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09.04.2020

Brief wegen Probleme beim Einkauf mit Kindern - Handelsketten reagieren

Alleinerziehende hatten uns mehrfach darüber berichtet, dass Filialen des Lebensmitteleinzelhandels ihnen bzw. ihren Kindern den Zutritt in Filialen verwehrt hatten. "Pro Einkaufswagen nur eine Person" hieß es. Für Alleinerziehende bedeutete dieses Vorgehen, dass sie und ihre Kinder von der Grundversorgung abgeschnitten waren. Auf unsere Rückfragen stellten das NRW-Gesundheitsministerium, der Handelsverband NRW sowie die Geschäftsleitungen von Kaufland, Penny, Lidl und Netto klar, dass Alleinerziehende mit Kindern keine Hindernisse beim Einkauf befürchten müssen.

Die Sprecher der Handelsketten bekräftigten, dass es keine Einlassbeschränkungen für Familien mit Kindern gebe. Die Mitarbeiter*innen in den Filialen seien damit konfrontiert, strenge Hygienmaßnahmen umzusetzen und die Anzahl der Personen in den Filialen und in Eingangsbereich so gering wie möglich zu halten. Familien mit Kindern seien von der "Ein-Mensch-pro-Einkaufswagen"-Regel aber ausdrücklich ausgenommen. Die Handelsketten bestätigten aber zwar, dass in einzelnen Filialen bei den notwendigen Hygienmaßnahmen nicht immer ein notwendiges Augenmaß eingehalten wurden" und "die Behörden-Maßgabe(n) falsch interpretiert" worden seien. Kaufland, Penny, Netto und Lidl entschuldigten sich aber für eventuelle Irrtümer und teilten mit, dass sie im Rahmen ihrer Corona-Regel-Kommunikation mit den Märkten noch einmal explizit auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen wollen.