18.02.2026
VAMV kritisiert geplante „Neue Grundsicherung“ im SGB II
Die geplante Ablösung des Bürgergelds bringt Verschärfungen für Alleinerziehende. Strengere Pflichten, Sanktionen und Wohnkostengrenzen treffen Kinder mit.
Wir als Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) nehmen kritisch zum Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des SGB II Stellung. Der Entwurf sieht vor, das Bürgergeld durch eine „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Wir bewerten die geplanten Änderungen als Risiko für Alleinerziehende und ihre Kinder, weil Verschärfungen im Leistungsrecht diese Familien überproportional treffen.
Die Lebensrealität Alleinerziehender führt dazu, dass sie in besonderem Maße auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind: Sie tragen Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Haushaltsführung allein und sind häufig strukturellen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt ausgesetzt.
Vermittlungsvorrang und Qualifizierung
Wir kritisieren die geplante Wiedereinführung eines strengen Vermittlungsvorrangs. Nach unserer Einschätzung braucht nachhaltige Integration in Arbeit häufig Qualifizierung und Weiterbildung. Eine schnelle Vermittlung in prekäre Beschäftigung erhöht das Risiko, dass Familien erneut oder dauerhaft hilfebedürftig bleiben.
Wir fordern deshalb einen Anspruch auf bedarfsgerechte Weiterbildung unabhängig vom Alter. Wir halten dies für zentral, um Perspektiven zu schaffen, Erwerbschancen zu verbessern und Abhängigkeit von existenzsichernden Leistungen zu verringern.
Zumutbarkeit und faktische Vollzeitverpflichtung
Wir sehen die vorgesehene stärkere Verpflichtung zur Vollzeitarbeit als realitätsfern. Viele Alleinerziehende können wegen unzureichender Kinderbetreuung nur in Teilzeit arbeiten. Das gilt aus unserer Sicht besonders dort, wo Randzeiten, Schichtarbeit oder kurzfristige Einsätze verlangt werden.
Wir betonen, dass es statt Druck vor allem verlässliche Rahmenbedingungen braucht. Dazu zählen flexible Arbeitszeiten und bedarfsgerechte, verlässliche Betreuungsangebote.
Erwerbsobliegenheit bei sehr kleinen Kindern
Wir kritisieren außerdem die Absenkung des Kindesalters, ab dem eine Erwerbstätigkeit als zumutbar gelten soll. Für Eltern einjähriger Kinder fehlen häufig Betreuungsplätze. Hinzu kommen Eingewöhnungszeiten und Krankheitsphasen, die in vielen Familien in dieser Lebensphase regelmäßig auftreten.
Wir plädieren für ein Recht auf frühzeitige Wiedereinstiegsberatung und für flexible Qualifizierungsmodelle. Wir halten solche Instrumente für geeigneter als pauschale Verpflichtungen.
Sanktionen und Existenzsicherung von Kindern
Wir wenden uns besonders deutlich gegen verschärfte Sanktionen. Wir sehen Kürzungen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug als Gefahr für die Existenzsicherung ganzer Haushalte. Nach unserer Einschätzung treffen Leistungsminderungen faktisch auch Kinder, weil das Existenzminimum bereits knapp bemessen ist.
Wir halten Sanktionen zudem nicht für eine Lösung struktureller Probleme wie fehlende Kinderbetreuung oder unpassende Arbeitsbedingungen. Wir sehen vielmehr das Risiko, dass der Druck auf Familien steigt, ohne dass sich die Ursachen der Hilfebedürftigkeit dadurch verringern.
Wohnkosten und Karenzzeit
Wir kritisieren die geplante Einschränkung bei der Übernahme von Wohnkosten, insbesondere eine Begrenzung bereits während der Karenzzeit. Aktuell gilt im SGB II seit Januar 2023 eine einjährige Karenzzeit: Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach Ablauf von 12 Monaten überprüft, bis dahin werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen.
Wir sehen in einer Vorverlagerung oder Verschärfung der Wohnkostenbegrenzung ein erhöhtes Risiko für Mietrückstände und Wohnungsverlust. Angesichts angespannter Wohnungsmärkte bewerten wir dies als besonders problematisch für Familien, die Stabilität und Planungssicherheit benötigen.
Unsere Forderung: Umgangsmehrbedarf einführen
Wir fordern ergänzend die Einführung eines pauschalierten Umgangsmehrbedarfs für Trennungskinder, die in beiden Haushalten auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind. Wir verbinden damit das Ziel, bürokratische Hürden zu senken und Unterdeckungen zu vermeiden.
Fazit
Wir sehen insgesamt eine Verschärfung sozialer Risiken für Alleinerziehende, wenn die geplanten Änderungen umgesetzt werden. Aus unserer Sicht braucht es statt Leistungskürzungen und zusätzlichem Druck Investitionen in Qualifizierung, Vereinbarkeit und armutsfeste Leistungen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und langfristige gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden.