Datum: 24.02.2025 09:30 Uhr
Berücksichtigung von Mehr- und Sonderbedarfen beim Kindesunterhalt
Welche Mehr- und Sonderbedarfe müssen Trennungseltern tragen und welche nicht?
- Schulung
- Kostenfrei und Online
- Zielgruppe: Fachkräfte
Veranstaltungsinfos
Neben dem Anspruch auf Zahlung des Elementarunterhalts können Ansprüche des Kindes auf Kostentragung für Zusatzbedarfe wie Kindergartenbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Zahnspange etc. entstehen. Diese Kosten sind grundsätzlich von beiden Eltern zu tragen. Ob Zusatzbedarfe überhaupt vom fernen Elternteil mitzutragen sind und ggf. in welcher Höhe, dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung, über die wir in dieser Schulung ein Überblick geben.
- Welche Kosten fallen unter Mehr- oder Sonderbedarf?
- Wie sind diese Kosten auf die Eltern aufzuteilen?
- Was ist bei der Geltendmachung der Kostenbeteiligung zu beachten?<u5:p></u5:p>
Veranstalter:in
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
Anmeldeschluss
Kosten
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann (at) vamv-nrw.de
0201 - 82774-77