Essen, 03.09.2021 Es gibt Neuerungen beim Elterngeld, die auch für Alleinerziehende relevant sind. Unter anderem haben sich die Teilzeitmöglichkeiten verbessert: Der Teilzeitumfang, bei dem noch Elterngeld bezogen werden kann beziehungsweise der in Elternzeit zulässig ist, liegt nun bei bis zu 32 Stunden. Der Erwerbskorridor für den viermonatigen Partnerschaftsbonus, der auch Alleinerziehenden offen steht, ist auf 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) erweitert. Eltern von Frühchen erhalten zusätzliche Monate.
Gute Nachrichten für alle Eltern von Kindern, die ab dem 1. September geboren werden: Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, die das Elterngeld verbessern:
Elterngeld für Trennungsfamilien im Wechselmodell
Auch für den Fall, dass Trennungsfamilien den Umgang im Wechselmodell leben, sieht das neue Elterngeldgesetz eine Regelung vor. Getrennt erziehend sind Eltern, die getrennt voneinander leben und sich die Betreuung ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.