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09.11.2021

Alleinerziehenden-Verbände stellen 8 Forderungen an die Ampel-Koalition

09.11.2021 Die Lebenssituation und Teilhabe von Ein-Eltern-Familien muss sich verbessern, fordern die Alleinerziehenden-Verbände und -Vereine VAMV, Shia, Mia, Fair für Kinder und Alltagsheld:innen. In einem gemeinsamen Papier fordern sie die verhandelnden Parteien auf, acht Kernforderungen im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen.

In dem acht Punkte umfassenden Papier fordern sie von den Ampel-Parteien eine armutssichere Kindergrundsicherung, die Beendigung der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden, kostenlose, flexible und hochwertige Kinderbetreuung, bezahlbares Wohnen und die Prävention von Altersarmut durch Anerkennung häuslicher Carearbeit in der gesetzlichen Rente sowie die Anhebung des Rentenniveaus ein. „Die vor der Wahl in Aussicht gestellte Kindergrundsicherung muss nun kommen, und zwar armutssicher, um Kinderarmut wirksam entgegenzutreten“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheldinnen.

Mit Blick auf die steuerliche Ungleichbehandlung Alleinerziehender sagt Esther Konieczny, Vorständin des Vereins Fair für Kinder e.V.: „Familie ist da, wo Kinder sind. Die bisherigen Regelungen stellen Ein-ElternFamilien und Familien ohne Trauschein deutlich schlechter als Ehepaare. Das muss sich endlich ändern.“

Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende, führt zur geforderten Kinderbetreuung in Kitas und Grundschulen aus: „Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab einem Jahr gilt seit 2013, ist aber in den vergangenen acht Jahren noch nicht flächendeckend realisiert worden. Es braucht hier deutlich mehr Anstrengungen, um den Rechtsanspruch des Kindes sicherzustellen und zu gewährleisten.“

Vielfalt im Familienrecht berücksichtigen


Neben sozialpolitischen und steuerrechtlichen Forderungen macht sich das Bündnis mit Blick auf Reformen im Familienrecht für den Erhalt der Vielfalt von Umgangsmodellen in Trennungsfamilien stark. „Familien leben in sehr verschiedenen Situationen und benötigen deshalb individuell passende Lösungen. Ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall lehnen wir daher ebenso ab wie die gerichtliche Anordnung des Modells gegen den Willen eines Kindes oder Elternteils“, begründet Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Darüber hinaus fordern die Alleinerziehenden-Verbände eine gesetzliche Neuregelung, die den Gewaltschutz stärkt: „Gemäß Istanbul-Konvention muss der Gewaltschutz gegenüber dem Umgangsrecht vorrangig behandelt und das Recht auf Gewaltfreiheit für gewaltbetroffene Elternteile und Kinder umsetzt werden“, erläutert Sybille Möller, Vorstandsvorsitzende der MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende.

Ein automatisiertes gemeinsames Sorgerecht ab Geburt lehnen die Verbände ebenfalls ab. Eine solche Regelung verlöre die Kinder von Eltern aus dem Blick, die nicht gemeinsam Entscheidungen treffen können. Über 91 Prozent der Eltern treffen bereits heute im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, miteinander für gemeinsame Kinder sorgen zu wollen. Bei den verbleibenden 9 Prozent sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit gute Gründe dagegen.

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