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16.03.2022

Veranstaltung Deutscher Verein zur Kindergrundsicherung

16.03.2022 Die Kindergrundsicherung kommt. Damit erfüllt die Bundesregierung endlich eine langjährige Forderung des VAMV. Auf einer Fachveranstaltung des Deutschen Vereins führten Experten aus, dass die Konzeption und Berechnung der Kindergrundsicherung eine hochkomplexer Angelegenheit sei und mit einer Auszahlung vor 2024 nicht zu rechnen ist. Fragen, die sich für Trennungsfamilien und Alleinerziehende mit Bezug auf die Kindergrundsicherung stellen, werden jetzt gesammelt und Lösungen dafür gesucht.

Anja Stahl, die für den VAMV NRW die Fachveranstaltung "Forum Monetäre Leistungen für Familien und Kinder – (Wie) Gelingt der Neustart?" des Deutschen Vereins besuchte, macht deutlich, dass die Kindergrundsicherung "eine riesige Reform ist", die Zeit braucht, bis die umgesetzt werden kann. "In Gespräch erleben wir immer wieder, dass die Kindergrundsicherung für Trennungseltern und Alleinerziehende eine eine enorme Entlastung wäre und dementsprechend stark herbeigesehnt wird", so Anja Stahl. "Doch bis die erste Auszahlung auf den Konten landen werden, werden noch mindestens zwei Jahre vergehen." Darüberhinaus seien viele Fragen, die speziell Trennungsfamilien und Alleinerziehende betreffen, noch gar nicht in der Diskussion: Wie beispielsweise wird die Kindergrundsicherung in Trennungsfamilien ausgezahlt?

Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung darauf verständigt mit der Kindergrundsicherung einen Neustart in der Familienförderung zu vollziehen. Auf dieser Basis sollen Familien gestärkt und Kinder aus der Armut geholt werden. Der VAMV ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. In seiner Stellungnahme betont das Bündnis, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet sein muss, dass sie Kinder tatsächlich aus der Armut holt, viele Leistungen bündelt sowie gleichzeitig automatisch und unbürokratisch jedes Kind erreicht.

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Link zum Bündnis Kindergrundsicherung