Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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18.08.2020

Kinderbonus hat seinen Namen nicht verdient

 

Essen, 18.08.2020.  Im September wird der erste Teilbetrag des Kinderbonus ausgezahlt. Ein Termin, der viele Alleinerziehende wütend macht. Denn Jugendämter haben unterhaltspflichtige Eltern angeschrieben und darüber informiert, dass sie ihren Anteil am Kinderbonus vom zu zahlenden Unterhalt abziehen können – selbst, wenn sie sich nicht oder nur sporadisch um die Kinderbetreuung gekümmert haben. Zahlreiche unterhaltsberechtigte Alleinerziehende haben sich beim VAMV NRW gemeldet. Sie reagierten empört auf die Schreiben der Jugendämter.

„Der Kinderbonus hat seinen Namen nicht verdient“, sagt Nicola Stroop, Vorstand Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). „Er wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstanden sind. Er ist aber leider erneut ein Beispiel für familienpolitische Leistungen, die nicht am Kind orientiert sind. Deshalb muss er eigentlich Elternbonus heißen.“

Selbst ein Elternteil, welches sich in den vergangenen Monaten kaum oder gar nicht um die Kinderbetreuung gekümmert hat, kann seinen Anteil in Höhe von 150 Euro von seinem zu entrichtenden Unterhalt abziehen und profitiert damit von dem Kinderbonus. Tatsache ist: Fast 60 Prozent aller Trennungskinder haben keinen oder nur seltenen Kontakt zum Vater. Der VAMV NRW hat schon im Vorfeld vor dieser Ungerechtigkeit aber auch vor dem Arbeitsaufkommen für die Verwaltung gewarnt, welches der Kinderbonus verursacht. „Da wo der Unterhalt strittig ist oder beispielsweise nur nach einer Pfändung fließt, fällt ein enormer Mehraufwand an“, erklärt Nicola Stroop. „Ansprüche müssen neu berechnet und Zahlungseingänge kontrolliert werden. Teilweise entstehen sogar weitere Sozialleistungsansprüche – und das alles für nur zwei Monate.“

Kindergrundsicherung 

Der VAMV NRW fordert deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist eine Leistung, die tatsächlich beim Kind ankommt und unbürokratisch das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern sichert“, sagt Nicola Stroop vom VAMV NRW.