Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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01.08.2022

Diese Auswirkungen hat die Inflation für Alleinerziehende

Berlin, 25.07.2022 Die aktuelle Inflation trifft viele Alleinerziehende hart, da sie aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos keine finanziellen Puffer haben, um Preissteigerungen aufzufangen. Unser Bundesverband hat ein Papier zu den steigenden Lebenshaltungskosten veröffentlicht und aufgezeigt, welche Ausmaße die wachsenden Kosten auf Ein-Eltern-Familien haben.

Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen und Kindern durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt. Daher tragen Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen aktuell die höchste Inflationsbelastung. 

Wie eine Kurzexpertise von Prognos zeigt, reicht die absolute Mehrbelastung der Haushalte Alleinerziehender im Juni 2022 von durchschnittlich 156 Euro pro Monat im ersten Einkommensquartil bis zu 354 Euro pro Monat im vierten Einkommensquartil. Setzt man die absolute Mehrbelastung ins Verhältnis zur Höhe der durchschnittlichen Haushaltseinkommen im jeweiligen Quartil, so wird deutlich, dass die aktuellen Preissteigerungen umso stärker belasten, je geringer die Einkommen sind. Diese wiegt umso schwerer, weil nur sehr begrenzt bzw. zumeist gar nicht auf Ersparnisse zurückgegriffen werden kann. Dort wo jeder Euro für die grundlegenden Lebenserhaltungskosten ausgegeben werden muss, besteht auch keine Möglichkeit mehr, sich weiter einzuschränken.

Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist für viele Alleinerziehende nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der VAMV fordert deshalb als kurzfristige Maßnahmen:

  • Den Sofortzuschlag für Kinder mindestens auf 78 Euro zu erhöhen plus Inflationsausgleich. (Die Bundesregierg plant zurzeit lediglich mit einer Erhöhung um 20 Euro.)
  • Eine Erhöhung der Einkommensgrenze für den Bezug des Wohngeldes sowie die Höhe des Wohngeldes selbst entsprechend den Preisentwicklungen zu erhöhen.
  • Die komplette Übernahme der tatsächlich entstandene Energiekosten (inklusive Stromkosten) bei Menschen in der Grundsicherung und bei Wohngeldempfängern.
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