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Datum: 25.03.2026 10:00 Uhr
Erste Hilfe: Existenzsicherung nach der Trennung durch das Jobcenter
Nach einer Trennung können Alleinerziehende vom Jobcenter Bürgergeld, Wohngeld und einmalige Leistungen erhalten, wenn das eigene Einkommen nicht für den eigenen Lebensunterhalt oder den der Kinder reicht. Wir zeigen, welche Leistungen in Frage kommen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- einmalige Leistungen wie Erstausstattung der Wohnung (Hausrat und Haushaltsgeräte), Kleidung und therapeutische Geräte/Ausrüstung
- Alleinerziehenden-Mehrbedarfe
- Sozialhilfe
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
online
Anmeldeschluss
23.03.2026
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77
Referent:in
Edytha Spyra, Brigitte Otto, Jobcenter Mülheim an der Ruhr