Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Wir fordern: Faires Unterhaltsrecht für Alleinerziehende!

Wenn Unterhalt ausfällt oder zu niedrig ist, trifft das Kinder unmittelbar und verschärft die finanzielle Unsicherheit im Alltag Alleinerziehender. Weil Betreuung nach Trennung weiterhin überwiegend von Müttern geleistet wird, tragen sie häufig die Folgen familienbedingter beruflicher Nachteile: geringeres Einkommen, weniger Aufstiegschancen und eine unzureichende Altersabsicherung.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Unterhaltsrecht familiäre Solidarität nach der Trennung abbildet, den Bedarf von Kindern realistisch anerkennt und staatliche Leistungen so ausgestaltet werden, dass sie nicht dauerhaft die Lücken fehlender privater Verantwortung stopfen müssen.

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW (VAMV NRW)

Seit 1976 setzen wir uns in NRW als Interessenvertretung für Alleinerziehende und ihre Kinder ein. Unser Ziel: Alleinerziehende sollen als Familie genauso anerkannt werden wie alle anderen Familien.

Dafür leisten wir Aufklärungsarbeit, organisieren Veranstaltungen & Mitmach-Aktionen und unterstützen Fachkräfte in ihren Projekten für Alleinerziehende. 

Unsere Landesfachstelle Alleinerziehende schult rund 2.000 Beratungs-Fachkräfte im Jahr rund um die Themen Rechte und Finazen für Alleinerziehende.

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Alles Wichtige auf einen Blick

  • Unterhalt muss den realen Bedarf von Kindern decken;
  • Familiäre Solidarität nach der Trennung muss familienbedingte Nachteile ausgleichen und Streit um Umgang und Unterhalt entschärfen.
  • Unterhaltsvorschuss muss existenzsichernd wirken; das Kindergeld darf dabei nicht vollständig angerechnet werden.
  • Jugendämter brauchen Ressourcen und Kooperation der Finanzbehörden, damit Unterhaltsansprüche konsequent durchgesetzt werden.

     

Ausgangslage und Problembeschreibung

Wir sehen seit Jahren ein strukturelles Problem: Gemeinsame Kinder werden auch nach gesellschaftlichem Wandel weiterhin häufig überwiegend von Müttern betreut. Diese Betreuung sichert Stabilität und Alltag der Kinder, führt aber oft zu familienbedingten beruflichen Nachteilen. Wer Erwerbsarbeit reduziert, verliert Einkommen, verpasst Qualifizierung und Aufstieg und erwirbt geringere Rentenansprüche. Trennung verstärkt diese Schieflage, wenn das Unterhaltsrecht die frühere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu wenig berücksichtigt. In unserem Grundsatzprogramm halten wir fest, dass Kinder unabhängig von der Trennung ihrer Eltern materiell abgesichert sein müssen und dass Alleinerziehende verlässliche Rahmenbedingungen brauchen, um Sorge und Existenzsicherung zu verbinden.

Hinzu kommt: Obwohl Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben, kommt Unterhalt in einem großen Teil der Fälle nicht an oder bleibt unter dem Mindestniveau. Unabhängig von den Gründen entsteht die gleiche Wirkung: Alleinerziehende gleichen die Lücke aus, sparen an soziokultureller Teilhabe, geraten schneller in Schulden oder müssen ergänzende Leistungen beantragen. Damit verlagert sich Verantwortung vom unterhaltspflichtigen Elternteil auf den betreuenden Elternteil und auf die Solidargemeinschaft.

 

Wir kämpfen für deine Rechte!

Wir sind der Alleinerziehenden-Verein VAMV NRW. Wir kämpfen seit 50 Jahren für die Rechte Alleinerziehender und ihrer Kinder. Wir fordern ein Ende der Benachteiligungen und die Anerkennung als gleichberechtigte Familienform.

Keine Nachteile für Alleinerziehende!

Wir kämpfen für deine Rechte!

Begründung unserer Position

Wir fordern ein Unterhaltsrecht, das familiäre Solidarität auch nach der Trennung ernst nimmt. Solidarität bedeutet für uns: Das Recht muss berücksichtigen, wie das Familienleben vor der Trennung organisiert war und welche Entscheidungen gemeinsam getroffen wurden. Wenn ein Elternteil über Jahre Betreuung und Erziehung getragen und dafür beruflich zurückgesteckt hat, darf die Trennung nicht dazu führen, dass genau dieser Elternteil dauerhaft das Armutsrisiko trägt.

Ein zentrales Problem liegt aus unserer Sicht in der systematischen Unterschätzung des Kindesbedarfs. Wenn sich Unterhaltsbeträge rein am sächlichen Existenzminimum orientieren, bilden sie die soziokulturelle Teilhabe von Kindern nicht angemessen ab. Kinder brauchen nicht nur Nahrung und Kleidung, sondern auch die Möglichkeit, am sozialen Leben teilzunehmen: Vereinsbeiträge, Schulausflüge, Geburtstagsfeiern, digitale Teilhabe oder Fahrten zu Freund*innen. Wenn Unterhalt diese Dimension nicht abdeckt, zahlen Alleinerziehende faktisch drauf oder Kinder verzichten.

Wir stützen diese Position auf unsere Beschlusslagen und Stellungnahmen zum Unterhaltsrecht und zur Absicherung von Kindern. Dort betonen wir, dass faire Unterhaltslösungen nicht nur finanzielle Sicherheit schaffen, sondern auch Konflikte reduzieren. Wenn Unterhalt verlässlich geregelt ist, sinkt der Druck, Umgangszeiten in erster Linie als finanzielles Verhandlungsthema zu führen. Das schützt Kinder, weil ihre Beziehungen nicht unter ökonomischem Streit leiden.

Durchsetzung von Unterhalt: Verantwortung wirksam machen

Wir halten fest: Eine Unterhaltspflichtverletzung ist eine Straftat. Wo leistungsfähige Unterhaltspflichtige gar nicht zahlen oder zu wenig zahlen, müssen Behörden vorhandene Sanktions- und Vollstreckungsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen. Das dient nicht der Konfrontation, sondern der Rechtsdurchsetzung im Interesse der Kinder.

Damit das gelingt, brauchen Jugendämter ausreichende personelle und technische Ressourcen. Beistandschaften und Unterhaltsvorschussstellen übernehmen eine Schlüsselrolle, wenn Alleinerziehende Unterstützung bei der Feststellung und Durchsetzung von Ansprüchen benötigen. Wir fordern zudem eine bessere Unterstützung durch die Finanzbehörden, damit Einkommen und Leistungsfähigkeit verlässlich geprüft werden können. Außerdem verlangen wir aussagekräftige Statistiken und Studien, um die Debatte zu versachlichen und wirksame Reformen an Fakten auszurichten.

Unterhaltsvorschuss existenzsichernd ausrichten

Wenn Unterhalt ausfällt, springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Dieses Instrument ist für viele Alleinerziehende ein wichtiger Stabilitätsanker, darf aber nicht so gestaltet sein, dass es den realen Bedarf nur teilweise auffängt oder durch Anrechnungsmechanismen seine Schutzwirkung verliert. Wir fordern deshalb, den Unterhaltsvorschuss existenzsichernd auszugestalten und das Kindergeld nicht vollständig anzurechnen.

Aus der Lebensrealität vieler Alleinerziehender zeigt sich: Eine Leistung, die formal hilft, kann praktisch verpuffen, wenn sie an anderer Stelle vollständig gegengerechnet wird. Dann bleibt die Familie trotz Antragstellung in Unsicherheit, und der Aufwand der Verfahren steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Wir halten deshalb eine Reform für nötig, die Leistungen so koordiniert, dass sie wirksam bei Kindern ankommen und Planungssicherheit schaffen.

Familiäre Solidarität im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang

Wir setzen uns dafür ein, dass das Unterhaltsrecht Betreuungskonstellationen realistisch abbildet, ohne neue Konflikte zu erzeugen. Beim paritätischen Wechselmodell müssen die Bedarfe der Kinder in beiden Haushalten gesichert sein. Dafür braucht es eine faire gesetzliche Regelung, die bei einer Barunterhaltspflicht beider Elternteile verhindert, dass die Lebensstandards der Kinder in den beiden Haushalten zu stark auseinanderdriften.

Gleichzeitig sehen wir: Wer wegen familienbedingter Nachteile zunächst nicht in der Lage ist, Barunterhalt in angemessenem Umfang zu leisten, braucht Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Wir fordern daher eine Übergangsfrist, bevor eine Barunterhaltspflicht im paritätischen Wechselmodell greift. Zudem müssen Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, pauschal berücksichtigt werden. Beim Kindergeld halten wir daran fest, dass es beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern ist aus unserer Sicht auf das paritätische Wechselmodell zu begrenzen.

Für erweiterten Umgang braucht es aus unserer Sicht ein Stufenmodell im Unterhaltsrecht. Der mitbetreuende Elternteil bleibt grundsätzlich barunterhaltspflichtig, weil der alleinerziehende Elternteil trotz mehr Umgang weiterhin den Hauptteil der Alltagsorganisation trägt und seine Erwerbsspielräume begrenzt bleiben. Wir wollen vermeiden, dass Eltern über Stunden feilschen, weil jede Betreuungsstunde als Unterhaltsargument genutzt wird. Moderate Anpassungen über Einkommensgruppen können Betreuungsanteile berücksichtigen, dürfen aber nicht dort kürzen, wo Kosten am Lebensmittelpunkt der Kinder gar nicht wegfallen: Fixkosten, notwendige Anschaffungen oder laufende Ausgaben bleiben bestehen.

Auseinandersetzung mit Gegenargumenten

Ein häufiges Gegenargument lautet, Unterhaltsreformen müssten vor allem die Eigenverantwortung nach der Trennung stärken. Wir halten dagegen: Eigenverantwortung darf nicht zu einer einseitigen Privatisierung von Risiken führen, die während des Zusammenlebens gemeinschaftlich organisiert wurden. Die Stärkung nachehelicher Eigenverantwortung, wie sie seit der Reform des Jahres 2008 betont wird, hat aus unserer Sicht zur Verfestigung von Armut in Haushalten Alleinerziehender beigetragen. Wir fordern, diesen Effekt nicht durch weitere Reformen im Kindesunterhalt zu verschärfen.

Ein weiteres Gegenargument betrifft die angebliche Unvereinbarkeit von konsequenter Durchsetzung und kooperativer Elternschaft. Wir sehen das anders: Verlässliche, realistische Regelungen fördern Kooperation, weil sie Konflikte entlasten. Wo Regeln unklar sind oder den Bedarf von Kindern kleinrechnen, entsteht Streit. Wo Unterhalt gerecht und durchsetzbar ist, sinkt der Druck, Umgang als wirtschaftliche Stellschraube zu missbrauchen.

Schlussfolgerung und politische Forderungen

Aus Sicht unseres Grundsatzprogramms und unserer Stellungnahmen ist die Sicherung von Kindesunterhalt eine zentrale Voraussetzung, um Kinderarmut zu reduzieren und Alleinerziehende zu stabilisieren. Unterhalt ist kein Nebenthema, sondern ein Kernelement sozialer Infrastruktur nach Trennung.

Wir fordern daher:

  • Wir fordern, im Kindesunterhaltsrecht einen Grundsatz familiärer Solidarität nach der Trennung einzuführen.
  • Wir fordern, familienbedingte Nachteile stärker zu berücksichtigen, etwa durch eine gesetzliche Vermutung solcher Nachteile und durch solidarische Ausgleichsmechanismen.
  • Wir fordern, den Kindesbedarf so zu definieren, dass soziokulturelle Teilhabe realistisch abgebildet wird und Unterhalt nicht systematisch zu niedrig ausfällt.
  • Wir fordern, dass bestehende Sanktions- und Vollstreckungsmöglichkeiten bei leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen konsequent genutzt werden.
  • Wir fordern aussagekräftige statistische Daten und Studien zur Unterhaltsrealität, um Reformen faktenbasiert zu gestalten.
  • Wir fordern einen existenzsichernden Unterhaltsvorschuss und eine Reform der Kindergeldanrechnung, damit Leistungen ihre Schutzwirkung entfalten.
  • Wir fordern eine ausreichende Ausstattung von Jugendämtern (Beistandschaften und Unterhaltsvorschussstellen) sowie eine wirksame Unterstützung durch Finanzbehörden.
  • Wir fordern für das paritätische Wechselmodell klare, faire Regeln: Sicherung des Bedarfs in beiden Haushalten, pauschale Berücksichtigung von Mehrkosten, hälftige Zuordnung des Kindergeldes und eine Übergangsfrist bei familienbedingten Nachteilen.
  • Wir fordern für erweiterten Umgang ein Stufenmodell, das Betreuungsanteile abbildet, ohne Fixkosten am Lebensmittelpunkt der Kinder wegzukürzen und ohne neue Umgangs-Unterhalts-Konflikte zu erzeugen.

Wir sehen in diesen Punkten keinen Gegensatz zwischen Verantwortung und Kooperation, sondern die Voraussetzung dafür, dass Kinder nach einer Trennung geschützt aufwachsen und Alleinerziehende ihre Existenz aus eigener Kraft stabilisieren können, ohne strukturelle Benachteiligung allein tragen zu müssen.

Wir verstehen darunter einen rechtlichen Grundsatz, der auch nach der Trennung anerkennt, dass Eltern zuvor als Familie Verantwortung geteilt haben. Das Unterhaltsrecht soll deshalb berücksichtigen, wenn ein Elternteil wegen Betreuung und Erziehung beruflich zurückgesteckt hat. Solidarität bedeutet dann: Das Risiko der daraus entstehenden Nachteile tragen nicht allein der betreuende Elternteil und die Kinder.

Wir kritisieren, dass die Bemessung des Unterhalts strukturell zu eng an sozialrechtlichen Regelsätzen orientiert ist. Diese bilden den Bedarf von Kindern nur begrenzt ab, insbesondere die soziokulturelle Teilhabe. Wenn Unterhalt diese Lebensrealität nicht abdeckt, müssen Alleinerziehende die Lücke schließen oder Kinder verzichten.

Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges Sicherungsinstrument, wenn Unterhalt ausfällt oder nicht regelmäßig gezahlt wird. Er muss nach unserer Position existenzsichernd wirken. Dazu gehört für uns auch, dass die volle Anrechnung des Kindergeldes reformiert wird, damit die Leistung im Alltag tatsächlich stabilisiert.

Wir fordern klare und faire Regeln, die den Bedarf der Kinder in beiden Haushalten sichern und starke Unterschiede im Lebensstandard vermeiden. Gleichzeitig müssen familienbedingte Nachteile berücksichtigt werden. Deshalb befürworten wir eine Übergangsfrist, bevor eine Barunterhaltspflicht beider Elternteile greift, sowie eine pauschale Berücksichtigung wechselmodellbedingter Mehrkosten.

Wir fordern, vorhandene Sanktions- und Vollstreckungsmöglichkeiten bei leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen konsequent auszuschöpfen. Damit Kinder zu ihrem Recht kommen, brauchen Jugendämter ausreichend Personal und moderne Technik. Außerdem müssen Finanzbehörden wirksamer unterstützen und es braucht bessere Daten und Studien zur Unterhaltsrealität.

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