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20.04.2020

Endlich: Berufstätige Alleinerziehende haben Anspruch auf Kindertagesbetreuung

Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet. Das Familienministerium erfüllt damit eine Forderung des VAMV NRW. "Die mehrwöchige Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und home office hat viele Alleinerziehende an ihre Grenzen gebracht", sagt Nicola Stroop, Vorstand VAMV NRW. Andere Alleinerziehende, die wegen der fehlenden Kinderbetreuung nicht arbeiten können, leiden unter den finanziellen Einbußen. Viele leben zurzeit von der Corona-Lohnersatzleistung, die 67 Prozent des Nettogehalts beträgt, das schon in normalen Zeiten häufig bei nur rund 1000 Euro liegt. Die Erweiterung der Kindertagesbetreuung auf berufstätige Alleinerziehende bedeutet für viele Mütter und Väter eine Entlastung und wieder ein Stück Normalität.

In einer Pressemeldung kündigt NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp an, dass er "die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, unterstützen und entlasten“ will.

Der VAMV NRW hat seit drei Wochen eine Krisen-Hotline für Alleinerziehende geschaltet. Viele Anrufer*innen hatten dort von der starken Belastung und dem hohen Druck berichtet, der auf ihnen lastet. Am häufigsten wurde die Doppelbelastung von Kinderbetreuung und home office und Exstenzsorgen als Grund für den Anruf genannt.

Qualifizierte Ansprechpartnerinnen haben in der Krisen-Hotline ein offenes Ohr für die Fragen und Sorgen von Alleinerziehenden.
Die Krisen-Hotline ist Mo-Fr von 8.30-16.30 Uhr unter 0201.82774-799 zu erreichen.

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