Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Wir fordern: Kein gesetzliches Leitbild für den Umgang!

Umgangsregelungen betreffen das tägliche Leben von Kindern und Eltern nach Trennung unmittelbar: Organisation, Betreuung, Wegezeiten, Kosten, Konfliktpotenziale und nicht zuletzt Sicherheit. Aus unserer Sicht muss der rechtliche Rahmen ermöglichen, dass Familien die Umgangsregelung wählen, die am besten zu ihnen passt – und sie bei veränderten Voraussetzungen wieder anpassen können. Ein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Umgangsmodell lehnen wir ab. Insbesondere die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils halten wir für konfliktverschärfend und für Kinder riskant, weil sie Streit und Druck ausgesetzt werden können. Wo Partnerschaftsgewalt im Raum steht, müssen Schutz und Sicherheit von Kind und betroffenem Elternteil in der Entscheidung vorrangig sein; das Umgangsrecht des gewaltausübenden Elternteils hat zurückzutreten.

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Seit 1976 setzen wir uns in NRW als Interessenvertretung für Alleinerziehende und ihre Kinder ein. Unser Ziel: Alleinerziehende sollen als Familie genauso anerkannt werden wie alle anderen Familien.

Dafür leisten wir Aufklärungsarbeit, organisieren Veranstaltungen & Mitmach-Aktionen und unterstützen Fachkräfte in ihren Projekten für Alleinerziehende. 

Unsere Landesfachstelle Alleinerziehende schult rund 2.000 Beratungs-Fachkräfte im Jahr rund um die Themen Rechte und Finazen für Alleinerziehende.

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Alles Wichtige auf einen Blick

  • Umgangsmodelle müssen individuell passend sein und sich an Kind, Lebensrealität und Rahmenbedingungen orientieren.
  • Ein gesetzliches Leitbild insbesondere zugunsten des paritätischen Wechselmodells
  • lehnen wir ab; Zwangslösungen können Konflikte verschärfen.
  • Schutz und Sicherheit haben Vorrang: Bei familiärer Gewalt ist kooperative Konfliktlösung oft weder angemessen noch zumutbar.
  • Unterhalt und Umgang dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden; Fixkosten am Lebensmittelpunkt der Kinder bleiben auch bei erweitertem Umgang bestehen.

Ausgangslage und Problembeschreibung

Der bestehende rechtliche Rahmen ermöglicht es Eltern und Kindern, sich die Umgangsregelung auszusuchen, die am besten zu ihnen passt. Ändern sich die Voraussetzungen, kann auch die Umgangsregelung wieder abgeändert werden. Diese Offenheit entspricht unserer Haltung aus dem Grundsatzprogramm: Familien brauchen verlässliche, kindgerechte und konfliktarme Lösungen – nicht ein Modell „für alle“.

Gleichzeitig erleben wir in der Beratung und in den Rückmeldungen Alleinerziehender, dass Umgangsfragen häufig nicht nur organisatorisch sind. Sie sind oft verbunden mit Machtasymmetrien, finanziellen Engpässen, fehlender Kooperationsbereitschaft, langen Konflikten oder Sicherheitsrisiken. Gerade dort, wo ein Elternteil den überwiegenden Alltag trägt, sind Stabilität, Planbarkeit und Entlastung zentrale Bedürfnisse der Kinder – und die strukturelle Mehrbelastung Alleinerziehender muss bei der Ausgestaltung von Umgang realistisch mitgedacht werden.

 

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

Wir kämpfen für deine Rechte!

Begründung unserer Position: Umgang muss individuell passen – und verlässlich sein

Wir vertreten die Position, dass Eltern selbstbestimmt und gleichberechtigt entscheiden sollen, welches Umgangsmodell individuell das Beste für ihre Kinder ist. Umgangsmodelle müssen den jeweiligen familiären Verhältnissen angepasst sein. In die Entscheidung, welches Umgangsmodell das richtige ist, sollen Überlegungen zum Kind einfließen – etwa Alter, Wünsche, Befindlichkeiten, Persönlichkeit und Bindungen. 

Dabei ist für uns zentral: Kindeswohl bedeutet in der Praxis häufig „alltagstauglich“. Ein Umgang, der auf dem Papier gerecht wirkt, kann in der Lebensrealität der Familie Kinder belasten, wenn Wegezeiten, Kita- und Schulrhythmen, Schlafbedürfnisse, Arzttermine oder Freundschaften nicht berücksichtigt werden. Das gilt besonders für kleine Kinder, für die häufige Wechsel und unruhige Übergänge eine erhebliche Belastung darstellen können.

Besonders deutlich wird dies beim paritätischen Wechselmodell (also annähernd hälftige Betreuung in beiden Haushalten). Wir erkennen an, dass dieses Modell in manchen Familien gut funktionieren kann. Aus unserer Sicht funktioniert es jedoch nur dann, wenn die Eltern fähig und bereit sind, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Vor allem bei langanhaltenden Konflikten zwischen den Eltern sowie bei kleinen Kindern ist das Wechselmodell aus unserer Sicht nicht geeignet.

Kein Zwang zum Wechselmodell: Konflikte werden sonst häufig verschärft

Ein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Umgangsmodell lehnen wir ab. Besonders die gerichtliche Anordnung des paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils bewerten wir als konfliktverschärfend. Eine solche Anordnung birgt das Risiko, dass Kinder ungeschützt dem Streit der Eltern ausgesetzt sind.

Diese Risiken sind nicht abstrakt. In der Lebensrealität Alleinerziehender zeigen sich typische Belastungslinien:

  • Übergaben werden zu Konfliktorten, wenn Absprachen nicht eingehalten oder als Druckmittel genutzt werden.
  • Kinder geraten in Loyalitätskonflikte, wenn sie zwischen zwei Haushalten „vermitteln“ sollen.
  • Hohe Kooperationsanforderungen wirken wie ein Dauerstress, wenn Vertrauen fehlt.

Für uns folgt daraus: Gute Umgangsregelungen sind nicht die „symmetrischsten“, sondern die stabilsten und kindgerechtsten – und sie müssen Veränderung ermöglichen, ohne neue Eskalation zu erzeugen.

Schutz und Sicherheit bei familiärer Gewalt: Umgang und Gewaltschutz besser abstimmen

Wir halten fest: Im Regelfall hat familiäre Gewalt negative seelische Auswirkungen auf das Kind. Auch miterlebte Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Es besteht zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Gewaltausübung mit der Trennung nicht beendet ist; häufig bleibt eine Gefährdung der in der Regel betroffenen Frauen bestehen oder verstärkt sich durch die Trennung.

Daher fordern wir, dass Gerichte diese für häusliche Gewaltfälle typischen Gefährdungsaspekte im kindschaftsrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigen. Bisher sind Umgangsregelungen und Gewaltschutz jedoch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt und widersprechen sich teils. Aus unserer Sicht müssen Schutz, Sicherheit und Wohl des von Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder wesentliche Aspekte der gerichtlichen Entscheidung sein.

Konsequenz unserer Position: Das Umgangsrecht des gewaltausübenden Elternteils muss hinter dem Schutz des Kindes sowie hinter dem Schutz des von Gewalt betroffenen Elternteils zurückstehen. Dabei ist auch zu beachten, dass Formen kooperativer Konfliktlösung bei Partnerschaftsgewalt weder angemessen noch zumutbar sind. Umgang darf nicht zur Bühne für Kontrolle, Einschüchterung oder fortgesetzte Gewalt werden.

Unterhalt und Umgang entkoppeln: Keine Interessenskonflikte „um Stunden“

Aus unserer Sicht ist es zum Wohle der Kinder wichtig, Interessenskonflikte zwischen Unterhalt und Umgang zu vermeiden – etwa das Feilschen um jede Stunde, die der andere Elternteil mehr oder weniger betreut. Wir fordern deshalb, die Betreuungsregelung der Eltern beim erweiterten Umgang durch ein Stufenmodell im Unterhaltsrecht abzubilden.

Dabei ist für uns leitend: Der mitbetreuende Elternteil bleibt allein in der Barunterhaltspflicht. Für den alleinerziehenden Elternteil sind die Spielräume für eine Erwerbstätigkeit weiterhin reduziert, weshalb er nur unwesentlich zum Erwirtschaften von Barunterhalt beitragen kann.

Erhöhte Betreuungsumfänge können nach unserer Position durch eine moderate Herabstufung in den Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle ausgeglichen werden. Allerdings darf es nicht zu einer Herabstufung des Unterhalts für nicht eingesparte Kosten am Lebensmittelpunkt der Kinder kommen. Denn Fixkosten oder notwendige Anschaffungen verringern sich nicht automatisch, nur weil sich das Kind häufiger beim anderen Elternteil aufhält.

Auseinandersetzung mit Gegenargumenten

Ein häufiges Gegenargument lautet, ein gesetzliches Leitbild – insbesondere zugunsten des paritätischen Wechselmodells – schaffe Gleichberechtigung und verhindere, dass ein Elternteil „zu kurz kommt“. Wir halten dagegen: Gleichberechtigung wird nicht durch ein starres Modell erreicht, sondern durch Rahmenbedingungen, die passgenaue Vereinbarungen ermöglichen und Konflikt- sowie Sicherheitslagen ernst nehmen.

Ein weiteres Argument lautet, Gerichte müssten stärker „durchgreifen“, um Umgang durchzusetzen. Aus unserer Sicht kann Durchsetzung dort notwendig sein, wo verlässliche Kontakte dem Kind guttun. Aber Zwangsarrangements, die hohe Kooperation voraussetzen, können in Hochkonfliktlagen gerade nicht zu Stabilität führen. Wir sehen deshalb die Priorität in kindgerechter Verlässlichkeit, in der Minimierung eskalierender Schnittstellen und in konsequentem Schutz bei Gewalt.

Schlussfolgerung und politische Forderungen

Aus Sicht unseres Grundsatzprogramms und unserer Stellungnahmen ist klar: Umgang muss für die Kinder passen. Dafür braucht es keinen gesetzlichen Vorrang eines bestimmten Modells, sondern einen Rahmen, der Vielfalt zulässt, Schutz sichert und Konflikte nicht anheizt.

Wir fordern daher:

  • Kein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Umgangsmodell; Umgangsregelungen müssen individuell an Kind, Lebensumstände, Wohnorte und finanzielle Rahmenbedingungen angepasst werden.
  • Keine gerichtliche Anordnung des paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils; Zwang kann Konflikte verschärfen und Kinder belasten.
  • Bei familiärer Gewalt müssen Schutz und Sicherheit von Kind und betroffenem Elternteil vorrangig sein; Umgangsrecht hat zurückzutreten, Umgangsregelungen und Gewaltschutz sind besser aufeinander abzustimmen.
  • Ein Stufenmodell im Unterhaltsrecht für erweiterten Umgang, das Interessenskonflikte zwischen Unterhalt und Umgang reduziert.
  • Keine Unterhaltskürzungen für Kosten, die am Lebensmittelpunkt der Kinder nicht eingespart werden; Fixkosten bleiben Fixkosten.

Diese Positionen dienen dem Ziel, Kinder zu entlasten, Alleinerziehende zu stabilisieren und Verfahren so auszurichten, dass Selbstbestimmung, Schutz und praktikable Alltagslösungen möglich werden.

Mit Umgangsmodell sind praktische Betreuungs- und Kontaktregelungen nach Trennung gemeint, also wie häufig und in welchem Rhythmus ein Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbringt. Modelle reichen von punktuellen Kontakten bis zu erweitertem Umgang oder einem paritätischen Wechselmodell.

Das paritätische Wechselmodell beschreibt eine Betreuung, bei der das Kind annähernd hälftig in beiden Haushalten lebt. Nach unserer Position kann es nur funktionieren, wenn Eltern zuverlässig kommunizieren und kooperieren können; bei langanhaltenden Konflikten und bei kleinen Kindern ist es aus unserer Sicht nicht geeignet.

Ein Leitbild erzeugt Druck zur Standardlösung. Wir halten das für problematisch, weil Familien sehr unterschiedliche Lebenslagen haben. Insbesondere die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils kann Konflikte verschärfen und Kinder dem elterlichen Streit ungeschützt aussetzen.

Familiäre Gewalt hat im Regelfall negative seelische Auswirkungen auf Kinder; auch miterlebte Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung. Wir fordern, dass Schutz, Sicherheit und Wohl des betroffenen Elternteils und der Kinder wesentliche Aspekte gerichtlicher Entscheidungen sind und Umgangsregelungen mit Gewaltschutz konsequent abgestimmt werden.

Wenn Unterhalt an einzelne Umgangsstunden geknüpft wird, entsteht ein Interessenskonflikt, der Kinder belastet und Konflikte verstärken kann. Wir fordern daher ein Stufenmodell im Unterhaltsrecht für erweiterten Umgang, ohne dass Unterhalt für Kosten gekürzt wird, die am Lebensmittelpunkt der Kinder nicht eingespart werden.

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