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13.07.2021

Kinderfreizeitbonus beantragen

Essen, 13.07.2021 Eltern mit kleinem oder keinem Einkommen können im August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Kinderfreizeitbonus ist Teil des „Aufholpakets“ für Kinder und Jugendliche der Bundesregierung. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet – auch nicht auf den Unterhalt. Bei getrennten Eltern erhält der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, gegebenenfalls auch den Kinderfreizeitbonus.

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Achtung: Die Auszahlung läuft nur bei Bezug des Kinderzuschlags automatisch. Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe für ihr Kind erhalten – und keinen Kinderzuschlag – müssen hier einen Antrag stellen.

In Kürze:

  • Familien, die Kinderzuschlag (KiZ) erhalten: Automatische Auszahlung im August ohne Antrag
  • Familien, die Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) erhalten: Auszahlung erst nach Antrag mit Nachweisen
  • Familien, die Leistungen anderer Stellen erhalten: Automatische Auszahlung ohne Antrag (wichtig: die Familienkasse ist hier nicht zuständig)
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