Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Wir fordern: Keine Nachteile für Alleinerziehende

Alleinerziehende tragen Verantwortung, Organisation und Risiko oft allein – und stoßen dabei auf Regelungen, die ihre Lebensrealität nicht konsequent mitdenken. Wir setzen uns dafür ein, dass Einelternfamilien keine strukturellen Nachteile erfahren: Weder im Steuerrecht noch im Zusammenspiel von Sozialleistungen und Unterhalt. Unser Maßstab ist das Kind: Förderung muss am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommen, sozial ausgewogen wirken und Betreuung sowie Erwerb realistisch ermöglichen.

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Seit 1976 setzen wir uns in NRW als Interessenvertretung für Alleinerziehende und ihre Kinder ein. Unser Ziel: Alleinerziehende sollen als Familie genauso anerkannt werden wie alle anderen Familien.

Dafür leisten wir Aufklärungsarbeit, organisieren Veranstaltungen & Mitmach-Aktionen und unterstützen Fachkräfte in ihren Projekten für Alleinerziehende. 

Unsere Landesfachstelle Alleinerziehende schult rund 2.000 Beratungs-Fachkräfte im Jahr rund um die Themen Rechte und Finazen für Alleinerziehende.

mehr erfahren

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Wir halten es für eine Schieflage, dass ehebezogene Vorteile teils stärker wirken als Entlastungen für Einelternfamilien.
  • Wir fordern mehr vertikale Gerechtigkeit: Unterstützung muss bei kleinen Einkommen stärker ankommen.
  • Wir kritisieren Reibungsverluste durch Anrechnung: Leistungen dürfen nicht „verpuffen“, sondern müssen beim Kind wirken.
  • Wir fordern eine spürbare Stärkung der Steuerklasse II (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) und langfristig eine Individualbesteuerung.

Ausgangslage und Problembeschreibung

Alleinerziehende sichern den Alltag ihrer Kinder häufig unter Bedingungen, die Politik und Verwaltung noch immer zu wenig anerkennen und mitdenken. Eine zweite erwachsene Person im Haushalt fehlt - mit Auswirkungen auf Zeitreserven, finanzielle Absicherung und als Rückhalt, wenn Betreuung ausfällt oder ein Kind krank wird. Diese Lücke ist kein individuelles Versäumnis. Sie entsteht strukturell und wirkt sich direkt auf Erwerbschancen, Einkommen und Gesundheit aus.

Wir sehen eine zentrale Schieflage darin, dass ein Teil der Familienförderung weiterhin stark an der Ehe ausgerichtet bleibt. Das betrifft besonders das Steuerrecht. Ehebezogene Vorteile können für Paare mit Trauschein deutlich stärker wirken als die Entlastung für Einelternfamilien. Unser Grundsatzprogramm legt zugrunde: Familienpolitik muss Kinder schützen und fördern, nicht den Trauschein.

Hinzu kommt eine zweite strukturelle Schieflage: Der Staat gleicht Nachteile gegenüber Menschen ohne Kinder über Kindergeld und steuerliche Kinderfreibeträge aus. Das schafft horizontale Gerechtigkeit, also einen Ausgleich dafür, dass Eltern Geld für Kinder ausgeben. Was häufig fehlt, ist vertikale Gerechtigkeit: Bei hohen Einkommen wirken Freibeträge stärker als bei niedrigen. Viele Alleinerziehende profitieren wegen zu geringer Einkommen nicht von Kinderfreibeträgen. Dann bleibt im Kern das Kindergeld, obwohl die Belastungen im Alltag nicht kleiner sind.

 

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

Wir kämpfen für deine Rechte!

Begründung unserer Position

Wir vertreten die Position, dass Kinderrechte und Chancengleichheit nicht von der Familienform abhängen dürfen. Wenn ein System Alleinerziehende faktisch schlechter stellt, trifft das Kinder im Ergebnis dort, wo es am meisten schadet: bei Wohnsicherheit, Bildungsteilhabe und verlässlicher Alltagsorganisation.

Kindbezogene Förderung sozial ausgewogen gestalten

Wir fordern einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung. Sie soll kindbezogene Leistungen bündeln und die Förderung nach Einkommen staffeln. Der Maßstab ist klar: Je niedriger das Einkommen, desto stärker muss Unterstützung wirken. So schaffen wir vertikale Gerechtigkeit, statt Unterschiede im Einkommen weiter zu verstärken.

Diese Logik passt zur Lebensrealität vieler Einelternfamilien: Wenn eine Mutter ihre Erwerbszeit reduziert, weil Betreuung fehlt, sinkt das Einkommen schnell unter Schwellen, bei denen Entlastungen über Steuerrecht kaum noch greifen. Gerade dann braucht es eine Förderung, die zuverlässig und spürbar beim Kind ankommt.

Regelwerke besser aufeinander abstimmen und Wirkung sichern

Wir sehen große Probleme im Zusammenspiel von Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht. Heute erleben viele Alleinerziehende, dass eine Leistung eine andere mindert. Diese Anrechnung bedeutet: Zusätzliche Unterstützung verschwindet rechnerisch wieder. Im Ergebnis entstehen Lücken, Widersprüche und hoher Verwaltungsdruck.

Ein Beispiel aus der Lebensrealität: Unterhaltsvorschuss stabilisiert, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Gleichzeitig wird der Unterhaltsvorschuss im SGB II zu 100 Prozent angerechnet. Dann verbessert er die finanzielle Lage im Haushalt nicht, obwohl er eine Verantwortungslücke schließen soll. Solche Systemeffekte schwächen Vertrauen in staatliche Unterstützung. Sie erhöhen zudem den Druck, jede Veränderung im Einkommen oder Familienalltag sofort gegenüber Behörden nachzuweisen und einzuordnen.

Wir fordern deshalb, dass Regelungsbereiche so zusammenwirken, dass kindbezogene Leistungen am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommen: dort, wo die laufenden Kosten entstehen.

Steuerliche Entlastung an realer Mehrbelastung ausrichten

Alleinerziehende tragen Betreuung und Erwerb häufig in einer Person. Sie können keine Synergieeffekte einer gemeinsamen Haushaltsführung nutzen. Zwar gibt es in der Steuerklasse II den Entlastungsbetrag (2025: 4.260 Euro pro Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind). Aus unserer Sicht reicht dieser Ausgleich im Vergleich zu ehebezogenen Steuervorteilen nicht aus.

Deshalb fordern wir kurzfristig eine deutliche Erhöhung des Entlastungsbetrags und eine Kopplung an den Grundfreibetrag. Langfristig streben wir eine Politik an, die Gleichstellung und eigenständige Existenzsicherung ermöglicht. Dazu passt eine Individualbesteuerung, weil sie Ansprüche nicht über die Ehe vermittelt.

Stabilität heißt: verlässliche Alltagsorganisation ermöglichen

Wir bewerten familienpolitische Instrumente danach, ob sie Stabilität im Alltag herstellen. Stabilität entsteht, wenn Leistungen planbar wirken, wenn Erwerbs- und Carearbeit zusammenpassen und wenn das System nicht ständig neue Unsicherheit erzeugt.

Auseinandersetzung mit Gegenargumenten

Ein häufiges Gegenargument lautet, Unterschiede ergäben sich aus individuellen Lebensentscheidungen. Diese Sicht greift zu kurz. Viele Alleinerziehende planen ihre Situation nicht als Wunschmodell, sondern organisieren Verantwortung unter engen Zeit- und Geldbudgets. Wenn Betreuung ausfällt, fällt oft Erwerbszeit aus. Wenn ein zweiter Erwachsener fehlt, fehlen Absicherung und Entlastung zugleich. Das ist eine strukturelle Ausgangslage, keine persönliche Präferenz.

Ein weiteres Argument lautet, die Privilegierung der Ehe schaffe Stabilität. Wir sehen Stabilität dort, wo Kinder verlässlich versorgt sind. Das gelingt, wenn Unterstützung am Alltag des Kindes ansetzt und Familienvielfalt als Realität anerkennt. Unser Ziel bleibt Gleichbehandlung, nicht Abwertung anderer Lebensformen.

Schließlich heißt es häufig, Anrechnung verhindere Doppelförderung und sei deshalb unvermeidbar. Wir halten sachgerechte Koordination für notwendig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass kindbezogene Leistungen im Ergebnis nicht beim Kind ankommen. Wenn Unterstützung rechnerisch verschwindet, verfehlt das System seine Schutz- und Förderfunktion. Genau deshalb fordern wir eine bessere Abstimmung der Regelungsbereiche.

Schlussfolgerung und politische Forderungen

Wir wollen, dass Alleinerziehende keine Nachteile erfahren, weil sie allein Verantwortung tragen. Dafür braucht es eine Familienpolitik, die vom Kind aus denkt, soziale Unterschiede im Einkommen ausgleicht und Leistungsbereiche so aufeinander abstimmt, dass Unterstützung spürbar bleibt.

Aus unserem Grundsatzprogramm und unseren Stellungnahmen leiten wir folgende Forderungen ab:

– Wir fordern einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, die Leistungen bündelt und nach Einkommen staffelt, damit Förderung bei kleinen Einkommen stärker wirkt.

– Wir fordern, dass Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht besser zusammenwirken, damit Leistungen nicht durch Anrechnung ihre Wirkung verlieren und am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommen.

– Wir fordern kurzfristig eine deutliche Stärkung der steuerlichen Entlastung für Alleinerziehende, insbesondere eine Erhöhung des Entlastungsbetrags in der Steuerklasse II und eine Kopplung an den Grundfreibetrag.

– Wir fordern langfristig eine Politik, die Gleichstellung und eigenständige Existenzsicherung ermöglicht, unter anderem durch eine Individualbesteuerung statt indirekter Ansprüche über Ehe.

– Wir setzen uns dafür ein, dass Familienvielfalt anerkannt wird und keine Familienform strukturell bevorzugt bleibt.

Diese Schritte bauen Nachteile ab, schaffen Stabilität und stärken Selbstwirksamkeit. Sie verbessern die Lage von Kindern und entlasten Alleinerziehende.

Wir meinen damit den Abbau struktureller Benachteiligungen, die aus Regelungen entstehen, die auf Paarhaushalte zugeschnitten sind. Es geht um gleichwertige Chancen für Kinder und um Rahmenbedingungen, die Betreuung, Erwerb und finanzielle Stabilität realistisch ermöglichen.

Vertikale Gerechtigkeit meint: Familien mit niedrigem Einkommen brauchen stärkere Unterstützung als Familien mit hohem Einkommen. Wenn steuerliche Freibeträge bei hohen Einkommen stärker wirken als bei niedrigen, entsteht eine Schieflage. Wir wollen, dass Förderung dort stärker ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

Weil Anrechnung dazu führen kann, dass Unterstützung rechnerisch wieder verschwindet und im Alltag nicht entlastet. Wenn kindbezogene Leistungen nicht spürbar beim Kind ankommen, verfehlt das System seinen Zweck. Wir fordern eine bessere Abstimmung von Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht.

@vamvnrw bei Instagram

Newsletter abonnieren