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Datum: 13.11.2025 10:00 Uhr
Maßnahmen um Unterhalt zu sichern: (vollstrecken, titeln, pfänden); Beantragung Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung
Drei Viertel aller Trennungskinder bekommen gar keinen oder nicht regelmäßig den Unterhalt, der ihnen nach der Düsseldorfer Tabelle zusteht. Unterhaltsberechtigte Elternteile können Schritte einleiten, um den Unterhalt zu sichern. Unsere Expertin erklärt, wie das geht und beantwortet Ihre Fragen:
- Welche Maßnahmen gibt es, den Unterhalt zu sichern: (vollstrecken, titeln, pfänden);
- Wie weit darf Unterhalt gepfändet werden?
- Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalts?
- Wann wird Unterhalt tituliert?
- Wie kann eine Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung beantragt werden?
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
online
Anmeldeschluss
10.11.2025
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77
Referent:in
Silke Umland