • Schreib auf, was dein Kind im Alltag braucht: Wege, Kita/Schule, Ruhe, Übergaben.
  • Wähle ein Modell als Start und plane einen Probelauf mit klaren Tagen und Ferienregelung.
  • Hol dir Unterstützung (Beratung/Mediation/Jugendamt), wenn Gespräche festfahren oder du dich unsicher fühlst.

Kurze Einordnung: Trennung bedeutet Neuorganisation

 

Die Zeit nach einer Trennung erleben viele Eltern als ein großes Durcheinander: Gefühle, Papierkram, Sorgen ums Kind. Ein häufiger Streitpunkt ist: Bei wem leben die Kinder? Es gibt viele Möglichkeiten und Modelle, wie du deine Kinder jetzt betreuen kann. Wir stellen dir einige vor. 

Was heißt „Betreuungsmodell“?

Es beschreibt, wo dein Kind wohnt und wie die Zeit mit beiden Elternteilen aufgeteilt ist. Wichtig: Es gibt kein „bestes“ Modell. Es muss zu eurem Kind und eurer Situation passen.

Residenzmodell: ein Zuhause, geregelter Umgang

 

Dein Kind hat den Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, das ist der betreuende Elternteil. Der andere Elternteil hat Umgangszeiten (z.B. jedes zweite Wochenende, ein Nachmittag pro Woche, Ferien). Er wird Umgangselternteil genannt. 

Das Residenzmodell ist statistisch gesehen das am häufigsten praktizierte Betreuungsmodell: In Deutschland leben rund 80–90 % der minderjährigen Kinder getrenntlebender Eltern überwiegend in einem Haushalt (Residenzmodell). Ein echtes Wechselmodell wird demgegenüber nur bei einem kleinen Anteil (meist im einstelligen Prozentbereich) praktiziert.

Kindesunterhalt im Residenzmodell: Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Betreuung (das wird Naturalunterhalt genannt). Der andere Elternteil leistet meist Barunterhalt (das ist der Kindesunterhalt . Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in der Praxis nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Wie hoch der Unterhalt ist, kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen. 

Die Merkmale des Residenzmodells:

  • Gut bei viel Stress oder großer Entfernung
  • Klarer Rhythmus fürs Kind

Wechselmodell: die Eltern teilen sich die Betreuung 50/50

 

Dein Kind lebt abwechselnd bei euch beiden (z.B. Woche/Woche oder im Wechsel 2-2-3 Tage).

Wie häufig ist das echte Wechselmodell (50/50) in Deutschland?
Statistisch wird ein echtes paritätisches Wechselmodell (ungefähr 50/50) in Deutschland bislang nur von einer Minderheit gelebt (etwa 5–10 % der Trennungsfamilien). Deutlich häufiger sind asymmetrische Betreuungsmodelle (z.B. 70/30 oder 60/40). Diese Modell werden auch erweiterter Umgang genannt, sind aber keine echten Wechselmodelle.

Besondere Herausforderungen beim Wechselmodell

  • Hoher Abstimmungsbedarf: Schule/Kita, Arzttermine, Hobbys, Regeln, Medienzeiten, Hausaufgaben – vieles muss gemeinsam geplant werden.
  • Kommunikation und Konfliktfähigkeit: Bei anhaltenden Konflikten kann das Modell für das Kind belastend werden.
  • Organisation & Logistik: Kurze Wege, verlässliche Übergaben, passende Arbeitszeiten und ein stabiler Alltag sind wichtig.
  • Doppelte Ausstattung: Kleidung, Schulmaterial, Zimmer/Schlafplatz – das kostet und muss koordiniert werden.
  • Bindung & Stabilität: Manche Kinder kommen gut mit Wechseln zurecht, andere brauchen mehr Kontinuität an einem Ort.
  • Finanzielle Abstimmung: Wer zahlt was (Kleidung, Klassenfahrten, Hobbys, Nachhilfe)? Ohne klare Absprachen entstehen schnell Streitpunkte.

Für wen ist das Wechselmodell geeignet?

  • Wenn beide Eltern die Betreuung zuverlässig übernehmen können und wollen.
  • Wenn Wohnorte nah beieinander liegen (Schule/Kita und Freundeskreis sollten gut erreichbar bleiben).
  • Wenn es funktionierende Kommunikation und die Bereitschaft zu Kompromissen gibt.
  • Wenn das Modell zum Kind passt (Alter, Temperament, Bedürfnisse, Belastbarkeit durch Wechsel).

Mythos: „Im Wechselmodell muss kein Unterhalt gezahlt werden“
Das stimmt so nicht. Auch im Wechselmodell besteht grundsätzlich eine Unterhaltspflicht. Zwar leisten beide Eltern durch Betreuung („Naturalunterhalt“) einen großen Anteil, aber häufig sind die Einkommen unterschiedlich. Dann kann ein Ausgleich nötig sein, damit das Kind in beiden Haushalten vergleichbar versorgt ist. Außerdem bleiben bestimmte Kosten (z.B. Schulbedarf, Vereinsbeiträge, Klassenfahrten, Mehrbedarf) bestehen und müssen fair verteilt werden.

Wie wird Kindesunterhalt im Wechselmodell kurz berechnet?
Vereinfacht läuft es häufig so:

  • Es werden die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern ermittelt.
  • Aus dem Gesamteinkommen wird der Bedarf des Kindes (orientiert an der Düsseldorfer Tabelle) bestimmt.
  • Dieser Bedarf wird nach der Leistungsfähigkeit (Einkommensanteilen) auf beide Eltern verteilt.
  • Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt häufig einen Ausgleichsbetrag an den anderen, damit der Kindesbedarf insgesamt gedeckt ist.

Nestmodell: Kind bleibt in der Wohnung, die Eltern wechseln

 

Dein Kind bleibt in einer Wohnung, ihr Eltern wechselt euch dort ab. Das sogenannte Nestmodell wird in Deutschland nur sehr selten von Trennungsfamilien geleb und zwar deutlich seltener als das Residenzmodell und auch seltener als das Wechselmodell.

Was sind die Merkmale des Nestmodells?

  • Oft ruhig fürs Kind, weil Umfeld, Zimmer, Schule/Kita und Nachbarschaft gleich bleiben
  • Selten in der Praxis, weil es für Eltern meist schwer dauerhaft umsetzbar ist
  • Hoher Aufwand (Organisation, Kosten), meist Übergangslösung

Warum ist das Nestmodell so selten? Hauptgrund sind die hohen organisatorischen und finanziellen Anforderungen. Häufig braucht es neben der „Nestwohnung“ zwei weitere Wohnmöglichkeiten (oder zumindest eine zweite Unterkunft), was für viele Familien nicht bezahlbar ist. Außerdem setzt das Modell eine sehr gute Kommunikation und Kooperation voraus – gerade in Trennungssituationen ist das nicht immer realistisch.

Typische Herausforderungen im Nestmodell

  • Kosten: Miete/Nebenkosten für die Nestwohnung plus zusätzliche Wohnkosten der Eltern; doppelte Ausstattung (Kleidung, Arbeitsmaterial, Haushaltsgegenstände) kann nötig sein.
  • Organisation: Wechselpläne, Schlüsselübergaben, Reinigung, Einkäufe, Wäsche, Reparaturen und Absprachen zu Regeln im Haushalt.
  • Konfliktpotenzial: Geteilte Nutzung derselben Wohnung (Privatsphäre, Ordnung, Umgang mit neuen Partner*innen, unterschiedliche Erziehungsstile).
  • Abgrenzung: Es kann schwer sein, nach der Trennung klare Grenzen zu ziehen, wenn beide weiterhin denselben Haushalt nutzen.
  • Langfristigkeit: Oft funktioniert es nur für eine begrenzte Zeit, z. B. bis eine neue Wohnlösung gefunden ist oder sich die Familiensituation stabilisiert.

Kindesunterhalt im Nestmodell: Wie wird er aufgeteilt? Auch im Nestmodell gilt: Beide Eltern sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Wie der Kindesunterhalt praktisch aufgeteilt wird, hängt davon ab, wie Betreuung und Einkommen verteilt sind. Häufige Varianten sind:

  • Aufteilung der laufenden Kinderkosten: Eltern zahlen die Kosten der Nestwohnung und die kindbezogenen Ausgaben (z. B. Essen, Kleidung, Kita/Schule, Freizeit) nach einer vereinbarten Quote, oft orientiert am jeweiligen Einkommen.
  • Barunterhalt nach Einkommen: Verdient ein Elternteil deutlich mehr, kann er/sie zusätzlich einen Ausgleich zahlen, damit das Kind insgesamt angemessen versorgt ist.
  • Praktische Regelung über ein gemeinsames Konto: Beide zahlen monatlich einen festen Betrag ein; davon werden Miete/Nebenkosten der Nestwohnung und Kinderkosten beglichen. Das kann Transparenz schaffen, erfordert aber klare Absprachen.

Wichtig ist, die Unterhaltsregelung schriftlich festzuhalten (inklusive Kostenarten, Zahlungswegen und Anpassung bei Einkommensänderungen), damit es im Alltag nicht zu Streit kommt.

Wie du das passende Modell einschätzt

 

Es gibt viele verschiedene Betreuungsmodelle nach einer Trennung – wichtig ist, dass ihr eine Lösung findet, die zu eurer Familie passt. Im Zentrum muss dabei immer das Kindeswohl stehen.

Schau vor allem auf:

  • Alter und Bedürfnisse deines Kindes
  • Entfernung der Wohnungen
  • Schule/Kita und Betreuung
  • Wie gut ihr über Alltagsthemen sprechen könnt

Wenn du unsicher bist, hilft ein Probelauf (z.B. 6–8 Wochen) mit klaren Regeln.

Wichtig: Eine Umgangsvereinbarung ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich die Bedürfnisse deines Kindes oder eure Lebensumstände ändern, kann die Vereinbarung angepasst werden – am besten einvernehmlich und mit Blick auf das, was deinem Kind guttut.

Unterstützung und Beratung bieten z.B. das Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie Trennungs- und Scheidungsberatung oder Mediation. Ein Fachanwalt muss dafür nicht zwingend hinzugezogen werden. Rechtliche Beratung kann aber sinnvoll sein, wenn ihr euch nicht einigen könnt, es um strittige Fragen geht oder eine gerichtliche Regelung im Raum steht.

Rechtliches zum Nachlesen

 

Sorgerecht und Umgangsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In familiengerichtlichen Verfahren gibt es jedoch häufig einen großen Entscheidungsspielraum; viele Regelungen werden als Einzelfallentscheidungen getroffen.

BGB § 1626 (Sorgerecht): Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Zur elterlichen Sorge gehören die Personensorge und die Vermögenssorge; dabei sollen Eltern die wachsende Selbstständigkeit des Kindes berücksichtigen und zum Wohl des Kindes handeln.

BGB § 1684 (Umgangsrecht): Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Eltern müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt, und sollen den Umgang fördern; bei Streit kann das Familiengericht Regelungen treffen.

Unterstützung, wenn es hakt

Du musst das nicht alleine klären. Familienberatung oder Mediation kann helfen, ohne dass es eskaliert. Wenn du sagen willst, was du brauchst, kann das so klingen: „Mir ist wichtig, dass unser Kind feste Tage hat und wir Übergaben ruhig gestalten.“

Wenn du dir Begleitung wünschst: Beratung kann mit dir sortieren, welche Lösung realistisch ist, wie du Gespräche vorbereitest und welche Stellen in NRW zuständig sind. Über den Hilfe-Finder für NRW findest du passende Beratungsangebote NRW-weit, ohne langes Suchen.

Nein. Es gibt keine Pflicht zum Wechselmodell. Entscheidend ist, was für dein Kind gut machbar und stabil ist.

Ja. Viele Familien passen die Regelung an, wenn sich Kita, Schule, Arbeitszeiten oder Bedürfnisse deines Kindes ändern. Ein Probelauf mit festen Auswertungs-Terminen kann helfen.

Dann kannst du dir Unterstützung holen, zum Beispiel beim Jugendamt oder in einer Familienberatungsstelle. Wenn nötig, kann auch das Familiengericht entscheiden.

Das hängt stark vom Kind ab. Für viele kleine Kinder sind verlässliche Abläufe, kurze Wege und ruhige Übergaben besonders wichtig. Manchmal ist ein klarer Lebensmittelpunkt entlastend, manchmal klappt ein gut abgestimmter Wechsel.

Das kann unterschiedlich sein. Beim Residenzmodell zahlt meist der Elternteil ohne Lebensmittelpunkt mehr Barunterhalt. Beim Wechselmodell ist die Berechnung oft komplizierter, weil beide Betreuung leisten. Lass dich dazu beraten, ohne dich unter Druck zu setzen.

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