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09.02.2021

ALG II-Beziehende: Jetzt Antrag auf digitales Endgerät für Homeschooling stellen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Harald Thomé, Referent für Sozialrecht verweist in seinem aktuellen Tacheles-Newsletter darauf,  dass für ALG II-Beziehende ab dem 1. Januar 2021 digitale Endgeräte und Drucker vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.

Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen, so die BA in der Weisung. Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Dazu hat Tacheles jetzt Musteranträge zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schülerin oder den Schüler vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.    

In unserem Musterschreiben wird auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II; SGB XII und Analogleistungen beziehende Geflüchtete und AsylbLG-Leistungen Beziehende eingegangen.

Einen Infotext und Musteranträge sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Tacheles hat vor einiger Zeit die Kampagne „Schulcomputer sofort!“gestartet, welche von vielen Gruppen mitgetragen und aufgegriffen wurde. Mit der aktuellen Weisung konnte sie in weiten Teilen erfolgreich abgeschlossen werden.