Datum: 11.02.2026 10:00 Uhr
Basiswissen Kindergeld und Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Generell haben alle Familien mit Kindern ab Zeitpunkt der Geburt einen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Nach einer Trennung müssen sich die Eltern damit auseinandersetzen, wer zukünftig das Kindergeld für die gemeinsamen Kinder beziehen soll und es bleiben weitere Fragen zu klären:
- Wirken sich andere Sozialleistungen auf die Höhe des Kindergeldes aus?
Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die Geringverdienende unterstützt. Sie wird oftmals zusammen mit Wohngeld beantragt, um Familien aus der Grundsicherung zu holen. Den Kinderzuschlag zu beantragen ist durchaus anspruchsvoll und es bleiben viele Fragen:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?
- Was können Antragssteller:innen tun, wenn die Bearbeitungszeit sehr lange ist?
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Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77