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11.11.2021

Offener Brief fordert: Vielfalt von Umgangsmodellen erhalten

11.11.2021 In einem offenen Brief fordert der VAMV gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören unter anderem die Diakonie Deutschland, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Juristinnenbund sowie der Familienbund der Katholiken und die evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie. Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Die FDP-Forderung, das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall für alle Kinder getrennter Eltern festzuschreiben, würde allerdings das genaue Gegenteil bedeuten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Wenn Eltern sich nicht auf eine Aufteilung der Betreuung einigen, können sie sich an Familien- und Erziehungsberatungsstellen wenden oder jeweils einen Antrag an das Familiengericht stellen. Das Gericht klärt dann individuell, welche Lösung die jeweils beste für das Kind ist. Mit dem Wechselmodell als gesetzlichem Regelfall könnte das Gericht aber lediglich davon abweichen, wenn das Wechselmodell dem Kindeswohl widerspricht. In Zweifelsfällen wäre das Wechselmodell anzuordnen. Damit wäre die individuelle Rechtsposition des Kindes im Falle eines Elternkonflikts deutlich gegenüber der jetzigen Regelung geschwächt.

Im Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind nahezu zu gleichen Teilen, das Kind wechselt zwischen den Haushalten der Eltern. Zurzeit praktizieren etwa 4 Prozent der Trennungsfamilien ein paritätisches Wechselmodell, weitere fünf Prozent  erweiterten Umfang mit Anteilen zwischen 30/70. Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll, setzt es doch eine gute Kommunikation und Kooperation der Eltern voraus, Wohnortnähe und finanzielle Ressourcen etc. Als gesetzliches Regelmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich herbeiführen.

Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden. Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig, durch den der zweite Elternteil Mittel hat, um das Kind während des Umgangs zu versorgen. Beim hauptbetreuenden Elternteil tageweise zu kürzen geht zu Lasten des Kindes, da Fixkosten nicht tageweise eingespart werden.

Offener Brief fordert: Vielfalt von Umgangsmodellen erhalten
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