Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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24.04.2026

VAMV startet Petition gegen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss

Der VAMV NRW und der VAMV Bundesverband fordern: keine Streichungen beim Unterhaltsvorschuss statt dessen nur hälftige Kindergeld-Anrechnung.

Der VAMV NRW hat gemeinsam mit dem VAMV Bundesverband die Petition „Unterhaltsvorschuss nicht streichen“ gestartet. Ziel ist es, geplante Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss zu verhindern, die laut vorliegenden Vorschlägen hunderttausende Kinder treffen könnten. Unterschrieben werden kann die Petition auf der Plattform Campact.

Nach den vorliegenden Sparplänen könnten

  • Kinder ab 12 Jahren,
  • Kinder, die bereits seit sechs Jahren Unterhaltsvorschuss erhalten,
  • sowie Kinder, die Bürgergeld/Grundsicherung oder Kinderzuschlag beziehen,

ihren Anspruch verlieren. Der VAMV warnt davor, dass mehrere Hunderttausend Kinder betroffen wären.

Der Verband fordert, dass es keine Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss gibt. Der Unterhaltsvorschuss soll für alle Kinder von Alleinerziehenden erhalten bleiben, auch wenn Sozialleistungen bezogen werden. Außerdem fordert der VAMV, dass Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nur hälftig angerechnet wird.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn Unterhaltszahlungen unter der Höhe des Unterhaltsvorschusses liegen. Die Höhe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. 2025 beträgt der Unterhaltsvorschuss 227 Euro pro Monat für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 Euro für 6 bis 11 Jahre und 394 Euro für 12 bis 17 Jahre. Unterhaltsvorschuss wird im SGB II zu 100 Prozent angerechnet, beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent als Einkommen berücksichtigt und fließt als Teil des Haushaltseinkommens in die Wohngeldberechnung ein.

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