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Datum: 29.10.2025 10:00 Uhr
Sorgerecht + Kindeswohlgefährdung (§1666)
Was im §1666 (BGB) zur Kindeswohlgefährdung steht, wird von Trennungseltern häufig sehr unterschiedlich interpretiert: "Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." Wir beantworten Ihre Fragen aus der Beratungspraxis:
- Ab wann handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung?
- Nicht einverstanden mit dem Erziehungsstil des anderen Elternteils - was können Alleinerziehende tun, um auf eine Veränderung hinzuwirken?
- Ab wann kann oder muss das Sorgerecht entzogen werden?
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
online
Anmeldeschluss
23.10.2025
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77
Referent:in
Karola Rosenberg