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30.11.2021

Kinderfreizeitbonus jetzt auch für Kinder, die im August BuT-bezogen haben

30.11.2021 Gute Nachricht für Kinder von Alleinerziehenden, die Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) haben und im August Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten haben. Auch sie haben jetzt einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus. Ihnen wird der Bonus im Dezember automatisch von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Alleinerziehende haben sich bei uns und bei anderen Verbänden gemeldet und beklagt, dass Kinder und Jugendliche, die zwar in einer Bedarfsgemeinschaft mit SGB II Leistungsberechtigten leben, selber aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, den Kinderfreizeitbonus nicht bekommen. Ausgeschlossen wurde durch dieses Vorgehen insbesondere Alleinerziehenden-Haushalte, in denen die Kinder Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) haben. Der Partitätische und der VAMV kritisierten die gesetzliche Regelung, da die soziale Lage dieser Kinder und Jugendlichen sich nicht unterscheidet von den Kindern mit eigenständigem Leistungsanspruch.

Jetzt hat die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung geändert. Auch Kinder in SGB II Bedarfsgemeinschaften, die zwar keinen Anspruch auf Alg II oder Sozialgeld, wohl aber im August 2021 Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bezogen haben, gelten als hilfebedürftig nach dem SGB II und demzufolge als anspruchsberechtigt für den Kinderfreizeitbonus.

Konkret heißt das: SGB II leistungsberechtigte Haushalte, die bislang keinen Freizeitbonus erhalten haben, aber im August des Jahres eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten haben (zum Beispiel, um Dinge für den Schulstart zu kaufen) profitieren von der Neuregelung.

SGB II leistungsberechtigte Familien, die bisher keinen Freizeitbonus erhalten haben, sollten daher prüfen, ob sie im August 2021 eine Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten haben. Die Bundesagentur für Arbeit sieht für den Dezember eine automatische Auszahlung der Leistung für den betreffenden Personenkreis vor. Die betreffenden Familien sollten kontrollieren, ob ihnen der Freizeitbonus im Dezember zugeht. Anderenfalls wäre eine Kontaktaufnahme mit dem örtlich zuständigen Jobcenter anzuraten. Dies scheint insbesondere bei den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft sinnvoll, da hier eine automatische Auszahlung über die Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgen wird.

Kinderfreizeitbonus jetzt auch für Kinder, die im August BuT-bezogen haben
Mehr Informationen
Ausführliche Information des Paritätischen zur Erweiterung der Anspruchsberechtigung Kinderfreizeitbonus