Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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Datum: 19.01.2026 09:30 Uhr

Basiswissen Berechnung des Kindesunterhalts

Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Die gesetzlichen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden ergänzt durch die „Düsseldorfer Tabelle“, den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte und Rechtsprechung. Nach einer Trennung ist für viele Alleinerziehende der Kindesunterhalt eine wichtige Einkommensquelle, so dass sie mit vielen Fragen dazu in die Beratung kommen:

  1. <u5:p> Wie berechnet sich der Unterhalt für das Kind?</u5:p>
  2. Wie sehr beeinflusst der Umgang des unterhaltspflichtigen Elternteils die Höhe des Kindesunterhalts?
  3. Welche Hilfe kann ich von den Jugendämtern erfahren?
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
Fachkräfte
Ort
online
Anmeldeschluss
15.01.2026
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten

Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77

Referent:in
Petra Birnstengel
Anmeldung

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