Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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Datum: 09.02.2026 09:30 Uhr

Berücksichtigung von Mehr- und Sonderbedarfen beim Kindesunterhalt

Welche Mehr- und Sonderbedarfe müssen Trennungseltern tragen und welche nicht?

Neben dem Anspruch auf Zahlung des Elementarunterhalts können Ansprüche des Kindes auf Kostentragung für Zusatzbedarfe wie Kindergartenbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Zahnspange etc. entstehen. Diese Kosten sind grundsätzlich von beiden Eltern zu tragen. Ob Zusatzbedarfe überhaupt vom fernen Elternteil mitzutragen sind und ggf. in welcher Höhe, dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung, über die wir in dieser Schulung ein Überblick geben.

  1. Welche Kosten fallen unter Mehr- oder Sonderbedarf?
  2. Wie sind diese Kosten auf die Eltern aufzuteilen?
  3. Was ist bei der Geltendmachung der Kostenbeteiligung zu beachten?<u5:p></u5:p>
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
Fachkräfte
Ort
online
Anmeldeschluss
05.02.2026
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten

Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann (at) vamv-nrw.de
0201 - 82774-77

Referent:in
Petra Birnstengel
Anmeldung

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