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Hartz IV-Änderung: Ferienjobfreibetrag auf 2.400 Euro erhöht

Am 28. Mai 2020 hat das Bundesarbeitsministerium die "Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung" beschlossen. Diese Verordnung sieht vor, dass in den nächsten Sommerferien, Schülerinnen und Schüler einen Freibetrag von 2.400 Euro (bislang 1.200 Euro) jährlich geltend machen können, ohne dass dieser Betrag vom Hartz-IV-Regelsatz abgezogen wird. Dies ist auch unabhängig vom Zeitraum der Ferienbeschäftigung möglich und gilt rückwirkend zum 1. März 2020.