Essen, 19.11.2020 Bundestag und Bundesrat haben gestern Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Unter anderem geht es um Lohnersatzzahlungen für Eltern, die ihr unter Quarantäne stehendes Kind betreuen müssen. Sie haben nach dem neuen Infektionsschutzgesetz Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehaltes. „Diese Änderung im Infektionsschutzgesetz macht gerade für Alleinerziehende einen großen Unterschied“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). „Sie können es sich jetzt leisten, ihr Kind ohne große Lohneinbußen zu betreuen, während es in Quarantäne ist.“ In einem Brief unter anderem an NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte der VAMV NRW auf die Regelungslücke im IfSG hingewiesen.