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25.08.2021

Kinderfreizeitbonus für Kinder in SGB II

Essen, 25.08.2021 Der Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus ergibt sich für Kinder von Alleinerziehenden überwiegend aus dem Bezug von SGB II-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Allerdings kommt es häufiger vor, dass Alleinerziehende zwar Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, ihre Kinder aber nicht, da Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss ihren sozialrechtlichen Bedarf schon decken. In diesen Fällen kann sich ein Antrag auf Kinderwohngeld lohnen, der allerdings noch im August gestellt werden muss.

Wird für das Kind Wohngeld gezahlt, hat es (bei bestehendem Anspruch im August 2021) Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus. In vielen Fällen steht dann gegebenenfalls auch längerfristig in der Familie mehr Geld zur Verfügung, da Wohngeldleistungen, die den sozialrechtlichen Bedarf des Kindes übersteigen, nicht auf den Bedarf des alleinerziehenden Elternteils angerechnet werden.
 
Allgemeine Informationen zum Kinderwohngeld hat der VAMV in einer Broschüre für Beratungsfachkräfte zu Leistungen für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen aufgenommen.

Kinderfreizeitbonus für Kinder in SGB II
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Download Broschüre Leistungen für Alleinerziehende mit kleinem Einkommen