Berlin/Essen 08.09.2023 Der Referentenentwurf der geplanten Kindergrundsicherung liegt vor. Nach Prüfung des Entwurfs macht der VAMV deutlich, dass nicht erkennbar ist, wo die Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen, damit die eigentlich guten Ziele der Kindergrundsicherung auch erreicht werden.
Die Leistung für die Eltern sollen gekürzt werden, wenn die Kinder mit Unterhalt/Unterhaltsvorschuss/ Waisenrente und Kindergrundsicherung über den eigenen Bedarf kommen.
Wir fordern eine Klarstellung im SGB II, damit die Kinder tatsächlich von der geringeren Anrechnung als heute von Unterhalt/Unterhalts-vorschuss/Waisenrente profitieren können.
Liegt die Unterhaltszahlung über 500 Euro, sollen bis zu 75 Prozent davon angerechnet werden. Heute sind es maximal 45 Prozent.
Wir fordern, die willkürliche Staffelung beim Unterhalt zu streichen und immer nur 45 Prozent auf die Kindergrundsicherung anzurechnen.
Für jeden Umgangstag soll der Zusatzbetrag beim hauptbetreuenden Elternteil gekürzt werden. Das gibt es im Kinderzuschlag nicht.
Wir fordern, einen Umgangsmehrbedarf für den Umgangselternteil einzuführen, statt das Geld am Lebensmittelpunkt wegzunehmen.
Bei weniger als 600 Euro Einkommen, soll bei Schulkindern der Unterhaltsvorschuss wegfallen.
Wir fordern, den Unterhaltsvorschuss unabhängig vom Elterneinkommen zu zahlen. Ein Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil muss möglich bleiben. Sonst profitieren nicht die Kinder, sondern die säumigen Eltern von der Kindergrundsicherung.