Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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01.07.2026

Grundsicherung startet am 1. Juli 2026: neue Regeln

Bürgergeld wird durch Grundsicherung ersetzt. Wichtige Änderungen für Alleinerziehende betreffen Vermögen, Wohnkosten und die Arbeitsaufnahme bei kleinen Kindern.

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Deutschland eine neue „Grundsicherung“ statt des bisherigen Bürgergelds. Betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen oder ohne ausreichendes Einkommen, darunter viele Alleinerziehende. Zu den zentralen Änderungen zählen neue, niedrigere Vermögensfreigrenzen, eine strengere Begrenzung der übernommenen Wohnkosten und eine frühere Pflicht zur Arbeitsaufnahme nach der Geburt eines Kindes.

Vermögensfreigrenzen

Die Vermögensfreigrenzen sinken wieder und sind künftig ans Alter gekoppelt. Sie sind nicht mehr übertragbar. Vorgesehen sind: bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 Euro, ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro, ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro. Das kann dazu führen, dass Alleinerziehende mit Erspartem zunächst keinen Anspruch auf Grundsicherung haben und Ersparnisse zunächst einsetzen müssen.

Wohnkosten

Bei den Wohnkosten entfällt die bisherige Übernahme der tatsächlichen Kosten in einer ersten Phase. Künftig sollen Kosten der Unterkunft nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenzen übernommen werden. Höhere Wohnkosten müssten dann aus dem Regelsatz mitgetragen werden. Wichtig ist: Die Änderung greift erst ab dem nächsten Bewilligungs- oder Weiterbewilligungsbescheid. Laufende Bescheide bleiben gültig.

Arbeitsaufnahme bei kleinen Kindern

Außerdem soll eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme bereits ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gelten, früher als bisher. Das soll aber nur gelten, wenn tatsächlich Kinderbetreuung vorhanden ist. In der Praxis wird entscheidend sein, ob Betreuung real verfügbar ist. In der Diskussion steht, dass dies mit dem Recht auf 3-jährige Elternzeit kollidieren kann. Wie die Umsetzung im Alltag ausfällt, wird sich erst nach Start der Grundsicherung zeigen.

Verschärfungen für Leistungsbezieher*innen

Bislang galt im SGB II seit Januar 2023 eine einjährige Karenzzeit, in der die Angemessenheit der Wohnung erst nach 12 Monaten geprüft wurde und bis dahin die tatsächlichen Wohnkosten übernommen wurden. Diese Regelung wird mit der Neuausrichtung der Grundsicherung in der genannten Form nicht fortgeführt. Auch bisherige Schutzregelungen beim Vermögen waren weiter gefasst: In der Karenzzeit waren Vermögen bis 40.000 Euro sowie 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt geschützt; nach Ablauf der Karenzzeit lag der Freibetrag bei 15.000 Euro pro Person. Diese Eckpunkte ändern sich mit den nun vorgesehenen, deutlich niedrigeren Altersfreibeträgen.

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

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