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29.07.2019

Download: Starke-Familien-Checkheft

Das Bundesfamilienministerium hat das Starke-Familien-Checkheft herausgegeben. Die Broschüre bietet Informationen über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und weitere Familienleistungen. Mithilfe von weiterführenden Links können Alleinerziehende prüfen, ob sie Ansprüche haben und wie sie Anträge stellen können.

Erstmals erhalten mit dem Starke-Familien-Gesetz auch Alleinerziehende den vollständigen Kinderzuschlag, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen. Die Bundesfamilienministerium hat damit die Forderung des VAMV aufgegriffen, den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen.  

Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern zu 45 Prozent. Eine alleinerziehende Geringverdienerin mit einem 13-jährigen Kind, das Unterhaltsvorschuss erhält, wird nach neuer Gesetzeslage Anspruch auf bis zu 62,60 Euro Kinderzuschlag haben. Mit dem 100-Euro-Deckel wären es nur 13 Euro gewesen, vor der Reform waren es null Euro. Ist ihr Kind erst fünf Jahre alt und der Unterhaltsvorschuss somit niedriger, kann sie mit bis zu 117,50 Euro Kinderzuschlag rechnen. 

Bereits seit der Einführung 2005 hat der VAMV die vollständige Anrechnung des Kindeseinkommens als Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags kritisiert. Denn ausgerechnet eine Leistung, die Familienarmut verhindern soll, konnte im Ergebnis bislang Alleinerziehenden kaum zugute kommen. 

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