Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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07.11.2017

Weniger Geld für Trennungskinder

Essen, 07.11.2017 „Mehr Geld für Trennungskinder“ lautet die Schlagzeile in vielen Medien, nachdem die aktualisierten Bedarfssätze der „Düsseldorfer Tabelle“veröffentlicht wurden. Tatsächlich aber profitieren nur minderjährige Kinder, die bisher mit dem Mindestunterhalt auskommen mussten, von der Neuregelung der Bedarfssätze. Sie erhalten wenige Euro mehr im Monat. Trennungskinder von Unterhaltspflichtigen mit einem bereinigtem Nettoeinkommen über 1501 Euro dagegen, bekommen weniger Geld als vorher. „Durch die Zusammenlegung von zwei Einkommensstufen kommen Unterhaltspflichtige mit der neuen Tabelle in eine niedrigere Stufe und müssen weniger Zahlen. Die Leidtragenden sind in diesem Fall wieder einmal die Kinder“, beklagt Nicola Berkhoff, Vorständin des  Verband allein erziehender Mütter und Väter, Landesverband NRW (VAMV NRW). „Insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder, die sich mit ihrem Einkommen am Rande des Hartz-IV-Satzes bewegen, können die Euro weniger entscheiden, ob sie aus dem Bezug herauskommen oder sogar hineinrutschen.“

Große Verunsicherung bei Alleinerziehenden

Die bisherigen Einkommensstufen 1 (bis 1500 Euro) und 2 (bis 1900 Euro) werden in der neuen Düsseldorfer Tabelle zusammengelegt. Alle anderen Einkommensstufen werden entsprechend angepasst. Kinder, die bisher nach der Einkommensstufe 2 oder höher Unterhalt erhalten haben, bekommen damit weniger Unterhalt. Sie rutschen in der Berechnung des Unterhalts eine Stufe nach unten. „Nur einen Tag nach Veröffentlichung der neuen Düsseldorfer Tabelle erleben wir eine große Unruhe bei vielen Alleinerziehenden“, sagt Nicola Berkhoff. Sie rät deshalb allen Betroffenen, eine Beratungsstelle wie die Beistandschaft des zuständigen Jugendamtes aufzusuchen.

Wer mehr verdient zahlt weniger

Unterhaltspflichtige Elternteile, die weniger als 1500 Euro verdienen, müssen (sofern sie nicht unter den Selbstbehalt rutschen), mehr zahlen. Alle die ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen als 1501 Euro haben, müssen dagegen weniger zahlen.

 
Kontakt

Pressereferentin Ute Zimmermann, T 0201 82 774-77, zimmermann@vamv-nrw.de

 
Über den VAMV Landesverband NRW

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. (VAMV NRW) ist seit 1976 Vernetzungsplattform und Sprachrohr für 600.000 Alleinerziehende in Nordrhein-Westfalen. Der Verband bündelt und vertritt die Interessen der Einelternfamilien gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. 

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